-Beschluss zur Änderung des Geltungsbereiches
Vorschlag der Verwaltung:
„Der Geltungsbereich der 57. Änderung des
rechtsverbindlichen Flächennutzungsplanes wird von zwei Bereichen auf einen
Bereich reduziert.
Der Änderungsbereich ist der Anlage zu entnehmen.
Das weitere Verfahren richtet sich nach dem Beschluss
des Infrastrukturausschusses des Rates der Stadt Sassenberg vom 31.08.2023 Pkt.
9 d. N. – wonach die Verwaltung beauftragt ist einen
Flächennutzungsplanänderungsentwurf zu fertigen und die frühzeitige Beteiligung
gem. § 3 (1) BauGB i.V.m. § 4 (1) BauGB sowie die Öffentlichkeitsbeteiligung
gem. § 3 (2) BauGB i.V.m § 4 (2) BauGB durchzuführen.“
Für die
Ausweisung des zweiten Hundeplatzes - der gewerblichen Hundeschule im Bereich
Rippelbaum 28 - wird das Planverfahren fortgeführt.
Zuständig für
die Beschlussfassung ist der Infrastrukturausschuss.