-Antrag der CDU-Fraktion vom 09.04.2022
Vorschlag der Verwaltung:
„Die
Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit einem Architekturbüro ein
Vorkonzept für den Neubau einer eigenen städtischen Immobilie für geflüchtete
Menschen zu erstellen. Für den Neubau soll ein bis zu 2.000 m² großes
Grundstück im Bereich _____________________ vorgehalten werden. Für 2023 sollen Mittel für
den Neubau im Haushaltsplan eingeplant werden.“
Der beantragte Neubau soll
laut Antrag in Anlehnung an die entstehenden Baukörper „Im Herxfeld“ (geförderter
Wohnungsbau) errichtet werden, um somit schnell und flexibel auf die jeweiligen
Zuweisungen von geflüchteten Menschen reagieren zu können. Die Verwaltung soll
mögliche, kurzfristig verfügbare und infrage kommende städtische Grundstücke
für das Bauvorhaben vorstellen.
Bei dem im Antrag genannten
Bauvorhaben im geförderten Wohnungsbau sollen zwei Baukörper mit jeweils sieben
Wohneinheiten entstehen. Die hierfür benötigte Grundstücksgröße beträgt rund
2.000 m². Eine ähnlich große Grundstücksfläche könnte im Bereich des
Bebauungsplans „Vennstraße 8. Änderung“ im Umfeld der geplanten neuen Kita
ausgewiesen werden. Die Stadt ist in diesem Bereich bereits
Grundstückseigentümer.
Alternativ wäre auch
denkbar, ein Grundstück im Bereich des Bebauungsplans „Südlich der
Christian-Rath-Straße - 4. Änderung“ für den Neubau zu nutzen. Für dieses
Neubaugebiet läuft momentan das Umlegungsverfahren, in dem sich die Stadt die
benötigte Fläche sichern könnte.
Eine dritte Option könnte
ein Grundstück auf dem Gelände der ehemaligen Firma Gerco an der Straße Zum
Hilgenbrink sein. Für diese Fläche befindet sich derzeit die 1. Änderung des
Bebauungsplans „Sassenberg – Ost” – 2. Erweiterung im Aufstellungsverfahren.
Die Größe des zukünftig als Allgemeines Wohngebiet (WA) ausgewiesenen Bereiches
wird hier voraussichtlich 3.500 m² betragen.
Der Fraktionsantrag sowie
die Bebauungspläne der drei vorgestellten Grundstücke sind als Anlagen
beigefügt.
Nach der Festlegung auf
einen Standort sollte die Verwaltung beauftragt werden, in Zusammenarbeit mit
einem Architekturbüro ein Vorkonzept zu erstellen und dieses in einer der
nächsten Sitzungen des Infrastrukturausschusses vorzustellen. Für 2023 sollten
Mittel für den Neubau im Haushaltsplan eingeplant werden.
Zuständig für die Entscheidung ist der Infrastrukturausschuss.