Betreff
Kurzfristige Schaffung von Wohnraum für geflüchtete Menschen
-Antrag der CDU-Fraktion vom 09.04.2022
Vorlage
60/614/2022
Aktenzeichen
60 633-20
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit einem Architekturbüro ein Vorkonzept für den Neubau einer eigenen städtischen Immobilie für geflüchtete Menschen zu erstellen. Für den Neubau soll ein bis zu 2.000 m² großes Grundstück im Bereich _____________________ vorgehalten werden. Für 2023 sollen Mittel für den Neubau im Haushaltsplan eingeplant werden.“


Mit Schreiben vom 09.04.2022 beantragt die CDU-Fraktion den Neubau einer eigenen städtischen Immobilie für geflüchtete Menschen. Vor dem Hintergrund der aktuellen weltpolitischen Gemengelage wird in dem Antrag ausgeführt, dass das bisherige Verfahren, Wohnungen und Häuser anzukaufen und anzumieten im Hinblick einer dezentralen Unterbringung zwar richtig und wichtig sei, diese Praxis nun allerdings an ihre Grenzen stoße. Der Wohnungsmarkt gäbe die Anzahl benötigter Unterkünfte aktuell nicht mehr her.

 

Der beantragte Neubau soll laut Antrag in Anlehnung an die entstehenden Baukörper „Im Herxfeld“ (geförderter Wohnungsbau) errichtet werden, um somit schnell und flexibel auf die jeweiligen Zuweisungen von geflüchteten Menschen reagieren zu können. Die Verwaltung soll mögliche, kurzfristig verfügbare und infrage kommende städtische Grundstücke für das Bauvorhaben vorstellen.

 

Bei dem im Antrag genannten Bauvorhaben im geförderten Wohnungsbau sollen zwei Baukörper mit jeweils sieben Wohneinheiten entstehen. Die hierfür benötigte Grundstücksgröße beträgt rund 2.000 m². Eine ähnlich große Grundstücksfläche könnte im Bereich des Bebauungsplans „Vennstraße 8. Änderung“ im Umfeld der geplanten neuen Kita ausgewiesen werden. Die Stadt ist in diesem Bereich bereits Grundstückseigentümer.

 

Alternativ wäre auch denkbar, ein Grundstück im Bereich des Bebauungsplans „Südlich der Christian-Rath-Straße - 4. Änderung“ für den Neubau zu nutzen. Für dieses Neubaugebiet läuft momentan das Umlegungsverfahren, in dem sich die Stadt die benötigte Fläche sichern könnte.

 

Eine dritte Option könnte ein Grundstück auf dem Gelände der ehemaligen Firma Gerco an der Straße Zum Hilgenbrink sein. Für diese Fläche befindet sich derzeit die 1. Änderung des Bebauungsplans „Sassenberg – Ost” – 2. Erweiterung im Aufstellungsverfahren. Die Größe des zukünftig als Allgemeines Wohngebiet (WA) ausgewiesenen Bereiches wird hier voraussichtlich 3.500 m² betragen.

 

Der Fraktionsantrag sowie die Bebauungspläne der drei vorgestellten Grundstücke sind als Anlagen beigefügt.

 

Nach der Festlegung auf einen Standort sollte die Verwaltung beauftragt werden, in Zusammenarbeit mit einem Architekturbüro ein Vorkonzept zu erstellen und dieses in einer der nächsten Sitzungen des Infrastrukturausschusses vorzustellen. Für 2023 sollten Mittel für den Neubau im Haushaltsplan eingeplant werden.

 

Zuständig für die Entscheidung ist der Infrastrukturausschuss.