-Beschluss über die während der Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
Vorschlag der Verwaltung:
„Über die während der Öffentlichkeitsbeteiligungen
gem. § 3 I und II BauGB i. V. m. § 4 I und II BauGB eingegangenen
Stellungnahmen wird wie in der Anlage dargestellt beschlossen.
Die Änderung des Bebauungsplanes ,Industriegebiet
Robert-Linnemann-Straße – 1. Erweiterung´ gem. § 13 BauGB wird gem. §§ 7 und 41
der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. Seite 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 13.04.2022 (GV. NRW. Seite 490) und der §§ 1 und 10
BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBL 1 Seite 3634)
zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10.09.2021 (BGBL 1 Seite
4147) als Satzung beschlossen.
Die Begründung hat an der Beschlussfassung
teilgehabt.“
Der Infrastrukturausschuss hat in seiner Sitzung am 17.03.2022
die Änderung des Bebauungsplanes „Industriegebiet Robert-Linnemann-Straße – 1.
Erweiterung“
beschlossen. Ziel der Änderung ist die Standortsicherung und Stärkung eines
bestehenden Betriebsstandortes, die mit der Möglichkeit der Erweiterung der
überbaubaren Fläche einhergeht. Basierend auf konkreten Planungsabsichten
(Erweiterung einer Lagerhalle), die mit den bisher geltenden Festsetzungen
nicht umsetzbar sind, dient die vorliegende Änderung dazu, die Baugrenzen in
östlicher Richtung bis auf die Grundstücksgrenze zu erweitern.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. §
4 Abs. 2 BauGB und § 13 BauGB erfolgte in der Zeit vom 13.04.2022 bis zum
13.05.2022 (einschließlich).
Zuständig für die Beschlussfassung über die vorgebrachten
Anregungen, Bedenken und Hinweise ist der Rat.