-Beschluss über die während der Öffentlichkeitsbeteiligungen eingegangenen Stellungnahmen und Beschluss über den Flächennutzungsplan
Vorschlag der Verwaltung:
„Über
die während der Öffentlichkeitsbeteiligungen gem. § 3 I und II BauGB i. V. m. §
4 I und II BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird wie in der Anlage dargestellt beschlossen.
Die
43. Änderung des Flächennutzungsplanes wird gem. §§ 7 und 41 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. Seite 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 01.12.2021 (GV. NRW. Seite 1353) und der §§ 1 und 10
BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBL 1 Seite 3634)
zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I
S. 4147) beschlossen.
Die
Begründung hat an der Beschlussfassung teilgehabt.“
Zuständig für die
Beschlussfassung über die eingehenden Stellungnahmen ist der Rat.