-Beschluss über die vereinfachte Änderung für ein Grundstück am Antegoren in Sassenberg und Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung
Vorschlag der Verwaltung:
„Der
rechtsverbindliche Bebauungsplan ,Südlich des Antegoren´ wird für den in der
Anlage … dargestellten Bereich eines Grundstückes am Antegoren dahingehend
geändert, dass eine Verschiebung der überbaubaren Grundstücksfläche um 2,00
Meter nach Norden hin sowie die Verschiebung der südlichen Baugrenze um 3,00
Meter nach Süden hin erfolgt. Aus Gründen der Gleichbehandlung für alle
zukünftigen Grundstückseigentümer erstreckt sich die vereinfachte Änderung auf
den Gesamtbereich der überbaubaren Grundstücksfläche südlich der Straße
,Antegoren´.
Die
Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Bebauungsplanentwurf zu
fertigen. Das Bebauungsplanänderungsverfahren erfolgt im vereinfachten
Verfahren gem. § 13 BauGB. Aufgrund der Kleinräumigkeit des Änderungsbereiches
,Südlich des Antegoren´ wird auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3
Abs.1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange § 4
Abs. 1 BauGB verzichtet. Die Verwaltung wird beauftragt, die
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs.2 BauGB i.V.m § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.“
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Das Gebäude überschreitet die vordere und rückwärtige Baugrenzen. Einer
Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB kann seitens des Kreisbauamtes Warendorf
diesbezüglich nicht erfolgen. Es wird daher um eine zweckentsprechende
Anpassung im Rahmen des Bauplanungsrechtes durch eine Änderung des
Bebauungsplanes gebeten.
Die vorgenannten
planungsrelevanten Unterlagen sind zwischenzeitlich mit dem Planungsbüro
Wolters Partner vorbesprochen worden. Hier wird empfohlen, ein vereinfachtes
Änderungsverfahren gem. § 13 BauGB durchzuführen, da die Änderung der
Baugrenzen keine städtebaulichen Auswirkungen auf das Ortsbild und keine
Beeinträchtigungen der artenschutzrechtlichen Belange mit sich bringen. Es wird
angeregt, das Baufenster auf insgesamt 20,00 m festzusetzen mit Ausweitung um
2,00 m nach Norden und 3,00 m nach Süden für den gesamten bebaubaren Bereich am
Antegoren.
Zuständig für die
Beschlussfassung ist der Infrastrukturausschuss.