Vorschlag der Verwaltung:
„Der Stellenplan 2022 wird gemäß der Anlage zu dieser Niederschrift beschlossen. Der
Bericht und die Erläuterungen zum Stellenplan 2022 vom 12.11.2021 werden zur
Kenntnis genommen.“
Der Rat hat den Stellenplan 2021 in seiner Sitzung am
12.01.2021 -Pkt. 6 d. N.- beschlossen. Zunächst auf der Basis dieses
Beschlusses bzw. der insofern ausgewiesenen Stellen wurde der Stellenbedarf für
die Wahrnehmung der städtischen Aufgaben im Jahre 2022 ermittelt. Hierbei
wurden die mit der jeweiligen Stelle verbundenen Aufgaben und Anforderungen den
jeweiligen Besoldungsgruppen (Beamte) und Entgeltgruppen (tariflich
Beschäftigte) zugeordnet.
Bei der Ausweisung der Stellen wurde unter
Berücksichtigung der Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit wieder
ein strenger Maßstab angelegt. Besonders wurde das Augenmerk weiterhin auf
mögliche Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen gelegt. Hierbei bleibt aber wieder
zu berücksichtigen, dass in großem Umfang Pflichtaufgaben zu erledigen sind und
Vorgaben Dritter (z. B. KiBiz) bestehen. Hierzu zählen weiterhin auch die
Aufgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bzw. im Rahmen der Betreuung der
Asylbewerber/-innen. Spielraum für Einsparungen besteht somit grundsätzlich
kaum.
Dieses gilt überwiegend ebenso für die
Personalbewirtschaftung, die sich aus Beschlüssen des Rates ergibt, z. B. zur
Schaffung und zum Vorhalten städtischer Einrichtungen und Dienstleistungen
(Schulen, Sporteinrichtungen, Kindertagesstätten, Begegnungsstätte Mühle,
Bäder). In diesem Zusammenhang und unter Berücksichtigung eintretender
Aufgabenveränderungen können weiterhin in einzelnen Bereichen Veränderungen bei
der Ausweisung von Stellen auch hinsichtlich eventueller Stellenanhebungen und
Eingruppierungen/Ernennungen abschließend erst in Folgejahren aufgegriffen und
umgesetzt werden.
Der beigefügte Stellenplan 2022 wurde auf der
Grundlage der gesetzlichen Regelungen erstellt. Zusätzlich wird wieder, wie in
der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.12.2011 -Pkt. 6 d. N.-
beraten, ein Bericht vorgelegt, dem nähere Einzelheiten und zusätzliche
Erläuterungen entnommen werden können (siehe Anlage). Zusammenfassend ist
festzuhalten:
· Auch im Jahre 2021 ist
wiederum eine sparsame Bewirtschaftung der im Stellenplan 2021 bereitgestellten
Stellen erfolgt. So belief sich z. B. die Zahl der am 30.06.2021 nicht
besetzten Stellen auf 8,32.
· Der vorliegende Entwurf des Stellenplanes 2022 weist
gegenüber dem Jahr 2021 bei der Gesamtzahl der - vollzeitverrechneten - Stellen
für Beamte und tariflich Beschäftigte einen um 9,41 erhöhten Stellenbedarf auf:
· Die Gesamtzahl der Stellen für Beamte verringert sich
von 10,84 auf 9,63 Stellen (= minus 1,21 Stellen).
Diese
Verringerung ergibt sich aus dem Ausscheiden von drei teilzeitbeschäftigten
Mitarbeiter/innen durch Versetzung in den Ruhestand und der Übernahme eines/r
Mitarbeiters/Mitarbeiterin aus einer anderen Verwaltung.
· Im Bereich der tariflich Beschäftigten ergibt sich ein
um 10,62 Stellen erhöhter Bedarf, sodass sich die Gesamtzahl der benötigten
Stellen von 133,45 auf 144,07 erhöht.
Diese
Steigerung tritt unter Berücksichtigung von Stellen-Verringerungen in den
Produktbereichen „Innere Verwaltung“ und „Sicherheit und Ordnung“ im
Wesentlichen aus folgenden Gründen ein:
·
Einstellung von
zwei Mitarbeiter/innen im Bauverwaltungsamt in den Produktbereichen „Sicherheit
und Ordnung“ und „Räumliche Planung und Entwicklung“
·
Die durch das
Ausscheiden eines/r Beamten/in freiwerdende Stelle im Produktbereich
"Innere Verwaltung", die mit Altersteilzeit-Vermerk versehen wurde,
soll im Jahre 2022 mit einem/r Tarifbeschäftigten besetzt werden. Dieses macht
die Ausweisung einer „zusätzlichen“ Stelle im Tarifbereich erforderlich.
·
Einstellung
eines/r zusätzlichen Mitarbeiters/Mitarbeiterin im städtischen Bauhof
·
Veränderungen
aufgrund der Vorgaben des Kinderbildungsgesetzes (Personalschlüssel) für den
Einsatz von sozialpädagogischen Fachkräften und Ergänzungskräften in den Kita`s
einschl. Bildung/Schaffung von Gruppen
Die
eingeplanten Stellenanhebungen können der Anlage „Stellenplan 2022 – Bericht
und Erläuterungen –“(siehe Ziff. 2.1) entnommen werden.
· Die Stellenübersicht „Nachwuchskräfte“ gibt den Bedarf
an entsprechenden Stellen für Auszubildende und Praktikanten/-innen wieder.
Gegenüber dem Jahr 2021 (16 Stellen) werden im Jahr 2022 21 Stellen für
Auszubildende benötigt. Die Zahl der Stellen für Praktikanten/innen verändert
sich nicht (8 Stellen).
Zuständig für die Entscheidung ist der Rat.