Betreff
Stellenplan 2022
Vorlage
10/581/2021
Aktenzeichen
10 031-10
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Der Stellenplan 2022 wird gemäß der Anlage    zu dieser Niederschrift beschlossen. Der Bericht und die Erläuterungen zum Stellenplan 2022 vom 12.11.2021 werden zur Kenntnis genommen.“


Zur Vorbereitung des Haushaltsplanes 2022 sollte der dem Haushaltsplan beizufügende Stellenplan 2022 aufgestellt und seitens des Rates beschlossen werden, wobei sich die Veranschlagung der Personalaufwendungen in den Teilplänen unter Einbeziehung des Stellenplanes nach den im Haushaltsjahr voraussichtlich besetzten Stellen richtet.

 

Der Rat hat den Stellenplan 2021 in seiner Sitzung am 12.01.2021 -Pkt. 6 d. N.- beschlossen. Zunächst auf der Basis dieses Beschlusses bzw. der insofern ausgewiesenen Stellen wurde der Stellenbedarf für die Wahrnehmung der städtischen Aufgaben im Jahre 2022 ermittelt. Hierbei wurden die mit der jeweiligen Stelle verbundenen Aufgaben und Anforderungen den jeweiligen Besoldungsgruppen (Beamte) und Entgeltgruppen (tariflich Beschäftigte) zugeordnet.

 

Bei der Ausweisung der Stellen wurde unter Berücksichtigung der Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit wieder ein strenger Maßstab angelegt. Besonders wurde das Augenmerk weiterhin auf mögliche Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen gelegt. Hierbei bleibt aber wieder zu berücksichtigen, dass in großem Umfang Pflichtaufgaben zu erledigen sind und Vorgaben Dritter (z. B. KiBiz) bestehen. Hierzu zählen weiterhin auch die Aufgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bzw. im Rahmen der Betreuung der Asylbewerber/-innen. Spielraum für Einsparungen besteht somit grundsätzlich kaum.

 

Dieses gilt überwiegend ebenso für die Personalbewirtschaftung, die sich aus Beschlüssen des Rates ergibt, z. B. zur Schaffung und zum Vorhalten städtischer Einrichtungen und Dienstleistungen (Schulen, Sporteinrichtungen, Kindertagesstätten, Begegnungsstätte Mühle, Bäder). In diesem Zusammenhang und unter Berücksichtigung eintretender Aufgabenveränderungen können weiterhin in einzelnen Bereichen Veränderungen bei der Ausweisung von Stellen auch hinsichtlich eventueller Stellenanhebungen und Eingruppierungen/Ernennungen abschließend erst in Folgejahren aufgegriffen und umgesetzt werden.

 

Der beigefügte Stellenplan 2022 wurde auf der Grundlage der gesetzlichen Regelungen erstellt. Zusätzlich wird wieder, wie in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.12.2011 -Pkt. 6 d. N.- beraten, ein Bericht vorgelegt, dem nähere Einzelheiten und zusätzliche Erläuterungen entnommen werden können (siehe Anlage). Zusammenfassend ist festzuhalten:

 

·      Auch im Jahre 2021 ist wiederum eine sparsame Bewirtschaftung der im Stellenplan 2021 bereitgestellten Stellen erfolgt. So belief sich z. B. die Zahl der am 30.06.2021 nicht besetzten Stellen auf 8,32.

 

·      Der vorliegende Entwurf des Stellenplanes 2022 weist gegenüber dem Jahr 2021 bei der Gesamtzahl der - vollzeitverrechneten - Stellen für Beamte und tariflich Beschäftigte einen um 9,41 erhöhten Stellenbedarf auf:

 

·       Die Gesamtzahl der Stellen für Beamte verringert sich von 10,84 auf 9,63 Stellen (= minus 1,21 Stellen).

 

Diese Verringerung ergibt sich aus dem Ausscheiden von drei teilzeitbeschäftigten Mitarbeiter/innen durch Versetzung in den Ruhestand und der Übernahme eines/r Mitarbeiters/Mitarbeiterin aus einer anderen Verwaltung.

 

·       Im Bereich der tariflich Beschäftigten ergibt sich ein um 10,62 Stellen erhöhter Bedarf, sodass sich die Gesamtzahl der benötigten Stellen von 133,45 auf 144,07 erhöht.

 

Diese Steigerung tritt unter Berücksichtigung von Stellen-Verringerungen in den Produktbereichen „Innere Verwaltung“ und „Sicherheit und Ordnung“ im Wesentlichen aus folgenden Gründen ein:

 

·         Einstellung von zwei Mitarbeiter/innen im Bauverwaltungsamt in den Produktbereichen „Sicherheit und Ordnung“ und „Räumliche Planung und Entwicklung“

 

·         Die durch das Ausscheiden eines/r Beamten/in freiwerdende Stelle im Produktbereich "Innere Verwaltung", die mit Altersteilzeit-Vermerk versehen wurde, soll im Jahre 2022 mit einem/r Tarifbeschäftigten besetzt werden. Dieses macht die Ausweisung einer „zusätzlichen“ Stelle im Tarifbereich erforderlich.

 

·         Einstellung eines/r zusätzlichen Mitarbeiters/Mitarbeiterin im städtischen Bauhof

 

·         Veränderungen aufgrund der Vorgaben des Kinderbildungsgesetzes (Personalschlüssel) für den Einsatz von sozialpädagogischen Fachkräften und Ergänzungskräften in den Kita`s einschl. Bildung/Schaffung von Gruppen

 

Die eingeplanten Stellenanhebungen können der Anlage „Stellenplan 2022 – Bericht und Erläuterungen –“(siehe Ziff. 2.1) entnommen werden.

 

·      Die Stellenübersicht „Nachwuchskräfte“ gibt den Bedarf an entsprechenden Stellen für Auszubildende und Praktikanten/-innen wieder. Gegenüber dem Jahr 2021 (16 Stellen) werden im Jahr 2022 21 Stellen für Auszubildende benötigt. Die Zahl der Stellen für Praktikanten/innen verändert sich nicht (8 Stellen).

 

Zuständig für die Entscheidung ist der Rat.