Vorschlag der Verwaltung:
„Die Kalkulation der
Entwässerungsgebühren für das Jahr 2022 vom 04.10.2021 wird gemäß den
Anlagen beschlossen. Die Satzung zur 12. Änderung der
Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Sassenberg
wird gemäß der Anlage zu dieser
Niederschrift beschlossen.“
Als Anlage ist die Kalkulation der
Entwässerungsgebühren 2022 vom 04.10.2021 beigefügt. Hieraus ergibt folgender
Gebührenbedarf:
§ Schmutzwassergebühr: 2,91 €/m³ (2021: 3,23 €/m³)
§ Niederschlagswassergebühr: 0,39 €/m² (2021: 0,43 €/m²)
§ Drainagewassergebühr: 0,52 €/m³ (2021: 0,57 €/m³).
Zur Kalkulation der Entwässerungsgebühren
2022 ist folgendes auszuführen:
a)
Die Kalkulation bezieht ihre Grundlagendaten
aus dem von der WIBERA AG geprüften Jahresabschluss des Abwasserwerkes der
Stadt Sassenberg für das Jahr 2020. Dies gilt insbesondere für die
Abschreibungen, die Auflösungen der Kanalanschlussbeiträge und der
Industrieanteile. Ausgehend von diesen Daten des Abschlusses zum 31.12.2020
sind die Zugänge für die Jahre 2021 und 2022 eingerechnet worden. Die
Ermittlung der Abschreibung ist wie im Vorjahr auf der Basis des Wiederbeschaffungszeitwertes
(WBZW) erfolgt. Im Weiteren ist auch wie in der Vorjahreskalkulation die
Eigenkapitalverzinsung anhand der Differenz der kalkulatorischen Verzinsung zu
den tatsächlichen Fremdkapitalzinsen berechnet worden. Hiernach ergeben sich folgende
Beträge
ð Abschreibung
nach WBZW in Höhe von 1.304.155 € (Kalkulation für 2021: 1.344.742 €),
ð eine
Auflösung der Kanalanschlussbeiträge in Höhe von 318.188 € (Kalkulation für
2021: 326.545 €),
ð eine
Auflösung der Industrieanteile in Höhe von 112.951 € (Kalkulation für 2021:
110.635 €) sowie
ð die
Eigenkapitalverzinsung in Höhe von 266.500 € (Kalkulation für 2021: 272.300 €).
Die Gemeindeprüfungsanstalt, Herne, hat in ihren Mitteilungen darauf verwiesen,
dass sich der nach der aktuellen Rechtslage höchstens anzuwendende
kalkulatorische Zinssatz für das Kalkulationsjahr 2022 auf 5,24 % beläuft. Für
die Kalkulation 2022 ist nunmehr ein kalkulatorischer Zinssatz von 5,2 %
gegenüber 5,4 % im Vorjahr angewandt worden.
Die
genannten Auflösungsbeträge von insgesamt 433.494 € (Kalkulation 2021: 439.496
€) sind wie in den vergangenen Jahren aufwandsmindernd berücksichtigt worden.
b)
Aufgrund des Planungsstandes werden
verschiedene Straßenbaumaßnahmen und damit zusammenhängend auch
Kanalisationsmaßnahmen in 2021 nicht zur Ausführung gelangen. Die
entsprechenden Maßnahmen sind daher nach Aktualisierung der Kostenschätzung
durch das Ing.-Büro Frilling+Rolfs für 2022 insgesamt neu veranschlagt worden.
Eine Kanalsanierung wird in 2022 für verschieden kleinere Abschnitte von
Mischwasserkanälen erforderlich. Für das Wirtschaftsjahr 2022 liegen folgende
Kanalinvestitionen der Kalkulation zugrunde:
MW
Schulstraße / Im Herxfeld |
540.000 € |
RW
Südl. der Christian-Rath-Straße |
369.000 € |
SW
Südl. der Christian-Rath-Straße |
368.000 € |
RRB
Südl. der Christian-Rath-Straße |
172.000 € |
RW/SW
Sassenberger Str. - östl. Erweiterung - Planung |
60.000 € |
RW
Nordwestlich des Lappenbrink |
65.000 € |
RW/SW
Südlich Antegoren |
294.000 € |
SW
Gewerbe- und Industriegebiet Ravensberger Straße |
172.000 € |
MW
Von-Nagel-Straße - Sanierung |
29.500 € |
MW
Ravensberger Straße - Sanierung |
11.000 € |
MW
Glandorfer Straße - Sanierung |
23.000 € |
MW
Erlenweg - Sanierung |
24.500 € |
MW
Emaunuel-von-Ketteler-Straße - Sanierung |
29.000 € |
Für die
Ermittlung der Kanalanschlussbeiträge ist der aktuelle Beitragssatz von 8,08
€/m² für den Vollanschluss zugrunde gelegt worden. An Kanalanschlussbeiträgen
werden bei Durchführung der vg. Maßnahmen somit rd. 682.000 € erwartet.
Im Bereich
des Materialaufwandes sind unter Berücksichtigung der aktuellen
Kostenentwicklungen entsprechende Anpassungen vorgenommen worden. Hier ist zum
einen darauf hinzuweisen, dass für 2022 der Ansatz für die Betriebs- und
Unterhaltungskosten Kanalnetz aufgrund eines geringeren partiellen
Sanierungsaufwandes um 80.000 € unter dem Vorjahresansatz liegt. Im Weiteren
ist aufgrund der aktuellen Entwicklung mit einem erhöhten
Starkverschmutzerzuschlag zu rechnen. Insgesamt sind gegenüber einem Ansatz von
1.301.200 € für 2021 nunmehr 1.182.200 € eingestellt worden.
c)
Die Investitionen für 2022 auf den
Kläranlagen sind im Rahmen der Begehung vom 18.05.2021 festgelegt und auf der
Grundlage der entsprechenden Kostenschätzungen des Ing.-Büros Frilling+Rolfs
wie folgt veranschlagt worden:
Kläranlage
Sassenberg, gesamt: 1.148.800 €
Erneuerung
Mischwasserrechen |
|
bauliche
Maßnahmen |
67.000 € |
maschinelle,
elektrotechnische Ausrüstung |
267.000 € |
Beschaffung
mobiler Probenehmer |
5.800 € |
Update
Leitsystem |
63.000 € |
Errichtung
neues Sozialgebäude |
700.000 € |
sicherheitstechnische
Maßnahmen |
36.000 € |
Sonstiges |
10.000 € |
Die Planung
des Ing.-Büro Frilling+Rolfs sieht vor, das neue Sozialgebäude insgesamt in
2022 fertigzustellen. Nach Abschluss des Ausschreibungsverfahrens ist die
Auftragsvergabe ist für November und der Baubeginn im Februar 2022 vorgesehen.
Da absehbar ist, dass die Abrechnung der Gesamtmaßnahme in 2022 nicht
abgeschlossen werden kann, ist von der Gesamtinvestition in Höhe von 1.000.000
€ für 2022 ein Ansatz von 700.000 vorgesehen.
Kläranlage
Füchtorf, gesamt 229.700 €
Absperrschieber
Misch- /Regenwasserpumpen |
4.300 € |
Erneuerung
Flotationstechnik |
10.000 € |
Erneuerung
Rührwerke BB I und II |
25.000 € |
Update
Leitsystem |
56.000 € |
sicherheitstechnische
Maßnahmen |
44.400 € |
Erneuerung
Rücklaufschlammschnecke |
80.000 € |
Sonstiges |
10.000 € |
Aus den vg.
Ansatzzahlen ermittelt sich ein Anteil der Fa. Stockmeyer in Höhe von rd.
171.000 €.
d)
Soweit die Maßnahmen plangemäß in 2022
realisiert werden, ergibt sich ein Darlehensbedarf von rd. 2.000.000 €. Die
Zins- und Tilgungsbelastung ist für 2022 entsprechend angepasst worden.
e)
Beim Verwaltungskostenbeitrag, der auf der
Grundlage der KGSt.-Materialien 7/2020 ermittelt wurde, ergibt sich mit 251.700
€ gegenüber dem Vorjahr mit 247.300 € eine Erhöhung um 4.400 €. Die Anpassung
ergibt sich vor allem durch die Berücksichtigung eines abweichenden örtlichen
Versorgungszuschlages aufgrund höherer Zuführungen zu Pensions- und
Beihilferückstellungen.
f)
Im Rahmen des Jahresabschlusses 2020 ist eine
Nachkalkulation vorgenommen worden. Diese Nachkalkulation erfolgte auf
Grundlage des Jahresabschlusses sowie der dahinterliegenden Kostenrechnungen.
Es ergab sich im Bereich Schmutzwasser eine Überdeckung von 348.971 € und im
Bereich Niederschlagswasser eine Überdeckung von 47.485 €, gesamt 396.456 €. Im
Weiteren ist noch zu berücksichtigen, dass aus den Kalkulationen 2020 und 2021
noch anteilige Überdeckungen einzurechnen sind, so dass sich insgesamt im
Bereich Schmutzwasser eine Überdeckung in Höhe von 118.628 € und im Bereich
Niederschlagswasser eine Unterdeckung von 13.998 €, gesamt 104.630 € (Vorjahr
32.185 €) ergibt. Im Hinblick auf die Regelung des § 6 Abs. 2
Kommunalabgabengesetz, nach der Kostenüberdeckungen am Ende eines
Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten 4 Jahre auszugleichen sind, ist
vorgesehen, die vg. Beträge aufwandsmindernd zu berücksichtigen; der Betrag
liegt um rd. 72.445 € über dem des Vorjahres.
g)
Aufgrund der aktuellen Abrechnungen ist die
gebührenpflichtige Fläche für die Ermittlung der Niederschlagswassergebühr mit
1.940.000 m² gegenüber 1.920.000 m² angesetzt worden. Die
Gesamtschmutzwassermenge ist gegenüber 2021 mit 630.000 m³ nunmehr mit 660.000
m³ eingerechnet worden.
h)
Unter Ziffer 6. - Zusammenstellung der Kosten
- ist zu ersehen, dass diese infolge der dargestellten Kostenplanung für 2022
mit 2.640.244 € um rd. 180.000 € niedriger als in der Vorjahreskalkulation
liegen.
i)
Die Aufteilung in die Kostenblöcke
Schmutzwasser und Niederschlagswasser ist in Fortschreibung der
Vorjahresberechnungen des Ing.-Büros Frilling+Rolfs erfolgt. Der Durchschnitt
über alle Kostengruppen ergibt für 2022 wie im Vorjahr eine Aufteilung von 71 %
Schmutzwasser und 29 % Regenwasser.
Die Kalkulationen der
Entwässerungsgebühren vom 04.10.2021 und der Entwurf der Satzung zur 12.
Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt
Sassenberg sind als Anlage beigefügt.
Zuständig für die Beschlussfassung ist
der Rat.