Betreff
Satzung zur 12. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Sassenberg
Vorlage
60/557/2021
Aktenzeichen
60 865-06
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Die Kalkulation der Entwässerungsgebühren für das Jahr 2022 vom 04.10.2021 wird gemäß den Anlagen     beschlossen. Die Satzung zur 12. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Sassenberg wird gemäß der Anlage     zu dieser Niederschrift beschlossen.“


Als Anlage ist die Kalkulation der Entwässerungsgebühren 2022 vom 04.10.2021 beigefügt. Hieraus ergibt folgender Gebührenbedarf:

 

§  Schmutzwassergebühr:                     2,91 €/m³ (2021: 3,23 €/m³)

§  Niederschlagswassergebühr:            0,39 €/m² (2021: 0,43 €/m²)

§  Drainagewassergebühr:                    0,52 €/m³ (2021: 0,57 €/m³).

 

Zur Kalkulation der Entwässerungsgebühren 2022 ist folgendes auszuführen:

 

a)     Die Kalkulation bezieht ihre Grundlagendaten aus dem von der WIBERA AG geprüften Jahresabschluss des Abwasserwerkes der Stadt Sassenberg für das Jahr 2020. Dies gilt insbesondere für die Abschreibungen, die Auflösungen der Kanalanschlussbeiträge und der Industrieanteile. Ausgehend von diesen Daten des Abschlusses zum 31.12.2020 sind die Zugänge für die Jahre 2021 und 2022 eingerechnet worden. Die Ermittlung der Abschreibung ist wie im Vorjahr auf der Basis des Wiederbeschaffungszeitwertes (WBZW) erfolgt. Im Weiteren ist auch wie in der Vorjahreskalkulation die Eigenkapitalverzinsung anhand der Differenz der kalkulatorischen Verzinsung zu den tatsächlichen Fremdkapitalzinsen berechnet worden. Hiernach ergeben sich folgende Beträge

 

ð  Abschreibung nach WBZW in Höhe von 1.304.155 € (Kalkulation für 2021: 1.344.742 €),

ð  eine Auflösung der Kanalanschlussbeiträge in Höhe von 318.188 € (Kalkulation für 2021: 326.545 €),

ð  eine Auflösung der Industrieanteile in Höhe von 112.951 € (Kalkulation für 2021: 110.635 €) sowie

ð  die Eigenkapitalverzinsung in Höhe von 266.500 € (Kalkulation für 2021: 272.300 €). Die Gemeindeprüfungsanstalt, Herne, hat in ihren Mitteilungen darauf verwiesen, dass sich der nach der aktuellen Rechtslage höchstens anzuwendende kalkulatorische Zinssatz für das Kalkulationsjahr 2022 auf 5,24 % beläuft. Für die Kalkulation 2022 ist nunmehr ein kalkulatorischer Zinssatz von 5,2 % gegenüber 5,4 % im Vorjahr angewandt worden.

 

Die genannten Auflösungsbeträge von insgesamt 433.494 € (Kalkulation 2021: 439.496 €) sind wie in den vergangenen Jahren aufwandsmindernd berücksichtigt worden.

 

b)     Aufgrund des Planungsstandes werden verschiedene Straßenbaumaßnahmen und damit zusammenhängend auch Kanalisationsmaßnahmen in 2021 nicht zur Ausführung gelangen. Die entsprechenden Maßnahmen sind daher nach Aktualisierung der Kostenschätzung durch das Ing.-Büro Frilling+Rolfs für 2022 insgesamt neu veranschlagt worden. Eine Kanalsanierung wird in 2022 für verschieden kleinere Abschnitte von Mischwasserkanälen erforderlich. Für das Wirtschaftsjahr 2022 liegen folgende Kanalinvestitionen der Kalkulation zugrunde:  

 

MW Schulstraße / Im Herxfeld

540.000 €

RW Südl. der Christian-Rath-Straße

369.000 €

SW Südl. der Christian-Rath-Straße

368.000 €

RRB Südl. der Christian-Rath-Straße

172.000 €

RW/SW Sassenberger Str. - östl. Erweiterung - Planung

60.000 €

RW Nordwestlich des Lappenbrink

65.000 €

RW/SW Südlich Antegoren

294.000 €

SW Gewerbe- und Industriegebiet Ravensberger Straße

172.000 €

MW Von-Nagel-Straße - Sanierung

29.500 €

MW Ravensberger Straße - Sanierung

11.000 €

MW Glandorfer Straße - Sanierung

23.000 €

MW Erlenweg - Sanierung

24.500 €

MW Emaunuel-von-Ketteler-Straße - Sanierung

29.000 €

 

Für die Ermittlung der Kanalanschlussbeiträge ist der aktuelle Beitragssatz von 8,08 €/m² für den Vollanschluss zugrunde gelegt worden. An Kanalanschlussbeiträgen werden bei Durchführung der vg. Maßnahmen somit rd. 682.000 € erwartet.

 

Im Bereich des Materialaufwandes sind unter Berücksichtigung der aktuellen Kostenentwicklungen entsprechende Anpassungen vorgenommen worden. Hier ist zum einen darauf hinzuweisen, dass für 2022 der Ansatz für die Betriebs- und Unterhaltungskosten Kanalnetz aufgrund eines geringeren partiellen Sanierungsaufwandes um 80.000 € unter dem Vorjahresansatz liegt. Im Weiteren ist aufgrund der aktuellen Entwicklung mit einem erhöhten Starkverschmutzerzuschlag zu rechnen. Insgesamt sind gegenüber einem Ansatz von 1.301.200 € für 2021 nunmehr 1.182.200 € eingestellt worden.

 

c)     Die Investitionen für 2022 auf den Kläranlagen sind im Rahmen der Begehung vom 18.05.2021 festgelegt und auf der Grundlage der entsprechenden Kostenschätzungen des Ing.-Büros Frilling+Rolfs wie folgt veranschlagt worden:

 

Kläranlage Sassenberg, gesamt: 1.148.800 €

 

Erneuerung Mischwasserrechen

bauliche Maßnahmen

67.000 €

maschinelle, elektrotechnische Ausrüstung

267.000 €

Beschaffung mobiler Probenehmer

5.800 €

Update Leitsystem

63.000 €

Errichtung neues Sozialgebäude

700.000 €

sicherheitstechnische Maßnahmen

36.000 €

Sonstiges

10.000 €

 

Die Planung des Ing.-Büro Frilling+Rolfs sieht vor, das neue Sozialgebäude insgesamt in 2022 fertigzustellen. Nach Abschluss des Ausschreibungsverfahrens ist die Auftragsvergabe ist für November und der Baubeginn im Februar 2022 vorgesehen. Da absehbar ist, dass die Abrechnung der Gesamtmaßnahme in 2022 nicht abgeschlossen werden kann, ist von der Gesamtinvestition in Höhe von 1.000.000 € für 2022 ein Ansatz von 700.000 vorgesehen.

Kläranlage Füchtorf, gesamt 229.700 €

 

Absperrschieber Misch- /Regenwasserpumpen

4.300 €

Erneuerung Flotationstechnik

10.000 €

Erneuerung Rührwerke BB I und II

25.000 €

Update Leitsystem

56.000 €

sicherheitstechnische Maßnahmen

44.400 €

Erneuerung Rücklaufschlammschnecke

80.000 €

Sonstiges

10.000 €

 

Aus den vg. Ansatzzahlen ermittelt sich ein Anteil der Fa. Stockmeyer in Höhe von rd. 171.000 €.

 

d)     Soweit die Maßnahmen plangemäß in 2022 realisiert werden, ergibt sich ein Darlehensbedarf von rd. 2.000.000 €. Die Zins- und Tilgungsbelastung ist für 2022 entsprechend angepasst worden.

 

e)     Beim Verwaltungskostenbeitrag, der auf der Grundlage der KGSt.-Materialien 7/2020 ermittelt wurde, ergibt sich mit 251.700 € gegenüber dem Vorjahr mit 247.300 € eine Erhöhung um 4.400 €. Die Anpassung ergibt sich vor allem durch die Berücksichtigung eines abweichenden örtlichen Versorgungszuschlages aufgrund höherer Zuführungen zu Pensions- und Beihilferückstellungen.

 

f)      Im Rahmen des Jahresabschlusses 2020 ist eine Nachkalkulation vorgenommen worden. Diese Nachkalkulation erfolgte auf Grundlage des Jahresabschlusses sowie der dahinterliegenden Kostenrechnungen. Es ergab sich im Bereich Schmutzwasser eine Überdeckung von 348.971 € und im Bereich Niederschlagswasser eine Überdeckung von 47.485 €, gesamt 396.456 €. Im Weiteren ist noch zu berücksichtigen, dass aus den Kalkulationen 2020 und 2021 noch anteilige Überdeckungen einzurechnen sind, so dass sich insgesamt im Bereich Schmutzwasser eine Überdeckung in Höhe von 118.628 € und im Bereich Niederschlagswasser eine Unterdeckung von 13.998 €, gesamt 104.630 € (Vorjahr 32.185 €) ergibt. Im Hinblick auf die Regelung des § 6 Abs. 2 Kommunalabgabengesetz, nach der Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten 4 Jahre auszugleichen sind, ist vorgesehen, die vg. Beträge aufwandsmindernd zu berücksichtigen; der Betrag liegt um rd. 72.445 € über dem des Vorjahres.

 

g)     Aufgrund der aktuellen Abrechnungen ist die gebührenpflichtige Fläche für die Ermittlung der Niederschlagswassergebühr mit 1.940.000 m² gegenüber 1.920.000 m² angesetzt worden. Die Gesamtschmutzwassermenge ist gegenüber 2021 mit 630.000 m³ nunmehr mit 660.000 m³ eingerechnet worden.

 

h)     Unter Ziffer 6. - Zusammenstellung der Kosten - ist zu ersehen, dass diese infolge der dargestellten Kostenplanung für 2022 mit 2.640.244 € um rd. 180.000 € niedriger als in der Vorjahreskalkulation liegen.

 

i)      Die Aufteilung in die Kostenblöcke Schmutzwasser und Niederschlagswasser ist in Fortschreibung der Vorjahresberechnungen des Ing.-Büros Frilling+Rolfs erfolgt. Der Durchschnitt über alle Kostengruppen ergibt für 2022 wie im Vorjahr eine Aufteilung von 71 % Schmutzwasser und 29 % Regenwasser.   

 

 

Die Kalkulationen der Entwässerungsgebühren vom 04.10.2021 und der Entwurf der Satzung zur 12. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Sassenberg sind als Anlage beigefügt.

 

Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat.