Vorschlag der Verwaltung:
„Die
Verwaltung wird beauftragt, das integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) der Stadt
Sassenberg aus dem Jahre 2018 in Abstimmung mit der Bezirksregierung Münster
fortzuschreiben. Für die Kosten der Fortschreibung soll ein entsprechender
Förderantrag gestellt werden.“
Mit Schreiben vom 10.06.2020
beantragte die CDU-Fraktion die Fortführung des Integrierten
städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK). Zur Begründung führt die Fraktion
aus, dass die Bürgerinnen und Bürger unter anderem durch die Corona-Pandemie
vor neuen und enormen Herausforderungen stünden. Die Ortsteile Füchtorf und
Sassenberg seien sowohl durch das starke Vereinsleben mit vielen ehrenamtlichen
Bürgerinnen und Bürgern als auch durch die münsterländliche Parklandschaft
geprägt. Die in der Vergangenheit bereits erstellten Konzepte seien unter den
neuen Gegebenheiten zu prüfen, bisherige offene Punkte aktiv anzugehen oder
auch neue Konzepte in Auftrag zu geben.
Der Infrastrukturausschuss
hat diesen Antrag in seiner Sitzung am 01.10.2020 zur weiteren Beratung in die
Fraktion verwiesen.
Wie bereits im
vorhergehenden Tagesordnungspunkt erläutert, ist eine Zuwendung für die
Neugestaltung des Drostengartens im Rahmen der Städtebauförderung
ausschließlich auf Basis eines abgestimmten „Integrierten städtebaulichen
Entwicklungskonzeptes“ möglich.
Das von der Stadt Sassenberg
im Jahre 2018 aufgestellte ISEK stellt hierbei nach Aussage der
Bezirksregierung Münster eine ordentliche Grundlage zur Verfügung, die in
verschiedenen Detailfragen jedoch noch Überarbeitungen und Ergänzungen bedarf.
Unter anderem seien die einzelnen Projekte des Konzeptes zu einem gesamten
Entwicklungsplan für die kommenden Jahre zusammenzustellen. Dieser Gesamtplan
müsste mit Kostenschätzungen hinterlegt werden.
Soweit es die Pandemie
zulässt, könnte noch im ersten Quartal 2021 ein gemeinsames Abstimmungsgespräch
mit Vertretern von Stadt, Bezirksregierung und Ministerium in Sassenberg
erfolgen. Hierzu sollte auch das Planungsbüro WoltersPartner hinzugezogen
werden.
Laut Aussage der
Bezirksregierung Münster sind Kosten, die im Rahmen der Überarbeitung des ISEK
anfallen würden, ebenfalls zu 60 % förderfähig.
Zuständig für die Entscheidung ist der Infrastrukturausschuss.