-Vereinfachte Änderung zur Verschiebung einer Baugrenze auf dem Grundstück Am Bevergrund 5-
Vorschlag der Verwaltung:
„„Die Satzung der Stadt Sassenberg über die
vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes ‚Gewerbegebiet Osteresch‘ – 1.
Erweiterung – gem. § 13 BauGB wird gem. der Anlage zu dieser Niederschrift
beschlossen.“
Mit Schreiben vom 19.02.2018 ist seitens des
Grundstückseigentümers des Gewerbegrundstückes Am Bevergrund 5 ein Antrag auf Änderung
der Baugrenzen im Bebauungsplanbereich „Gewerbegebiet Osteresch“ – 1.
Erweiterung – zur Verschiebung aller Baugrenzen im Geltungsbereich des
Bebauungsplanes bis auf einen Abstand von 5,00 m zu den Grundstücksgrenzen hin.
Inhalt der Bebauungsplanänderung ist jedoch lediglich
ein beabsichtigter Büroanbau nach Norden hin. Eine weitergehende Planung zur
Verschiebung aller Baugrenzen im Geltungsbereich ist nicht vorgelegt worden.
Nach Abstimmung des Antrages aus städtebaulicher Sicht
mit dem Planungsbüro Wolters Partner, Coesfeld, ist daher ausgeführt worden,
dass zum jetzigen Zeitpunkt lediglich die Verschiebung der Grenze am nördlichen
Rand des Bebauungsplanbereiches auf einen Abstand von 5,00 m zur
Grundstücksgrenze hin vertretbar ist. Der gewünschte Büroanbau kann somit
umgesetzt werden.
Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat.