Betreff
Bebauungsplan "Vinnenberger Straße"
-Änderungsbeschluss und Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung für das Grundstück Bernhardstraße 1-
Vorlage
60/003/2017
Aktenzeichen
60 622-21/18
Art
Beschlussvorlage öffentlich
Untergeordnete Vorlage(n)

Mit Schreiben vom 10.08.2017 ist seitens der Grundstückseigentümerin Bernhardstraße 1 in Füchtorf ein Antrag auf Bebauungsplanänderung mit den nachfolgend aufgeführten Punkten vorgelegt worden:

 

-       Erhöhung der Grundflächenzahl (GRZ) von 0,2 auf 0,45

-       Vergrößerung der überbaubaren Grundstücksfläche durch Verschiebung der Baugrenze um 2,95 m nach Süden hin

-       Entfall der textlichen Festsetzungen 4, 5, 7 und 8 im rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Vinnenberger Straße“

 

Zu dem vorgenannten Änderungsantrag bleibt festzuhalten, dass die beantragten Änderungspunkte resultieren aus einer bauordnungsrechtlichen Überprüfung des Gesamtgrundstückes Bernhardstraße 1 durch das Kreisbauamt Warendorf. Eine zweckentsprechende Aufarbeitung aller bauordnungsrechtlichen und bauplanungsrechtlichen Punkte ist zwischenzeitlich durch die Planungsgesellschaft Altefrohne mbH, Warendorf, zweckentsprechend erfolgt.

 

Nach Vorlage der entsprechenden Planunterlagen in Verbindung mit dem vorgenannten Änderungsantrag Bernhardstraße 1 ist seitens der Verwaltung zwischenzeitlich das Planungsbüro Wolters Partner mit der Bitte um eine städtebauliche Stellungnahme zu den umfänglichen Änderungspunkten gebeten worden.

 

Da es sich bei den beantragten Punkten teilweise um Änderungspunkte der Gestaltungssatzung handelt und somit auch die Auswirkungen auf den Gesamtbebauungsplan zu betrachten sind liegt eine diesbezügliche Stellungnahme bislang jedoch noch nicht vor.

 

Nach Vorlage der städtebaulichen Stellungnahme des Planungsbüros Wolters Partner erfolgt kurzfristig seitens der Verwaltung eine ergänzte Vorlage mit einem Beschlussvorschlag zu diesem Tagesordnungspunkt.