-Änderungsbeschluss und Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung für das Grundstück Bernhardstraße 1-
Mit Schreiben vom 10.08.2017 ist seitens der
Grundstückseigentümerin Bernhardstraße 1 in Füchtorf ein Antrag auf
Bebauungsplanänderung mit den nachfolgend aufgeführten Punkten vorgelegt
worden:
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Erhöhung der
Grundflächenzahl (GRZ) von 0,2 auf 0,45
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Vergrößerung der
überbaubaren Grundstücksfläche durch Verschiebung der Baugrenze um 2,95 m nach
Süden hin
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Entfall der
textlichen Festsetzungen 4, 5, 7 und 8 im rechtsverbindlichen Bebauungsplan
„Vinnenberger Straße“
Zu dem vorgenannten Änderungsantrag bleibt
festzuhalten, dass die beantragten Änderungspunkte resultieren aus einer
bauordnungsrechtlichen Überprüfung des Gesamtgrundstückes Bernhardstraße 1
durch das Kreisbauamt Warendorf. Eine zweckentsprechende Aufarbeitung aller
bauordnungsrechtlichen und bauplanungsrechtlichen Punkte ist zwischenzeitlich
durch die Planungsgesellschaft Altefrohne mbH, Warendorf, zweckentsprechend
erfolgt.
Nach Vorlage der entsprechenden Planunterlagen in
Verbindung mit dem vorgenannten Änderungsantrag Bernhardstraße 1 ist seitens
der Verwaltung zwischenzeitlich das Planungsbüro Wolters Partner mit der Bitte
um eine städtebauliche Stellungnahme zu den umfänglichen Änderungspunkten
gebeten worden.
Da es sich bei den beantragten Punkten teilweise um
Änderungspunkte der Gestaltungssatzung handelt und somit auch die Auswirkungen
auf den Gesamtbebauungsplan zu betrachten sind liegt eine diesbezügliche
Stellungnahme bislang jedoch noch nicht vor.
Nach Vorlage der städtebaulichen Stellungnahme des
Planungsbüros Wolters Partner erfolgt kurzfristig seitens der Verwaltung eine
ergänzte Vorlage mit einem Beschlussvorschlag zu diesem Tagesordnungspunkt.