Betreff
Bebauungsplan "Stadtmitte" - 2. Erweiterung
-Beschluss über die während der Öffentlichkeitsbeteiligungen eingagenenen Anregungen und Bedenken und Satzungsbeschluss-
Vorlage
60/992/2017
Aktenzeichen
60 622-21/56
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Über die während der Öffentlichkeitsbeteiligungen gem. § 3 Abs. 1 BauGB, § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB und § 13 a BauGB eingegangenen Anregungen, Bedenken und Hinweise wird wie in der Anlage – (derzeit in Erarbeitung) – beschlossen.

 

Die 2. Erweiterung des Bebauungsplanes ‚Stadtmitte‘ wird gem. §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO. NRW.) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.11.2016 (GV. NRW. S. 966/SGV. NRW. 2023) und der §§ 1 und 10 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414) zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.07.2017 (BGBl. I. S. 2808) als Satzung beschlossen.

 

Die Begründung hat an der Beschlussfassung teilgehabt.“


Der Infrastrukturausschuss des Rates der Stadt Sassenberg hat in seiner Sitzung am 17.11.2016 die 2. Erweiterung des Bebauungsplanes „Stadtmitte“ und gleichzeitig die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligungen gem. § 13 a BauGB beschlossen.

 

Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB ist im Rahmen eines öffentlichen Darlegungs- und Anhörungstermins am 05.04.2017 mit anschließender Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vom 06.04.2017 bis zum 27.04.2017 –einschließlich- durchgeführt worden. Eine Beschlussfassung über die vorgebrachten Anregungen und Bedenken erfolgte in der Sitzung des Infrastrukturausschusses am 03.07.2017 –Pkt. 9 d. N.-

 

Im Anschluss an die frühzeitige Bürgerbeteiligung wird die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB und § 13 a BauGB in der Zeit vom 01.08.2017 bis zum 08.09.2017 –einschließlich- durchgeführt.

 

Bislang sind lediglich seitens des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe – Archäologie für Westfalen mit Schreiben vom 14.08.2017 sowie seitens des Kreises Warendorf mit Schreiben vom 05.09.2017 Stellungnahmen abgegeben worden. Die Stellungnahme des LWL – Achäologie für Westfalen vom 14.08.2017, in der auf Belange eines vermuteten Bodendenkmals verwiesen worden ist sowie die Stellungnahme des Kreises Warendorf vom 05.09.2017 sind dieser Vorlage in Fotokopie beigefügt. Weitere Anregungen, Bedenken und Hinweise sind seitens der Träger öffentlicher Belange sowie der Bürgerinnen und Bürger bislang nicht vorgetragen worden.

 

Über das abschließende Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung wird in der Sitzung des Infrastrukturausschusses am 21.09.2017 berichtet.

 

Zuständig für die Beschlussfassung über die während der Öffentlichkeitsbeteiligungen eingegangenen Anregungen, Bedenken und Hinweis sowie dem Satzungsbeschluss ist der Rat.