-Beschluss über die während der Öffentlichkeitsbeteiligungen eingagenenen Anregungen und Bedenken und Satzungsbeschluss-
Vorschlag der Verwaltung:
„Über die während der Öffentlichkeitsbeteiligungen
gem. § 3 Abs. 1 BauGB, § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB und § 13 a
BauGB eingegangenen Anregungen, Bedenken und Hinweise wird wie in der Anlage –
(derzeit in Erarbeitung) – beschlossen.
Die 2. Erweiterung des Bebauungsplanes ‚Stadtmitte‘
wird gem. §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO.
NRW.) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666/SGV.
NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.11.2016 (GV. NRW. S. 966/SGV.
NRW. 2023) und der §§ 1 und 10 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414) zuletzt
geändert durch Gesetz vom 20.07.2017 (BGBl. I. S. 2808) als Satzung
beschlossen.
Die Begründung hat an der Beschlussfassung
teilgehabt.“
Der Infrastrukturausschuss des Rates der Stadt
Sassenberg hat in seiner Sitzung am 17.11.2016 die 2. Erweiterung des
Bebauungsplanes „Stadtmitte“ und gleichzeitig die Durchführung der
Öffentlichkeitsbeteiligungen gem. § 13 a BauGB beschlossen.
Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1
BauGB ist im Rahmen eines öffentlichen Darlegungs- und Anhörungstermins am
05.04.2017 mit anschließender Durchführung der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung vom 06.04.2017 bis zum 27.04.2017 –einschließlich-
durchgeführt worden. Eine Beschlussfassung über die vorgebrachten Anregungen
und Bedenken erfolgte in der Sitzung des Infrastrukturausschusses am 03.07.2017
–Pkt. 9 d. N.-
Im Anschluss an die frühzeitige Bürgerbeteiligung wird
die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB
und § 13 a BauGB in der Zeit vom 01.08.2017 bis zum 08.09.2017 –einschließlich-
durchgeführt.
Bislang sind lediglich seitens des Landschaftsverbandes
Westfalen-Lippe – Archäologie für Westfalen mit Schreiben vom 14.08.2017 sowie
seitens des Kreises Warendorf mit Schreiben vom 05.09.2017 Stellungnahmen abgegeben
worden. Die Stellungnahme des LWL – Achäologie für Westfalen vom 14.08.2017, in
der auf Belange eines vermuteten Bodendenkmals verwiesen worden ist sowie die
Stellungnahme des Kreises Warendorf vom 05.09.2017 sind dieser Vorlage in
Fotokopie beigefügt. Weitere Anregungen, Bedenken und Hinweise sind seitens der
Träger öffentlicher Belange sowie der Bürgerinnen und Bürger bislang nicht
vorgetragen worden.
Über das abschließende Ergebnis der
Öffentlichkeitsbeteiligung wird in der Sitzung des Infrastrukturausschusses am
21.09.2017 berichtet.
Zuständig für die Beschlussfassung über die während
der Öffentlichkeitsbeteiligungen eingegangenen Anregungen, Bedenken und Hinweis
sowie dem Satzungsbeschluss ist der Rat.