-Vereinfachte Änderung für ein Grundstück an der Karl-Wagenfeld-Straße-
Vorschlag der Verwaltung:
„Die Satzung der Stadt Sassenberg über die
vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes ‚Langefort‘ gem. § 13 BauGB wird gem.
der Anlage zu dieser
Niederschrift beschlossen.“
Der Rat hat in seiner Sitzung am 23.06.2015 die 7.
Änderung des Bebauungsplanes „Langefort“ zur Einplanung von Wohnbaugrundstücken
und einer Erschließung von der Karl-Wagenfeld-Straße aus im Bereich des
städtischen Kindergartens „Pusteblume“ als Satzung beschlossen. Dieser
Bebauungsplan hat zwischenzeitlich seine Rechtskraft erhalten.
Um nunmehr dem potenziellen Grundstücksinteressenten
im Kreuzungsbereich Karl-Wagenfeld-Straße/neue Erschließungsanlage hinsichtlich
der Errichtung eines Wohnhauses entgegen zu kommen, sollte die überbaubare
Grundstücksfläche geringfügig Richtung Transformatorengebäude der RWE mit einem
Abstand von 3,00 m zur gemeinsamen Grundstücksgrenze hin korrigiert werden.
Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat.