Betreff
Bebauungsplan "Langefort"
-Vereinfachte Änderung für ein Grundstück an der Karl-Wagenfeld-Straße-
Vorlage
60/721/2015
Aktenzeichen
60 622-21/6
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Die Satzung der Stadt Sassenberg über die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes ‚Langefort‘ gem. § 13 BauGB wird gem. der Anlage          zu dieser Niederschrift beschlossen.“


Der Rat hat in seiner Sitzung am 23.06.2015 die 7. Änderung des Bebauungsplanes „Langefort“ zur Einplanung von Wohnbaugrundstücken und einer Erschließung von der Karl-Wagenfeld-Straße aus im Bereich des städtischen Kindergartens „Pusteblume“ als Satzung beschlossen. Dieser Bebauungsplan hat zwischenzeitlich seine Rechtskraft erhalten.

 

Um nunmehr dem potenziellen Grundstücksinteressenten im Kreuzungsbereich Karl-Wagenfeld-Straße/neue Erschließungsanlage hinsichtlich der Errichtung eines Wohnhauses entgegen zu kommen, sollte die überbaubare Grundstücksfläche geringfügig Richtung Transformatorengebäude der RWE mit einem Abstand von 3,00 m zur gemeinsamen Grundstücksgrenze hin korrigiert werden.

 

Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat.