Vorschlag der Verwaltung:
„Die Stadt Sassenberg nimmt die beantragte Eintragung
der „Bischöflichen Landesburg Sassenberg mit Tiergarten“, 48336 Sassenberg, in
die Denkmalliste der Stadt Sassenberg als Bodendenkmal und das Gutachten des
LWL-Archäologie für Westfalen, Münster, vom 11.09.1990 zur Kenntnis.“
Die hier betroffenen privaten Eigentümer und dgl. haben nunmehr mit einem gemeinsamen Schreiben vom 18.09.2013 – eingeg. am 23.09.2013 – Stellung genommen. Hierbei wird in Zweifel gezogen, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Eintragung in die Denkmalliste/Unterschutzstellung – auch bezogen auf die räumliche Abgrenzung – vorliegen. Hierzu und hinsichtlich der seitens des LWL- Archäologie für Westfalen, Münster, im Antrag vom 11.09.1990 aufgeführten Gründe werden von den privaten Eigentümern und dgl. verschiedene Aspekte angeführt.
Wie bereits in der Vorlage vom 05.09.2013 erwähnt,
entscheidet die Bezirksregierung Münster über den Denkmalwert des
Gesamtobjektes und somit über die Eintragung in die Denkmalliste, so dass das
Schreiben der erwähnten Eigentümer der Bezirksregierung zugeleitet werden
sollte/muss.
Hinsichtlich der Stellungnahme der Stadt Sassenberg als Untere
Denkmalbehörde und als Eigentümerin von Flächen in dem erwähnten Gebiet soll es
bei dem Beschlussvorschlag gemäß Vorlage vom 05.09.2013 verbleiben.