Betreff
Eintragung eines Bodendenkmals in die Denkmalliste der Stadt Sassenberg hier: Bischöfliche Landesburg mit Tiergarten, 48336 Sassenberg
Vorlage
10/337/2013/1
Aktenzeichen
10 344-02
Art
Berichtsvorlage öffentlich
Referenzvorlage

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Die Stadt Sassenberg nimmt die beantragte Eintragung der „Bischöflichen Landesburg Sassenberg mit Tiergarten“, 48336 Sassenberg, in die Denkmalliste der Stadt Sassenberg als Bodendenkmal und das Gutachten des LWL-Archäologie für Westfalen, Münster, vom 11.09.1990 zur Kenntnis.“  


Wie bereits in der Vorlage zur Eintragung der „Bischöflichen Landesburg Sassenberg mit Tiergarten“, 48336 Sassenberg, in die Denkmalliste der Stadt Sassenberg vom 05.09.2013 festgehalten, wurde den privaten Eigentümern und dgl. gemäß Schreiben der Bezirksregierung Münster Gelegenheit gegeben, sich zu den für die anstehende Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern, und zwar hinsichtlich des Denkmalwertes des Objektes als Bodendenkmal und damit zur Eintragung in die Denkmalliste.

 

Die hier betroffenen privaten Eigentümer und dgl. haben nunmehr mit einem gemeinsamen Schreiben vom 18.09.2013 – eingeg. am 23.09.2013 – Stellung genommen. Hierbei wird in Zweifel gezogen, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Eintragung in die Denkmalliste/Unterschutzstellung – auch bezogen auf die räumliche Abgrenzung – vorliegen. Hierzu und hinsichtlich der seitens des LWL- Archäologie für Westfalen, Münster, im Antrag vom 11.09.1990 aufgeführten Gründe werden von den privaten Eigentümern und dgl. verschiedene Aspekte angeführt.

 

Wie bereits in der Vorlage vom 05.09.2013 erwähnt, entscheidet die Bezirksregierung Münster über den Denkmalwert des Gesamtobjektes und somit über die Eintragung in die Denkmalliste, so dass das Schreiben der erwähnten Eigentümer der Bezirksregierung zugeleitet werden sollte/muss.

 

Hinsichtlich der Stellungnahme der Stadt Sassenberg als Untere Denkmalbehörde und als Eigentümerin von Flächen in dem erwähnten Gebiet soll es bei dem Beschlussvorschlag gemäß Vorlage vom 05.09.2013 verbleiben.