Vorschlag der Verwaltung:
„Seitens der Stadt Sassenberg wird zum Vorentwurf des
Landschaftsplanes ‚Sassenberg’, herausgegeben durch den Kreis Warendorf, Stand
vom Januar 2013 nachfolgende Stellungnahme abgegeben:
Der Vorentwurf des Landschaftsplanes ‚Sassenberg’ ist
für die nachfolgend aufgeführten Bereiche zu korrigieren:
-
Darstellung des
östlichen Erweiterungsbereiches zum Bebauungsplan „Elisabethstraße“ auf die
Flächen Schücking. Diesbezüglich ist das Landschaftsschutzgebiet „Brook“
entsprechend zu korrigieren.
-
Aufgrund der besonderen
Bedeutung der historischen Gräften im Bereich der Besitzung der Firma Gebrasa
Rath sollten diese auf besonderen Wunsch des Grundstückseigentümers in das
Landschaftsschutzgebiet „Brook“ integriert werden.
Weitere Anregungen und Bedenken zum Planentwurf sowie
Text bzw. Planergänzungen werden seitens der Stadt Sassenberg nicht
vorgebracht.“
In der Sitzung des Infrastrukturausschusses am
15.11.2012 –Pkt. 1.10 d. N.- ist berichtet worden, dass unter Pkt. 5 des öffentlichen
Teiles der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Umwelt und Planung des
Kreises Warendorf am 23.11.2012 die Vorstellung des Vorentwurfes des
Landschaftsplanes „Sassenberg“ erfolge. In diesem Zusammenhang ist auf die
Sitzungsvorlage des Kreises Warendorf eingegangen worden.
In der Sitzung des Infrastrukturausschusses am
19.02.2013 –Pkt. 1.3 d. N.- ist die Verfügung des Landrates vom 31.01.2013
unter Anberaumung eines Erörterungstermins für die Träger öffentlicher Belange
am 21.03.2012 sowie die planmäßigen Bürgerbeteiligungen am 05. und 06.03.2013
in Sassenberg und Füchtorf berichtet worden.
In den Bürgerbeteiligungsterminen am 05. und
06.03.2013 sind die Grundzüge des Verfahrens seitens des Kreises Warendorf
erläutert worden. Auf die Besonderheiten des Vorentwurfes insbesondere
hinsichtlich der Entwicklungs- und Festsetzungskarten ist hierbei eingegangen
worden. Betont worden ist in den vorgenannten Terminen, dass sich das Verfahren
voraussichtlich bis in das Jahr 2015 hineinziehen werde. Einvernehmliche
Lösungen mit den betroffenen Grundstückseigentümern seien angestrebt.
Im Termin zur frühzeitigen Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange ist darüber hinaus am 21.03.2013 nochmals dezidiert auf
die Entwicklungs- und Festsetzungskarten eingegangen worden. In diesem
Zusammenhang ist auch über die Bürgerbeteiligungstermine in Sassenberg und
Füchtorf berichtet worden. Hingewiesen worden ist seitens der Vertreter des
Kreises Warendorf darauf, dass bei der Betrachtung im Rahmen der
Festsetzungskarten der Blätter Nord und Süd für den Landschaftsplan
„Sassenberg“ insbesondere die Ortslagen sowie die landwirtschaftlichen
Hofstellen in der Regel von den Festsetzungen unberührt bleiben. In den
beigefügten Festsetzungskarten (Blätter Nord und Süd) sind die
Naturschutzgebiete, die Landschaftsschutzgebiete, die Naturdenkmale sowie die
geschützten Landschaftsteile farblich gekennzeichnet. Nicht im Plan enthalten –
Blatt Süd – ist der südöstliche Gemeindebereich, welcher bereits durch den
Landschaftsplan „Östliche Emsaue/Beelen“ seit einigen Jahren überlagert ist.
Im Rahmen der Stellungnahme zum Landschaftsplan
„Sassenberg“ bleibt festzuhalten, dass die nachfolgen aufgeführten
Einzelaspekte in den Plan einfließen sollten:
-
Darstellung des
östlichen Erweiterungsbereiches zum Bebauungsplan „Elisabethstraße“ auf die
Flächen Schücking. Diesbezüglich ist das Landschaftsschutzgebiet „Brook“
entsprechend zu korrigieren.
-
Aufgrund der
besonderen Bedeutung der historischen Gräften im Bereich der Besitzung der
Firma Gebrasa Rath sollten diese auf besonderen Wunsch des
Grundstückseigentümers in das Landschaftsschutzgebiet „Brook“ integriert
werden.
Zuständig für die Beschlussfassung ist der
Infrastrukturausschuss.