Betreff
Landschaftsplan "Sassenberg" -Bericht zum Verfahrensstand und Stellungnahme zum Planentwurf-
Vorlage
60/409/2013
Aktenzeichen
60 622-11 u. 60 622-21
Art
Beschlussvorlage öffentlich
Untergeordnete Vorlage(n)

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Seitens der Stadt Sassenberg wird zum Vorentwurf des Landschaftsplanes ‚Sassenberg’, herausgegeben durch den Kreis Warendorf, Stand vom Januar 2013 nachfolgende Stellungnahme abgegeben:

 

Der Vorentwurf des Landschaftsplanes ‚Sassenberg’ ist für die nachfolgend aufgeführten Bereiche zu korrigieren:

 

-            Darstellung des östlichen Erweiterungsbereiches zum Bebauungsplan „Elisabethstraße“ auf die Flächen Schücking. Diesbezüglich ist das Landschaftsschutzgebiet „Brook“ entsprechend zu korrigieren.

 

-            Aufgrund der besonderen Bedeutung der historischen Gräften im Bereich der Besitzung der Firma Gebrasa Rath sollten diese auf besonderen Wunsch des Grundstückseigentümers in das Landschaftsschutzgebiet „Brook“ integriert werden.

 

Weitere Anregungen und Bedenken zum Planentwurf sowie Text bzw. Planergänzungen werden seitens der Stadt Sassenberg nicht vorgebracht.“


In der Sitzung des Infrastrukturausschusses am 15.11.2012 –Pkt. 1.10 d. N.- ist berichtet worden, dass unter Pkt. 5 des öffentlichen Teiles der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Umwelt und Planung des Kreises Warendorf am 23.11.2012 die Vorstellung des Vorentwurfes des Landschaftsplanes „Sassenberg“ erfolge. In diesem Zusammenhang ist auf die Sitzungsvorlage des Kreises Warendorf eingegangen worden.

 

In der Sitzung des Infrastrukturausschusses am 19.02.2013 –Pkt. 1.3 d. N.- ist die Verfügung des Landrates vom 31.01.2013 unter Anberaumung eines Erörterungstermins für die Träger öffentlicher Belange am 21.03.2012 sowie die planmäßigen Bürgerbeteiligungen am 05. und 06.03.2013 in Sassenberg und Füchtorf berichtet worden.

 

In den Bürgerbeteiligungsterminen am 05. und 06.03.2013 sind die Grundzüge des Verfahrens seitens des Kreises Warendorf erläutert worden. Auf die Besonderheiten des Vorentwurfes insbesondere hinsichtlich der Entwicklungs- und Festsetzungskarten ist hierbei eingegangen worden. Betont worden ist in den vorgenannten Terminen, dass sich das Verfahren voraussichtlich bis in das Jahr 2015 hineinziehen werde. Einvernehmliche Lösungen mit den betroffenen Grundstückseigentümern seien angestrebt.

 

Im Termin zur frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ist darüber hinaus am 21.03.2013 nochmals dezidiert auf die Entwicklungs- und Festsetzungskarten eingegangen worden. In diesem Zusammenhang ist auch über die Bürgerbeteiligungstermine in Sassenberg und Füchtorf berichtet worden. Hingewiesen worden ist seitens der Vertreter des Kreises Warendorf darauf, dass bei der Betrachtung im Rahmen der Festsetzungskarten der Blätter Nord und Süd für den Landschaftsplan „Sassenberg“ insbesondere die Ortslagen sowie die landwirtschaftlichen Hofstellen in der Regel von den Festsetzungen unberührt bleiben. In den beigefügten Festsetzungskarten (Blätter Nord und Süd) sind die Naturschutzgebiete, die Landschaftsschutzgebiete, die Naturdenkmale sowie die geschützten Landschaftsteile farblich gekennzeichnet. Nicht im Plan enthalten – Blatt Süd – ist der südöstliche Gemeindebereich, welcher bereits durch den Landschaftsplan „Östliche Emsaue/Beelen“ seit einigen Jahren überlagert ist.

 

Im Rahmen der Stellungnahme zum Landschaftsplan „Sassenberg“ bleibt festzuhalten, dass die nachfolgen aufgeführten Einzelaspekte in den Plan einfließen sollten:

 

-            Darstellung des östlichen Erweiterungsbereiches zum Bebauungsplan „Elisabethstraße“ auf die Flächen Schücking. Diesbezüglich ist das Landschaftsschutzgebiet „Brook“ entsprechend zu korrigieren.

 

-            Aufgrund der besonderen Bedeutung der historischen Gräften im Bereich der Besitzung der Firma Gebrasa Rath sollten diese auf besonderen Wunsch des Grundstückseigentümers in das Landschaftsschutzgebiet „Brook“ integriert werden.

 

Zuständig für die Beschlussfassung ist der Infrastrukturausschuss.