Vorschlag der Verwaltung:
“Die Satzung der Stadt Sassenberg über die
vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes ‚Gewerbegebiet Osteresch‘ gem. § 13
BauGB wird gem. der Anlage zu
dieser Niederschrift beschlossen.”
Seitens Frau Architektin Gerdemann, Warendorf, ist am
23.08.2010 die Planung zur Errichtung eines gewerblichen Betriebes
(holzverarbeitender Betrieb) mit Wohnhaus auf einem Teilgrundstück der Parzelle
Gemarkung Füchtorf, Flur 155, Flurstück 128 (Eckbereich Osteresch) vorgelegt
worden. Es ist beabsichtigt, diesen Grundstücksteilbereich von der Stadt
Sassenberg zu erwerben.
Die vorgelegte Planung (Lageplan) zeigt, dass in den
jeweiligen Eckbereichen zur öffentlichen Verkehrsfläche hin geringfügige Überschreitungen
der überbaubaren Grundstücksfläche zu verzeichnen sind.
Um nunmehr die geplanten Gebäude errichten zu können,
ist seitens der Fachplanerin der Antrag gestellt worden, in den jeweiligen
Eckbereichen die überbaubaren Grundstücksflächen geringfügig zu korrigieren.
Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat.