Beschluss: Einstimmiger Beschlussvorschlag

„Die Kalkulation der Entwässerungsgebühren für das Jahr 2022 vom 04.10.2021 wird gemäß den Anlagen 2 beschlossen. Die Satzung zur 12. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Sassenberg wird gemäß der Anlage 3 zu dieser Niederschrift beschlossen.“  


Einleitend verweist Herr Venhaus darauf, dass sich nach der Kalkulation der Entwässerungsgebühren 2022 vom 04.10.2021 folgender Gebührenbedarf ergibt:

 

§  Schmutzwassergebühr:                     2,91 €/m³ (2021: 3,23 €/m³)

§  Niederschlagswassergebühr:            0,39 €/m² (2021: 0,43 €/m²)

§  Drainagewassergebühr:                    0,52 €/m³ (2021: 0,57 €/m³).

 

Anhand der Zusammenstellung der Kosten unter Ziffer 6 der Kalkulation geht Herr Venhaus auf die größten Positionen der Gebührenkalkulation ein. Die für das Jahr 2022 vorgesehenen Investitionsmaßnahmen im Bereich der Kanalisation sowie der Kläranlagen werden von ihm erläutert. Im Weiteren geht Herr Venhaus auf die veranschlagten Betriebs- und Unterhaltungskosten sowie die Kostenüberdeckung aus Vorjahren ein. Zum Ansatz für die Betriebs- und Unterhaltungskosten Kanalnetz führt er aus, dass dieser aufgrund eines geringeren partiellen Sanierungsaufwandes um 80.000 € unter dem Vorjahresansatz liegt. Im Weiteren ist aufgrund der aktuellen Entwicklung mit einem erhöhten Starkverschmutzerzuschlag zu rechnen. Letztlich ergibt sich aufgrund der Nachkalkulation im Rahmen des Jahresabschlusses 2020 ein um rd. 72.500 € besseres Ergebnis als im Vorjahr.

 

Zusammenfassend verweist er darauf, dass bei einem Vergleich der Gesamtkosten gemäß der Aufstellung unter Ziffer 6. der Kalkulation mit den Werten der Kalkulation für 2021 festzustellen ist, dass diese um rd. 180.000 € unter denen der Vorjahreskalkulation liegen. Hierin liegt die Begründung für die vorgeschlagene Senkung der Gebühren.

 

Einstimmiger Beschlussvorschlag: