Sitzung: 04.11.2021 Betriebsausschuss für das Wasserwerk und das Abwasserwerk
Beschluss: Einstimmiger Beschlussvorschlag
Vorlage: 60/557/2021
„Die Kalkulation der Entwässerungsgebühren für das Jahr 2022 vom 04.10.2021 wird gemäß den Anlagen 2 beschlossen. Die Satzung zur 12. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Sassenberg wird gemäß der Anlage 3 zu dieser Niederschrift beschlossen.“
Einleitend
verweist Herr Venhaus darauf, dass sich nach der Kalkulation der
Entwässerungsgebühren 2022 vom 04.10.2021 folgender Gebührenbedarf ergibt:
§ Schmutzwassergebühr: 2,91 €/m³ (2021: 3,23 €/m³)
§ Niederschlagswassergebühr: 0,39 €/m² (2021: 0,43 €/m²)
§ Drainagewassergebühr: 0,52 €/m³ (2021: 0,57 €/m³).
Anhand der
Zusammenstellung der Kosten unter Ziffer 6 der Kalkulation geht Herr Venhaus
auf die größten Positionen der Gebührenkalkulation ein. Die für das Jahr 2022
vorgesehenen Investitionsmaßnahmen im Bereich der Kanalisation sowie der
Kläranlagen werden von ihm erläutert. Im Weiteren geht Herr Venhaus auf die
veranschlagten Betriebs- und Unterhaltungskosten sowie die Kostenüberdeckung
aus Vorjahren ein. Zum Ansatz für die Betriebs- und Unterhaltungskosten
Kanalnetz führt er aus, dass dieser aufgrund eines geringeren partiellen
Sanierungsaufwandes um 80.000 € unter dem Vorjahresansatz liegt. Im Weiteren
ist aufgrund der aktuellen Entwicklung mit einem erhöhten
Starkverschmutzerzuschlag zu rechnen. Letztlich ergibt sich aufgrund der
Nachkalkulation im Rahmen des Jahresabschlusses 2020 ein um rd. 72.500 €
besseres Ergebnis als im Vorjahr.
Zusammenfassend
verweist er darauf, dass bei einem Vergleich der Gesamtkosten gemäß der
Aufstellung unter Ziffer 6. der Kalkulation mit den Werten der Kalkulation für
2021 festzustellen ist, dass diese um rd. 180.000 € unter denen der
Vorjahreskalkulation liegen. Hierin liegt die Begründung für die vorgeschlagene
Senkung der Gebühren.
Einstimmiger
Beschlussvorschlag: