Betreff
Breitband im Kreis Warendorf
- Beteiligung der Stadt Sassenberg am Förderverfahren des Kreises Warendorf im Bundesförderprogramm Breitband Sonderaufruf Gewerbegebiete -
Vorlage
20/678/2024
Aktenzeichen
20 721-11
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Die Stadt Sassenberg beteiligt sich an dem Förderverfahren des Kreises Warendorf im Bundesförderprogramm Breitband Sonderaufruf Gewerbegebiete. Der aufzubringende Eigenanteil liegt für die Stadt Sassenberg bei voraussichtlich insgesamt 43.678,82 Euro. Die Mittel sind im Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 im Produkt 15.01.01 - Wirtschaftsförderung - als Ermächtigung bereitgestellt.“


Mit Beschluss vom 10.11.2016 - Pkt. 13 d. N. - hat der Rat der Stadt Sassenberg entschieden, dass die Stadt Sassenberg sich an den Förderverfahren nach dem Bundesprogramm Breitband, mit denen durch den Kreis Warendorf Fördermittel für die Verbesserung der Breitbandversorgung im Kreis Warendorf - im Wesentlichen in den Außenbereichen - beantragt worden sind, zu beteiligen.

 

In Ergänzung dieses Förderprogramms hat der Bund später zusätzlich das Förderprogramm Sonderaufruf Gewerbegebiete aufgelegt. Alle 13 Kommunen haben seinerzeit den einstimmig angenommenen Beschluss des Kreisausschusses vom 13.03.2020 (genehmigt vom Kreistag am 19.06.2020) zum kreisweiten Glasfaserausbau in den Gewerbegebieten unterstützt. Die Stadt Sassenberg hat im Jahr 2020 zum Förderverfahren eine Bedarfsabfrage in den möglichen Fördergebieten durchgeführt, wobei der Ausbau sich nicht nach dem konkreten Bedarf richten wird, da Förderziel des Breitbandausbaus ist, geschlossene Gebiete an das Breitbandnetz anzubinden.

 

Bereits im Juni 2022 hatte der Kreis Warendorf das Vergabeverfahren sowie die Vertragsverhandlungen abgeschlossen und konnte die Zuschläge unter dem Vorbehalt erteilen, dass die Fördermittelgeber des Bundes und des Landes die endgültigen Zuwendungsbescheide (ZWB) tatsächlich ausstellen. Die Förderanteile setzen sich aus 50 % Bundesförderung, 40 % Landesförderung und 10 % Eigenanteil in der Kommune zusammen. Die gesamte Wirtschaftlichkeitslücke beträgt 9,2 Mio. Euro für die letztendlich sieben noch beteiligten Kommunen im Kreisgebiet.

 

Der Ausbau erfolgt in folgenden Phasen (Stand: 05.04.2024 nach Abfrage beim Kreis Warendorf):

a)    Tiefbau von April 2024 – März 2025

b)    Errichtung der aktiven Technik und Inbetriebnahme Februar 2025 – September 2025

c)    Abschlussarbeiten und Dokumentation September 2025 – Dezember 2025.

 

Für Sassenberg würden insgesamt 18 gewerbliche Adressen im Stadtgebiet angeschlossen werden. Diese befinden sich in oder nahe den Gewerbegebieten „Füchtorfer Straße“ (Müllerstraße) in der Ortslage Sassenberg sowie „Osteresch“ in der Ortslage Füchtorf.

 

Der städtische Eigenanteil beläuft sich hier auf voraussichtlich 43.678,82 Euro (bei spitzer Abrechnung der kommunalen Wirtschaftlichkeitslücken). Somit würde der von der Stadt Sassenberg zu tragende Eigenanteil pro Adresse rechnerisch 2.426,60 Euro betragen. Die entsprechenden Haushaltsmittel sind im Produkt 15.01.01 - Wirtschaftsförderung - haushaltsrechtlich bereitgestellt. Entsprechend der haushaltsrechtlichen Beurteilung und bisherigen Verfahrensweise werden die Eigenanteile bei Anforderung unmittelbar und in voller Höhe aufwandswirksam.

 

Die Willensbekundung der Stadt Sassenberg bezüglich einer weiteren Teilnahme an dem Förderverfahren sollte nunmehr durch formellen Ratsbeschluss erfolgen, um damit auch den Bindungswillen zur Verfahrensteilnahme weiter zu verdeutlichen und abzusichern.

 

Zuständig für die Entscheidung ist der Rat.