Betreff
Schulentwicklungsplanung für den Zeitraum 2023 - 2029
- Mögliche Umwandlung der Wilhelm-Emanuel-von-Ketteler-Schule von einer Bekenntnisschule zu einer Gemeinschaftsschule
-- Beschluss über das Ergebnis des Abstimmungsverfahrens
Vorlage
10/674/2024
Aktenzeichen
10 221-00
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Auf der Grundlage des Ergebnisses des gemäß Ratsbeschluss vom 21.03.2024 -Pkt. 2 d. N.- durchgeführten Bestimmungsverfahrens über die Änderung der Schulart gem. § 27 Abs. 3 Ziffer 1b und 2 Schulgesetz NRW i. V. m. § 6 Absatz 4 der Verordnung über das Verfahren zur Bestimmung der Schulart von Grundschulen im Rahmen der Schulentwicklungsplanung wird die Umwandlung der Wilhelm-Emanuel-von-Ketteler-Schule in Füchtorf von einer katholischen Bekenntnisschule in eine Gemeinschaftsschule zum Schuljahr 2025/2026 beschlossen.“


In der Sitzung des Rates am 21.03.2024 hat der Rat der Stadt Sassenberg beschlossen, ein Bestimmungsverfahren über die Änderung der Schulart der Wilhelm-Emanuel-von-Ketteler-Schule in Füchtorf gem. § 27 Abs. 3 Ziffer 1b und 2 Schulgesetz NRW i. V. m. § 6 Absatz 4 der Verordnung über das Verfahren zur Bestimmung der Schulart von Grundschulen im Rahmen der Schulentwicklungsplanung durchzuführen.

 

Dieses Abstimmungsverfahren wurde nunmehr im Zeitraum vom 08.04.2024 bis zum 10.04.2024 in der Wilhelm-Emanuel-von-Ketteler-Schule durchgeführt.

 

Über die Umwandlung haben 150 von 166 abstimmungsberechtigten Eltern bzw. Erziehungsberechtigten abgestimmt.

 

Bei der Überprüfung der Unterlagen sind aufgrund von Mängeln insgesamt 0 Stimmzettel für ungültig erklärt worden.

 

Die Auszählung der Stimmzettel ergab:

 

·        JA-Stimmen:                            148

·        NEIN-Stimmen:                           2

·        UNGÜLTIGE Stimmen:               0

 

Gem. § 10 Abs. 1 BestVerfVO NRW erfolgt die Umwandlung der Schule, wenn mehr als die Hälfte der die Schule besuchenden Kinder, vertreten durch ihre Eltern, dafür gestimmt haben. Unter Berücksichtigung der nicht abgegebenen Stimmen sowie der Nein-Stimmen haben die Eltern insgesamt mit 89 % für die Umwandlung der Wilhelm-Emanuel-von-Ketteler-Schule von einer katholischen Bekenntnisschule in eine Gemeinschaftsschule gestimmt. Die Voraussetzungen für eine Umwandlung sind damit gegeben.

 

Nach Rücksprache mit der Schulaufsichtsbehörde kann die Umwandlung der Schule zum Schuljahr 2025/26 erfolgen.

 

Zuständig für die Entscheidung ist der Rat.