- Mögliche Umwandlung der Wilhelm-Emanuel-von-Ketteler-Schule von einer Bekenntnisschule zu einer Gemeinschaftsschule
-- Beschluss über das Ergebnis des Abstimmungsverfahrens
Vorschlag der Verwaltung:
„Auf
der Grundlage des Ergebnisses des gemäß Ratsbeschluss vom 21.03.2024 -Pkt. 2 d.
N.- durchgeführten Bestimmungsverfahrens über die Änderung der Schulart gem. §
27 Abs. 3 Ziffer 1b und 2 Schulgesetz NRW i. V. m. § 6 Absatz 4 der Verordnung
über das Verfahren zur Bestimmung der Schulart von Grundschulen im Rahmen der
Schulentwicklungsplanung wird die Umwandlung der
Wilhelm-Emanuel-von-Ketteler-Schule in Füchtorf von einer katholischen
Bekenntnisschule in eine Gemeinschaftsschule zum Schuljahr 2025/2026
beschlossen.“
In
der Sitzung des Rates am 21.03.2024 hat der Rat der Stadt Sassenberg
beschlossen, ein Bestimmungsverfahren über die Änderung der Schulart der
Wilhelm-Emanuel-von-Ketteler-Schule in Füchtorf gem. § 27 Abs. 3 Ziffer 1b und
2 Schulgesetz NRW i. V. m. § 6 Absatz 4 der Verordnung über das Verfahren zur
Bestimmung der Schulart von Grundschulen im Rahmen der Schulentwicklungsplanung
durchzuführen.
Dieses
Abstimmungsverfahren wurde nunmehr im Zeitraum vom 08.04.2024 bis zum
10.04.2024 in der Wilhelm-Emanuel-von-Ketteler-Schule durchgeführt.
Über
die Umwandlung haben 150 von 166 abstimmungsberechtigten Eltern bzw.
Erziehungsberechtigten abgestimmt.
Bei
der Überprüfung der Unterlagen sind aufgrund von Mängeln insgesamt 0
Stimmzettel für ungültig erklärt worden.
Die
Auszählung der Stimmzettel ergab:
·
JA-Stimmen: 148
·
NEIN-Stimmen: 2
·
UNGÜLTIGE Stimmen: 0
Gem.
§ 10 Abs. 1 BestVerfVO NRW erfolgt die Umwandlung der Schule, wenn mehr als die
Hälfte der die Schule besuchenden Kinder, vertreten durch ihre Eltern, dafür
gestimmt haben. Unter Berücksichtigung der nicht abgegebenen Stimmen sowie der
Nein-Stimmen haben die Eltern insgesamt mit 89 % für die Umwandlung der
Wilhelm-Emanuel-von-Ketteler-Schule von einer katholischen Bekenntnisschule in
eine Gemeinschaftsschule gestimmt. Die Voraussetzungen für eine Umwandlung sind
damit gegeben.
Nach
Rücksprache mit der Schulaufsichtsbehörde kann die Umwandlung der Schule zum
Schuljahr 2025/26 erfolgen.
Zuständig für die Entscheidung ist der Rat.