Betreff
Gleichstellungsplan der Stadt Sassenberg für den Zeitraum 2024 - 2029
Vorlage
10/673/2024
Aktenzeichen
10 041-00
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Der Gleichstellungsplan der Stadt Sassenberg für den Zeitraum 2024 - 2029 wird gemäß Anlage     zu dieser Niederschrift beschlossen.“


Jede Dienststelle mit mindestens 20 Beschäftigten ist nach dem Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz - LGG) verpflichtet, für den Zeitraum von drei bis fünf Jahren einen Gleichstellungsplan zu erstellen. Die Vorgabe in § 5 Absatz 1 LGG zur Erstellung des Gleichstellungsplans richtet sich ausdrücklich an die Dienststelle, d. h. die zuständigen Leitungskräfte. Im Falle des Gleichstellungsplans ist dies die Leitung der Personalstelle. Der Gleichstellungsplan ist nach Ablauf fortzuschreiben. Gemäß § 5 Abs. 5 LGG sind die Gleichstellungspläne in den Gemeinden und Gemeindeverbänden durch die Vertretung der kommunalen Körperschaft zu beschließen. Die Zielerreichung des Gleichstellungsplan ist entsprechend § 5 Abs. 7 LGG nach spätestens 2 Jahren zu überprüfen.

 

Die Rolle der Gleichstellungsbeauftragten bei der Aufstellung des Gleichstellungsplans besteht gemäß § 17 Absatz 1 Satz 2 Nr. 4 LGG in ihrer Mitwirkung. Sie unterstützt und berät die Dienststelle bei der Aufstellung und Fortschreibung des Gleichstellungsplans sowie die Erstellung des Berichts über die Umsetzung des Gleichstellungsplans oder die Konzeption von alternativen Modellen nach § 6a LGG.

 

Wesentliches Ziel der vorgenannten Verpflichtung zur Aufstellung eines Gleichstellungsplans ist, die Beschäftigten in verschiedenen Lebensphasen unter dem Aspekt der Gleichstellung zu unterstützen. Der Gleichstellungsplan stellt dafür ein gutes Instrument der Personalentwicklung dar. Er enthält nicht nur eine Bestandsaufnahme und Analyse der Beschäftigtendaten, sondern auch Maßnahmen um Unterrepräsentanzen und Ungleichheiten von Frauen und Männern in der Teilhabe an Beruf und Karriere entgegenzuwirken. Zudem beinhaltet er weitere Maßnahmen für die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Männer und Frauen.

 

Der Gleichstellungsplan unterstützt die Stadt Sassenberg in ihrer ständigen Zielsetzung, ein attraktiver Arbeitgeber zu sein. In diesem Zusammenhang ist er ein wichtiges Instrument für gelebte Chancengleichheit im Rahmen der Personalakquise und der Personalbindung.

 

Zuständig für die Entscheidung ist der Rat.