- Antrag der CDU-Fraktion vom 19.02.2024
Mit Ausnahme
des Hauptausschusses können gemäß § 58 Abs. 3 GO NRW neben Ratsmitgliedern auch
andere zum Rat wählbare Bürgerinnen und Bürger als sachkundige Bürgerinnen und
Bürger zu Mitgliedern der Ausschüsse bestellt werden. Die Zahl der sachkundigen
Bürger darf die Zahl der Ratsmitglieder in den einzelnen Ausschüssen nicht
erreichen.
Die Wahl der
Ausschussmitglieder richtet sich nach § 50 Abs. 3 GO NRW. Sofern sich die
Ratsmitglieder zur Besetzung der Ausschüsse auf einen einheitlichen Wahlvorschlag
geeinigt haben, ist der einstimmige Beschluss der Ratsmitglieder über die
Annahme dieses Wahlvorschlages ausreichend. Kommt ein einheitlicher
Wahlvorschlag nicht zustande, so wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl
in einem Wahlgang abgestimmt. Dabei sind die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge
der Fraktionen des Rates entsprechend dem Verhältnis der Stimmenzahlen, die auf
die einzelnen Wahlvorschläge entfallen, zur Gesamtzahl der abgegebenen gültigen
Stimmen zu verteilen (Verfahren Hare/Niemeyer). Jedem Wahlvorschlag werden
zunächst so viele Sitze zugeteilt, wie sich für ihn ganze Zahlen ergeben. Sind
danach noch Sitze zu vergeben, so sind sie in der Reihenfolge der höchsten
Zahlenbruchteile zuzuteilen. Bei gleichen Zahlenbruchteilen entscheidet das
Los.
Die
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Sassenberg beantragt mit Schreiben vom 19.02.2024
Herrn Miodrag Prodan (sachkundiger Bürger) als Vertreter für die nachfolgend
benannten Ausschüsse einzusetzen:
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Sozial-, Jugend-,
Kultur-, Sport- und Schulausschuss
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Infrastrukturausschuss