-Antrag der FWG-Fraktion vom 19.11.2023
Vorschlag der Verwaltung:
Alternative 1:
„Die Verwaltung wird
beauftragt, ein Architekturbüro mit der Erstellung der notwendigen
Bauantragsunterlagen für die Umnutzung der Großen Herxfeld-Halle gemäß des Antrags der FWG-Fraktion vom 19.11.2023 zu beauftragen. Vor
Beantragung einer Baugenehmigung soll die Planung im Infrastrukturausschuss
vorgestellt werden.
Alternative 2:
Der
Antrag der FWG-Fraktion vom 19.11.2023 wird abgelehnt.“
Mit Schreiben vom 19.11.2023
beantragt die FWG-Fraktion einen Umbau der Großen Herxfeld-Halle. Im Antrag
führt die FWG-Fraktion aus, dass die kleine Herxfeld-Halle seit einem Jahr als
Notunterkunft für Flüchtlinge vorgehalten und benutzt wird. Damit sei eine
Nutzung für Sportvereine und den Schulsport nicht möglich. Außerdem könnten
Veranstaltungen wie die Zeugnisübergabe oder die Karnevalsveranstaltungen nicht
im angemessenen Rahmen stattfinden. Mit einem Abebben des Flüchtlingsstromes
sei aufgrund der geopolitischen Lage in naher Zukunft nicht zu rechnen.
Die FWG-Fraktion beantragt
vor diesem Hintergrund: „Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwieweit
die bisher in der kleinen Herxfeld-Halle stattfindenden vier Veranstaltungen
pro Jahr zukünftig auch in der großen Herxfeld-Halle durchgeführt werden
könnten und wenn ja, mit welchem Kostenrahmen dies verbunden wäre.“
Die FWG-Fraktion betont,
dass mit diesem Antrag keine Mehrbelastung der Anwohner gegeben sei und die
Zeit bis zur eventuellen Fertigstellung einer Eventhalle überbrückt werden
könnte.
Der Antrag der FWG-Fraktion wurde erstmalig in der
Sitzung des Infrastrukturausschusses am 01.02.2024 vorgestellt und beraten. In
der Diskussion wurde seinerzeit darauf hingewiesen, dass die Nutzung an
Wochenenden als Veranstaltungshalle auch negative Seiten für die jetzt bereits
bestehenden Nutzer mit sich bringt und daher zunächst mit diesen gesprochen
werden sollte. Vor diesem Hintergrund wurde mehrheitlich beschlossen, dass die
Verwaltung zunächst Informationen zur Nutzung durch Vereine, eine erste
Einschätzung des Bauamtes des Kreises Warendorf sowie eine grobe
Kosteneinschätzung einholen solle.
Zur Nutzung durch Vereine liegt inzwischen die als
Anlage beigefügte Stellungnahme des VfL Sassenberg vom 15.02.2024 vor. Der VfL
Sassenberg erklärt sich hierin bereit, der außersportlichen Nutzung der Großen Herxfeld-Halle für ein Veranstaltungswochenende im Jahr zuzustimmen.
Laut Rückmeldung des Kreisbauamtes muss für einen
Bauantrag für eine temporäre Nutzungsänderung der Halle als Versammlungsstätte
mindestens ein neues Brandschutzkonzept sowie ein Bestuhlungsplan erstellt
werden. Aus dem Brandschutzkonzept werden dann die nötigen Baumaßnahmen
ersichtlich, die für die Nutzungsänderung umgesetzt werden müssen. In einer
ersten überschlägigen Kostenschätzung ist von einem Kostenrahmen von
50.000-100.000 € auszugehen. Rund 15 % dieser Kosten würden hierbei auf
Architektenleistungen entfallen.
Zuständig für die Entscheidung ist der Infrastrukturausschuss.