-Durchführungsbeschluss
Vorschlag der Verwaltung:
„Gem. Ziffer 2.2.3 des
Beschlusses des Rates vom 16.12.2004 werden die in der Sitzung des
Unterausschusses für städtische Gebäude und Anlagen beratenen Maßnahmen wie in
der Anlage aufgeführt in der Durchführung beschlossen und der Bürgermeister
beauftragt, die für 2024 vorgesehenen Maßnahmen auszuführen und die für 2025
vorgesehenen Maßnahmen bei der Aufstellung des Haushaltsplanes 2025 zu
berücksichtigen.“
Am 05.03.2024 fand die
Sitzung des Unterausschusses des Infrastrukturausschusses für städtische
Gebäude und Anlagen statt. Das Ergebnis ist in der als Anlage beigefügten
Niederschrift dokumentiert. Den Empfehlung des Unterausschusses des
Infrastrukturausschusses sollte gefolgt und die Maßnahmen in Ihrer Durchführung
beschlossen werden.
Zuständig für die
Entscheidung ist der Infrastrukturausschuss.