-Priorisierung der vorgeschlagenen Maßnahmen
Vorschlag der Verwaltung:
„Die
Priorisierung der Maßnahmen wird wie vorgestellt beschlossen.“
Ein
Verkehrskonzept bzw. Mobilitätskonzept dient der geordneten und zielgerichteten
Entwicklung der Verkehrsinfrastruktur im Zuständigkeitsbereich des
Aufgabenträgers.
Der
Infrastrukturausschuss hat in seiner Sitzung am 01.06.2021 – Pkt. 8 d. N. – die Erstellung eines solchen
Verkehrskonzeptes für die Ortslage Füchtorf beschlossen. Dabei wurden
verschiedene Punkte und Bereiche benannt, die in einer Untersuchung berücksichtigt
werden sollen. Darüber hinaus haben die Mitglieder des Ortsausschusses Problem-
und Gefahrenstellen identifiziert, Lösungsvorschläge unterbereitet und diese in
einem Papier zusammengefasst.
Nach
Beschluss des Rates vom 09.02.2023 – Pkt. 14 d. N. – wurde das Büro IPW
Ingenieurplanung GmbH & Co. KG, Wallenhorst, mit der Erarbeitung des
Verkehrskonzeptes beauftragt.
Ein
Vertreter des Büros IPW Ingenieurplanung GmbH & Co. KG, Wallenhorst, hat in
der Sitzung des Ortsausschusses vom 18.03.2023 – Pkt. 2 d. N. – und des
Infrastrukturausschusses vom 21.03.2023 – Pkt. 2 d. N. – den
Erläuterungsbericht des Verkehrskonzeptes präsentieren. Das Verkehrskonzept
wurde zur weiteren Beratung in die Fraktionen verwiesen.
Um
die Bearbeitung des Verkehrskonzeptes Füchtorf voranzubringen, wurden die
einzelnen Maßnahmen in kurzfristige, mittelfristige und langfristige Maßnahmen
unterteilt. Diese Priorisierung soll dazu beitragen, die vorgeschlagenen
Maßnahmen in dem Verkehrskonzept zielführend zu bearbeiten. Die kurzfristigen
Maßnahmen sollen im laufenden Jahr 2024 umgesetzt werden, die mittelfristigen
Maßnahmen in den Jahren 2025 und 2026. Die langfristigen Maßnahmen sind für die
Jahre 2027 ff. angedacht. Im Folgenden werden die einzelnen Maßnahmen im Detail
beschrieben:
1. Ausbau
Lohmannstraße: an der Lohmannstraße befinden sich im
östlichen Abschnitt Wohnhäuser eines Neubaugebietes, im westlichen Abschnitt
ist an der Einmündung an der Gröblinger Straße ein Gewerbebetrieb angesiedelt.
Die derzeitige Fahrbahnbreite beträgt 4,0 m. Der östliche Teil der
Lohmannstraße, der sich noch innerhalb der Wohngebiete befindet, soll mit einer
Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h festgesetzt werden kann, auch ohne den
Zeithorizont für den endgültigen Ausbau der Erschließungsanlage absehen zu
können. Im weiteren Verlauf der Straße in Richtung Westen sollte die
Geschwindigkeit weiterhin 50 km/h betragen. Da dieser Bereich oftmals als
außerorts wahrgenommen wird, auch wenn es innerorts ist, sollte ein
zusätzliches 50 km/h Schild aufgestellt werden. Die Maßnahme soll im Jahr 2024
umgesetzt werden.
2. Verbesserung
der Radverkehrsführung: in der Bestandsanalyse wurde
herausgearbeitet, dass separierte bzw. nutzungspflichtige Radverkehrsanlagen im
gesamten Ortskern Füchtorf aufgrund der geringen Verkehrsmengen entbehrlich
sind. Die vorhandenen Seitenräume bieten auch keinen ausreichenden Platz, um
eine regelkonforme Radwegführung zusammen oder getrennt mit den Fußgängern
unterzubringen. Daher empfiehlt das Verkehrskonzept, den Radverkehr grundsätzlich
im Mischverkehr mit dem Kfz auf der Fahrbahn zu führen. Dies sollte durch die
Markierung sogenannter Piktogrammspuren verdeutlich werden. Demnach würde die
Nutzungspflicht in der Sassenberger Straße und in der Gröblinger Straße
aufgehoben werden.
3. Radverkehrsführung
bei Wechsel der Führungsform: die Übergansbereiche
Außerorts/Innerorts sind häufig mit einem Wechsel der Führungsform im
Radverkehr verbunden. So sind Außerorts häufig einseitige nutzungspflichte Geh-
und Radwege für beide Fahrtrichtungen anzutreffen, während innerorts die
Führung dann auf die Fahrbahn oder beidseitige Anlagen für jeweils eine
Fahrtrichtung ausgewiesen sind. Im Verkehrskonzept wird empfohlen den Wechsel
der Führungsform durch beispielsweise Querungshilfen zu sichern. Eine Baumaßnahme,
die beispielweise Querungshilfen o. ä. bei einem Wechsel der Führungsform (vor
allem von Außerorts nach Innerorts) etabliert, um Autofahrer zum Abbremsen zu
zwingen steht derzeit nicht in einem angemessenen Kosten-Nutzen-Verhältnis.
Darüber hinaus könnten hier aber Piktogramme eingesetzt werden, um mehr
Aufmerksamkeit für die Radfahrer zu schaffen. Dies gilt auch für den Radweg an
der Rippelbäumer Brücke. Hier könnte evtl. noch eine zunächst angedeutete
Fahrradspur integriert werden, die im weiteren Verlauf ausläuft.
4. Verkehrsregelung
Abzweig Tie: im Bereich Glandorfer Straße / Tie /
Sassenberger Straße haben sich Defizite hinsichtlich der Sichtverhältnisse
bestätigt. Daher wurden zwei Varianten für eine Umgestaltung vorgeschlagen.
Hier wird die Variante im Einmündungsbereich Glandorfer Straße / Tie durch
bauliche Anpassungen die Verkehrsführung zu verdeutlichen, bevorzugt. Dazu
müsste eine Aufpflasterung im südlichen Ast der Glandorfer Straße vorgenommen
werden, welche dazu führt, dass der von Süden kommende Kfz-Verkehr ebenfalls
ausgebremst wird. Optional könnte die Fahrbahn auf 4,0 m zugunsten des
östlichen Gehweges reduziert werden. Außerdem würden die Seitenräume
(Glandorfer Straße / Tie) verbreitert werden, wodurch die Ablenkwirkung für die
von Norden kommenden Kfz erhöht würde und diese nicht mehr „ungebremst“ in den
Tie fahren könnten. Die Variante sieht im Entwurf eine Einbahnstraßenregelung
vor. Diese Regel gab es bereits vor einigen Jahren und wurde nach wenigen
Jahren wieder abgeschafft, weshalb eine Einbahnstraßenregelung optional wäre.
Denkbar wäre eine Einbahnstraßenregelung für einen abgesteckten Zeitraum
auszuprobieren, um zu sehen, wie diese angenommen werden würde. Die Maßnahme
soll im Jahr 2025 umgesetzt werden.
5. Schulwegsicherung:
Zur Schulwegsicherung gilt noch der Stand des Verkehrsgutachtens, bei dem auf
die Überarbeitung der StVO gewartet wird, bei der mit Erleichterungen für
Geschwindigkeitsbegrenzungen und die Einrichtung von Fußgängerüberwegen zu
rechnen ist. Diese Überarbeitung liegt bisher noch nicht vor.
6. Kreisverkehr
Sassenberger Straße / Ravensberger Straße: in der
Mängelanalyse des Verkehrskonzeptes ist aufgefallen, dass der Kreisverkehr
Defizite hinsichtlich der Ablenkungswirkung des Kfz-Verkehrs sowie bei der
Führung der Fußgänger aufweist. Hier wird angemerkt, dass bei einem Umbau auch
die Führung der Fahrradfahrer und Fußgänger neu geregelt werden sollte, so wie
es das Verkehrskonzept auch vorschlägt. Sollte die Maßnahme angegangen werden,
empfiehlt sich ein gemeinsamer Ortstermin mit den entsprechenden Beteiligten.
7. Linksabbieger
B 475 / Zum weißen Stein: Straßen.NRW ist der
Straßenbaulastträger der B 475 und somit Ansprechpartner. Dennoch soll die
Anzahl der Fahrten an Anlieferern und Mitarbeitern bei der Fa. Wüseke
Baustoffwerke GmbH erfragt werden, um einen Überblick über die Dimension der
Linksabbieger zu bekommen.
8. Gestaltung
Ortseingangsbereiche: die Ortseingangsbereiche sind nicht an
jedem Ortseingang deutlich erkennbar, daher wurde im Verkehrskonzept vorgeschlagen,
diese deutlicher zu kennzeichnen. Hierzu wurden verschiedene Musterlösungen
vorgestellt. Die Kosten-Nutzen-Rechnung solcher baulichen Maßnahmen wird als
nicht verhältnismäßig angesehen, weshalb hier zunächst keine Maßnahmen verfolgt
werden.
Zuständig
für die Beschlussfassung ist der Infrastrukturausschuss.