Betreff
Errichtung von E-Ladesäulen in Sassenberg und Füchtorf
-Umsetzung im Rahmen einer Public-Private-Partnership
Vorlage
60/860/2024
Aktenzeichen
60 629-50
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Der Kooperation mit dem privaten Anbieter wird zugestimmt für den Standort am Dorfgemeinschaftshaus. Die Verwaltung wird mit dem Abschluss des Vertrages und der Vollmacht an den Vertragspartner beauftragt. Sie verfolgt und begleitet die weiteren Schritte bis hin zur Inbetriebnahme der neuen Ladeinfrastruktur.“


Mit dem Beschluss des Infrastrukturausschusses vom 17.11.2022 –Pkt. 4 d. N.- wurde die Verwaltung mit der Errichtung von Ladesäulen für Elektrofahrzeuge wie folgt beauftragt:

 

Parkplatz Drostengarten                                             zwei Ladestationen

Parkplatz Feldmarksee/Heidestraße                          zwei Ladestationen

Parkplatz Multifunktionsgebäude Füchtorf                zwei Ladestationen

 

Nach Prüfung möglicher Förderprogramme sowie einer Lösung als Public-Private-Partnership (PPP), wurde der Fokus auf eine PPP gelegt, welche mit einem ausgewählten Partner umgesetzt werden soll. Der Fokus auf Normalladesäulen wurde mit dem Ausschuss vom 17.10.2023 aufgeweicht, sodass neben Normalladesäulen auch Schnelladesäulen in Betracht kommen.

 

Bei der Analyse der drei Standorte wurden somit für den Standort am Feldmarksee sowie am Multifunktionsgebäude in Füchtorf Normalladesäulen als wirtschaftlich sinnvoll erachtet. Am Standort Drostengarten wird aufgrund der vergleichsweise kurzen durchschnittlichen Parkdauer auf Schnellladesäulen gesetzt.

 

Nach der Standortanalyse wird derzeit der „Nutzungsvertrag für die Errichtung, den Betrieb und die Wartung sowie Instandhaltung von E-Ladeinfrastruktur“ intern geprüft. Nach abgeschlossener Prüfung werden die fertigen Verträge übersendet, inklusive einer Vollmacht zur Beantragung eines Netzanschlusses durch den Vertragspartner als ausführendes Unternehmen.

 

Die Dauer dieses Prozesses hängt ab

a) von der benötigten Zeit des Netzbetreibers, bis der Netzanschluss verfügbar ist

b) vom Umfang der erforderlichen Tiefbauarbeiten

c) von der Art der Ladegeräte (AC Lader oder DC Lader)

    Grundsätzlich sind DC Lader mit längeren Lieferzeiten behaftet.

 

Typischerweise kann nach Abschluss von a) und b) von einem Realisierungszeitraum von ca. 3 Monaten ausgegangen werden. Dies würde bedeuten, dass bei reibungslosem Ablauf bereits diesen Sommer die neue Ladeinfrastruktur in Benutzung gehen kann.

 

Die Vorlage wird im nichtöffentlichen Teil des Infrastrukturausschusses thematisiert.

 

Zuständig für die Beschlussfassung ist der Infrastrukturausschuss.