-Umsetzung im Rahmen einer Public-Private-Partnership
Vorschlag der Verwaltung:
„Der Kooperation mit dem privaten Anbieter wird
zugestimmt für den Standort am Dorfgemeinschaftshaus. Die Verwaltung wird mit
dem Abschluss des Vertrages und der Vollmacht an den Vertragspartner
beauftragt. Sie verfolgt und begleitet die weiteren Schritte bis hin zur
Inbetriebnahme der neuen Ladeinfrastruktur.“
Mit
dem Beschluss des Infrastrukturausschusses vom 17.11.2022 –Pkt. 4 d. N.- wurde
die Verwaltung mit der Errichtung von Ladesäulen für Elektrofahrzeuge wie folgt
beauftragt:
Parkplatz
Drostengarten zwei
Ladestationen
Parkplatz
Feldmarksee/Heidestraße zwei Ladestationen
Parkplatz
Multifunktionsgebäude Füchtorf zwei Ladestationen
Nach
Prüfung möglicher Förderprogramme sowie einer Lösung als
Public-Private-Partnership (PPP), wurde der Fokus auf eine PPP gelegt, welche
mit einem ausgewählten Partner umgesetzt werden soll. Der Fokus auf
Normalladesäulen wurde mit dem Ausschuss vom 17.10.2023 aufgeweicht, sodass
neben Normalladesäulen auch Schnelladesäulen in Betracht kommen.
Bei
der Analyse der drei Standorte wurden somit für den Standort am Feldmarksee
sowie am Multifunktionsgebäude in Füchtorf Normalladesäulen als wirtschaftlich
sinnvoll erachtet. Am Standort Drostengarten wird aufgrund der vergleichsweise
kurzen durchschnittlichen Parkdauer auf Schnellladesäulen gesetzt.
Nach
der Standortanalyse wird derzeit der „Nutzungsvertrag für die Errichtung, den
Betrieb und die Wartung sowie Instandhaltung von E-Ladeinfrastruktur“ intern
geprüft. Nach abgeschlossener Prüfung werden die fertigen Verträge übersendet,
inklusive einer Vollmacht zur Beantragung eines Netzanschlusses durch den
Vertragspartner als ausführendes Unternehmen.
Die
Dauer dieses Prozesses hängt ab
a)
von der benötigten Zeit des Netzbetreibers, bis der Netzanschluss verfügbar ist
b)
vom Umfang der erforderlichen Tiefbauarbeiten
c)
von der Art der Ladegeräte (AC Lader oder DC Lader)
Grundsätzlich sind DC Lader mit längeren
Lieferzeiten behaftet.
Typischerweise
kann nach Abschluss von a) und b) von einem Realisierungszeitraum von ca. 3
Monaten ausgegangen werden. Dies würde bedeuten, dass bei reibungslosem Ablauf
bereits diesen Sommer die neue Ladeinfrastruktur in Benutzung gehen kann.
Die
Vorlage wird im nichtöffentlichen Teil des Infrastrukturausschusses
thematisiert.
Zuständig
für die Beschlussfassung ist der Infrastrukturausschuss.