Betreff
ISEK „Stadtmitte Sassenberg“
-Aufgabe des bestehenden Konzeptes zur vollständigen Neuerarbeitung sowie Verzicht auf die aktuelle Förderung
Vorlage
60/854/2024
Aktenzeichen
60 622-31
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Die Verwaltung wird beauftragt, den Rückzug aus der Städtebauförderung für das bestehende ISEK ‚Stadtmitte Sassenberg‘ gegenüber der Bezirksregierung zur erklären. Im Weiteren wird das ISEK ‚Stadtmitte Sassenberg‘ in seiner aktuellen Form aufgegeben. Die Verwaltung wird mit den notwendigen Vorarbeiten zur Durchführung einer strukturierten grundlegenden Neuerarbeitung des ISEK beauftragt. Die Vorarbeiten erfassen dabei insbesondere die umfangreichen Abstimmungen zur zielführenden Planung der Aufwertung des Mühlenplatzes sowie der Aufwertung der Hauptgeschäftsstraßen zur Berücksichtigung bürgerschaftlicher und verkehrlicher Aspekte. “


Im Rahmen der Umsetzung des ISEK „Stadtmitte Sassenberg“ sind aus Sicht der Verwaltung hinreichende Umsetzungshindernisse aufgetreten. Im Hinblick auf die Überführung des bestehenden ISEK in die neue Städtebauförderrichtlinie 2023, die zum 01.01.2024 in Kraft getreten ist, ist für die Anmeldung aller investiven Maßnahmen zu einem Finanzierungsabschnitt bis zum 30.09.2025 die Leistungsphase 6 HOAI abzuschließen. Konkret handelt es sich dabei um die Projekte C 2.1 „Gestalterische Aufwertung der Ufertreppen an der Hessel (Mühlensteg)“, C 3 „Gestalterische Aufwertung ‚Historische Mitte‘ (Mühlenplatz, Kirchenumfeld)“ sowie C 4 „Gestalterische Aufwertung Hauptgeschäftsstraßen“. Die konsumtiven und investiven Maßnahmen sind aus der Anlage im Detail ersichtlich. Die Aufstellung der erforderlichen Planungen ist neben der reinen Planungsleistung mit umfangreichen Bürgerbeteiligungen bzw. vorbereitenden Wettbewerben verbunden. Im Weiteren sind bei der Diskussion der Projekte auch verkehrliche Belange für die Projekte C 3 und C 4 stärker in das Blickfeld gerückt. Eine ausreichende Berücksichtigung und Beratung dieser Belange sowie der Belange der Bürgerschaft sind in diesem kurzen Zeitfenster nicht zielführend umsetzbar. Bei einer Weiterführung des derzeitigen ISEK und einer planmäßigen Umsetzung der investiven Maßnahmen gilt für diese eine Zweckbindung von 20 Jahren nach Abschluss der baulichen Maßnahmen. Bei einem planmäßigen Abschluss der Umgestaltung der Hauptgeschäftsstraßen im Jahr 2030 würde die Zweckbindung bis 2050 andauern. Eine erneute grundsätzliche Umstrukturierung der betreffenden Bereiche ist ohne eine teilweise Rückforderung von Fördermitteln nicht möglich. Dementsprechend erscheint eine zielführende Erarbeitung und Berücksichtigung der vorgenannten Belange unter aktiver Einbindung der Bürgerschaft sinnvoll. Seitens der Verwaltung wird angeregt einen Rückzug des aktuellen ISEK „Stadtmitte Sassenberg“ aus der Städtebauförderung zu erörtern. Durch einen Verzicht auf die aktuell bewilligten Mittel aus der Städtebauförderung soll ausreichend Zeit für eine Überarbeitung des ISEK anhand der bereits gewonnen Erkenntnisse geschaffen werden.

 

Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat der Stadt Sassenberg.