-Aufgabe des bestehenden Konzeptes zur vollständigen Neuerarbeitung sowie Verzicht auf die aktuelle Förderung
Vorschlag der Verwaltung:
„Die Verwaltung wird
beauftragt, den Rückzug aus der Städtebauförderung für das bestehende ISEK
‚Stadtmitte Sassenberg‘ gegenüber der Bezirksregierung zur erklären. Im
Weiteren wird das ISEK ‚Stadtmitte Sassenberg‘ in seiner aktuellen Form
aufgegeben. Die Verwaltung wird mit den notwendigen Vorarbeiten zur
Durchführung einer strukturierten grundlegenden Neuerarbeitung des ISEK
beauftragt. Die Vorarbeiten erfassen dabei insbesondere die umfangreichen
Abstimmungen zur zielführenden Planung der Aufwertung des Mühlenplatzes sowie
der Aufwertung der Hauptgeschäftsstraßen zur Berücksichtigung
bürgerschaftlicher und verkehrlicher Aspekte. “
Im Rahmen der Umsetzung des
ISEK „Stadtmitte Sassenberg“ sind aus Sicht der Verwaltung hinreichende
Umsetzungshindernisse aufgetreten. Im Hinblick auf die Überführung des
bestehenden ISEK in die neue Städtebauförderrichtlinie 2023, die zum 01.01.2024
in Kraft getreten ist, ist für die Anmeldung aller investiven Maßnahmen zu
einem Finanzierungsabschnitt bis zum 30.09.2025 die Leistungsphase 6 HOAI
abzuschließen. Konkret handelt es sich dabei um die Projekte C 2.1
„Gestalterische Aufwertung der Ufertreppen an der Hessel (Mühlensteg)“, C 3
„Gestalterische Aufwertung ‚Historische Mitte‘ (Mühlenplatz, Kirchenumfeld)“
sowie C 4 „Gestalterische Aufwertung Hauptgeschäftsstraßen“. Die konsumtiven
und investiven Maßnahmen sind aus der Anlage im Detail ersichtlich. Die
Aufstellung der erforderlichen Planungen ist neben der reinen Planungsleistung
mit umfangreichen Bürgerbeteiligungen bzw. vorbereitenden Wettbewerben
verbunden. Im Weiteren sind bei der Diskussion der Projekte auch verkehrliche
Belange für die Projekte C 3 und C 4 stärker in das Blickfeld gerückt. Eine
ausreichende Berücksichtigung und Beratung dieser Belange sowie der Belange der
Bürgerschaft sind in diesem kurzen Zeitfenster nicht zielführend umsetzbar. Bei
einer Weiterführung des derzeitigen ISEK und einer planmäßigen Umsetzung der
investiven Maßnahmen gilt für diese eine Zweckbindung von 20 Jahren nach
Abschluss der baulichen Maßnahmen. Bei einem planmäßigen Abschluss der
Umgestaltung der Hauptgeschäftsstraßen im Jahr 2030 würde die Zweckbindung bis
2050 andauern. Eine erneute grundsätzliche Umstrukturierung der betreffenden
Bereiche ist ohne eine teilweise Rückforderung von Fördermitteln nicht möglich.
Dementsprechend erscheint eine zielführende Erarbeitung und Berücksichtigung
der vorgenannten Belange unter aktiver Einbindung der Bürgerschaft sinnvoll.
Seitens der Verwaltung wird angeregt einen Rückzug des aktuellen ISEK
„Stadtmitte Sassenberg“ aus der Städtebauförderung zu erörtern. Durch einen
Verzicht auf die aktuell bewilligten Mittel aus der Städtebauförderung soll
ausreichend Zeit für eine Überarbeitung des ISEK anhand der bereits gewonnen
Erkenntnisse geschaffen werden.
Zuständig für die Beschlussfassung ist
der Rat der Stadt Sassenberg.