-ergänzender Änderungsbeschluss
Vorschlag der Verwaltung:
„Der rechtsverbindliche
Bebauungsplan ‚Poggenbrook´ wird im Rahmen einer 18. Änderung wie nachfolgend
aufgeführt geändert:
-
die GRZ wird, wie bereits beschlossen, von 0,4 auf 0,6 erhöht
-
die Dachneigung wird entsprechend des ermittelten Bestands angepasst
Das
weitere Verfahren richtet sich nach dem Beschluss des Infrastrukturausschusses
vom 31.08.2023 – Pkt. 13 d. N – wonach die Verwaltung beauftragt ist die
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB
durchzuführen.“
Mit
Schreiben vom 15.06.2023 beantragte der Eigentümer des Grundstücks Klingenhagen
21, Gemarkung Sassenberg, Flur 8, Flurstück 495 die Erhöhung der
Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 auf 0,6 sowie die Änderung der Dachneigung. Der
Antragsteller hat die Erhöhung der GRZ lediglich für sein Grundstück beantragt.
Aus städtebaulicher Sicht wurde die Erhöhung der GRZ für den gesamten
Straßenzug empfohlen, um die Einheitlichkeit beizubehalten. Darüber hinaus ist
die Dachneigung derzeit mit 25° - 30° festgesetzt. Um
hier einen größeren Spielraum zu ermöglichen soll die Dachneigung auf 20° - 30°
festgesetzt werden. Auch die Dachneigung sollte aus städtebaulicher Sicht für
den gesamten Straßenzug entlang des Klingenhagen geändert werden. Der
Änderungsbeschluss wurde in der Sitzung des Infrastrukturausschusses vom
31.08.2023 – Pkt. 13 d. N – gefasst.
Im Zuge der Erarbeitung der
Planunterlagen ist sowohl bei der Dachneigung als auch bei der GRZ eine
Diskrepanz zwischen dem derzeitigen Bestand und den Festsetzungen des
Bebauungsplanes aufgefallen. Die Diskrepanz hinsichtlich der GRZ sollte durch
die bereits beschlossene Erhöhung auf 0,6 beseitigt werden können. Die
vorhandenen Dachneigungen der Bestandsgebäude entlang des Klingenhagen
variieren erheblich. Die beschlossene geänderte Dachneigung von 20° – 30°
entspricht oftmals nicht dem Bestand. Sowohl die Dachneigungen als auch die
Firsthöhen sollen im Laufe des Planverfahrens ermittelt werden, wodurch
weiterhin eine konkrete Dachneigung festgesetzt werden soll, die dann dem
ermittelten Bestand entspricht.
Zuständig für die Beschlussfassung ist der Infrastrukturausschuss.