-Vorstellung der Geruchsberechnungsergebnisse
Seitens der
Unteren Immissionsschutzbehörde des Kreis Warendorfs wurde jedoch angemerkt,
dass eine konkrete Beurteilung, ob für das geplante Wohngebiet die Richtwerte der
Geruchsimmission-Richtlinie (GIRL) unter Berücksichtigung der Vorbelastung der
umliegenden Tierhaltungsbetriebe eingehalten sind, erst durch Vorlage eines
Geruchsgutachtens möglich ist.
Im Sommer 2023
wurde das Ingenieurbüro Richters & Hüls aus Ahaus mit einer
Geruchsberechnung auf Grundlage der nach Aktenlage genehmigten Tierplatzahlen der
umliegenden Tierhaltungsbetriebe beauftragt. Diese ergab, dass die
Geruchsbelastungen vor allem im Bereich des geplanten ersten Bauabschnittes
höher ausfallen als ursprünglich angenommen und die Werte für Wohnbaugebiete
von 0,10 – 0,15 nicht eingehalten werden.
Über die
Ergebnisse aus der Geruchsberechnung wird im Einzelnen in der Sitzung des
Ortausschusses Füchtorf am 18.03.2024 durch das Ingenieurbüro Richters &
Hüls berichtet. Eine Vorstellung im Infrastrukturausschuss erfolgt nicht.
Nach Rücksprache
mit der Unteren Immissionsschutzbehörde des Kreis Warendorfs zu den Ergebnissen
der überschlägigen Geruchsberechnung empfiehlt diese eine Rastermessung gem. DIN EN 16841 Teil 1 zur Ermittlung der tatsächlichen Geruchsimmissionssituation
durchzuführen. Hierfür
werden über einen Zeitraum von einem halben Jahr (ca. Mitte Juli 2024 - Januar
2025) an vorgegebenen Messpunkten von geschulten Prüfern die
Geruchswahrnehmungen dokumentiert. Da das Ingenieurbüro Richters & Hüls
eine solche Geruchsbegehung nicht durchführt, wurde das Büro Fides
Immissionsschutz & Umweltgutachter GmbH aus Lingen hiermit beauftragt. Die
Kosten für diese umfängliche Untersuchung belaufen sich auf
gut 33.500,00 €.