Betreff
Bebauungsplan FT Nr. 29
-Sachstandsbericht und Beschluss des Titels „Agri-PV Heidelbeerhof“
Vorlage
60/847/2024
Aktenzeichen
60 622-21
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Der Bebauungsplan FT Nr. 29 soll entsprechend seiner Zielsetzung den Titel ,Agri-PV Heidelbeerhof´ erhalten.

 

Das weitere Verfahren richtet sich nach dem Beschluss des Infrastrukturausschusses des Rates der Stadt Sassenberg vom 06.06.2023 - Pkt. 8 d. N. – wonach die Verwaltung beauftragt ist, die frühzeitige Beteiligung gem. § 3 (1) BauGB i.V.m. § 4 (1) BauGB sowie die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (2) BauGB i.V.m § 4 (2) BauGB durchzuführen.“


Bereits am 06.06.2023 wurde in der Sitzung des Infrastrukturausschusses des Rates der Stadt Sassenberg darüber beschlossen, die Bauleitplanung für eine Agri-Photovoltaikanlage (Agri-PV) über einer bestehenden Heidelbeerkultur südwestlich von Füchtorf durchzuführen. Dabei sind die Kosten des Verfahrens von der Antragstellerin zu tragen.

 

Da Agri-Photovoltaikanlagen gem. § 35 BauGB nicht „privilegiert“ sind und somit im Außenbereich baurechtlich unzulässig sind, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Verwirklichung des Vorhabens zwingend notwendig. Ziel der vorbereitenden und verbindlichen Bauleitplanung ist die Festsetzung als Sonderbaufläche/Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Agri-Photovoltaikanlage“. Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren.

 

Das Planungsbüro Tischmann Loh & Partner Stadtplaner PartGmbB aus Rheda-Wiedenbrück hat entsprechende Planentwürfe erarbeitet (siehe Anlage). Diese werden in der Sitzung des Ortsauschusses Füchtorf vorgestellt und erläutert. Eine zusätzliche Vorstellung im Infrastrukturausschuss durch das Planungsbüro dürfte entbehrlich sein.

 

Der Bebauungsplan FT Nr. 29 soll entsprechend seiner Zielsetzung den Titel „Agri-PV Heidelbeerhof“ erhalten.

 

Zuständig für die Beschlussfassung ist der Infrastrukturausschuss.