-Sachstandsbericht und Beschluss des Titels „Agri-PV Heidelbeerhof“
Vorschlag der Verwaltung:
„Der Bebauungsplan FT Nr. 29 soll entsprechend seiner
Zielsetzung den Titel ,Agri-PV Heidelbeerhof´ erhalten.
Das weitere Verfahren richtet sich nach dem Beschluss
des Infrastrukturausschusses des Rates der Stadt Sassenberg vom 06.06.2023 -
Pkt. 8 d. N. – wonach die Verwaltung beauftragt ist, die frühzeitige
Beteiligung gem. § 3 (1) BauGB i.V.m. § 4 (1) BauGB sowie die
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (2) BauGB i.V.m § 4 (2) BauGB
durchzuführen.“
Da
Agri-Photovoltaikanlagen gem. § 35 BauGB nicht „privilegiert“ sind und somit im
Außenbereich baurechtlich unzulässig sind, ist die Aufstellung eines
Bebauungsplanes zur Verwirklichung des Vorhabens zwingend notwendig. Ziel der
vorbereitenden und verbindlichen Bauleitplanung ist die Festsetzung als
Sonderbaufläche/Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Agri-Photovoltaikanlage“.
Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren.
Das
Planungsbüro Tischmann Loh & Partner Stadtplaner PartGmbB aus
Rheda-Wiedenbrück hat entsprechende Planentwürfe erarbeitet (siehe Anlage).
Diese werden in der Sitzung des Ortsauschusses Füchtorf vorgestellt und
erläutert. Eine zusätzliche Vorstellung im Infrastrukturausschuss durch das
Planungsbüro dürfte entbehrlich sein.
Der
Bebauungsplan FT Nr. 29 soll entsprechend seiner Zielsetzung den Titel „Agri-PV
Heidelbeerhof“ erhalten.
Zuständig für
die Beschlussfassung ist der Infrastrukturausschuss.