Vorschlag der Verwaltung:
„Für die verbandliche Jugendarbeit werden für das Jahr
2024 folgende Zuschüsse gezahlt:
KLJB Füchtorf: 472,50
€
KLJB Velsen-Gröblingen: 222,50 €
KLJB
Sassenberg-Dackmar: 242,50
€
Die freien Träger sind verpflichtet, bis zum
31.01.2025 einen Bericht über ihre Arbeit im Jahr 2024 vorzulegen. Insoweit
werden die Zuschüsse unter dem Vorbehalt der Rückforderung gewährt.“
KLJB Füchtorf 469,00
€
KLJB Velsen-Gröblingen 222,50
€
KLJB Sassenberg-Dackmar 242,50 €.
Die Zahlung der Zuschüsse erfolgte ohne Zweckbindung.
Die Jugendgruppen wurden allerdings angehalten, bis zum 31.01.2024 einen
Tätigkeitsbericht über ihre Aktivitäten im Jahr 2023 vorzulegen sowie die
aktuellen Mitgliederzahlen zu benennen.
Alle Jugendgruppen haben ihren Tätigkeitsbericht
vorgelegt. Gleichzeitig haben sie auch für das Jahr 2024 einen entsprechenden
Zuschuss beantragt. Die vorgelegten Berichte über die Aktivitäten der
Jugendverbände erfüllen die vom Sozial-, Jugend-, Kultur-, Sport- und
Schulausschuss gestellten vereinfachten Anforderungen.
Im Produktbereich 06 –Kinder-, Jugend- und
Familienhilfe– ist unter der Ziffer 06.03.01
-Förderung Dritter im Bereich der Jugendarbeit- in der Teilposition 15 -Mittel für Zuschüsse an sonstige
Jugendgruppen- in Höhe von 6.300,00 € eingestellt.
Auf der Grundlage der vorliegenden Zuschussanträge und
der bescheinigten Mitgliederzahlen würden sich für das Jahr 2024 folgende
Zuschüsse ergeben:
KLJB Füchtorf:
173 Mitglieder x 2,50 €/Mitglied + 40,00 € Grundbetrag
= 472,50
€
KLJB Velsen-Gröblingen:
73 Mitglieder x 2,50 €/Mitglied + 40,00 € Grundbetrag
= 222,50
€
KLJB Sassenberg-Dackmar:
81 Mitglieder x 2,50 €/Mitglied + 40,00 € Grundbetrag= 242,50
€
Summe: 937,50
€
Zuständig für
die Entscheidung ist der Sozial-, Jugend-, Kultur-, Sport- und Schulausschuss.