Vorschlag der Verwaltung:
„Der Bürgermeister leitet dem Rat den Entwurf des
Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2022 zur Feststellung zu. Der Entwurf
des Jahresabschlusses und des Lageberichtes für das Haushaltsjahr 2022 werden
an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung nach § 59 Absatz 3 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sowie den weiteren
gesetzlichen Vorschriften verwiesen.“
Meine sehr verehrten Damen und Herren,
ich freue mich, Ihnen heute den
Entwurf des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2022 zuleiten zu können und
zuleiten zu dürfen.
Mit der Zuleitung des Entwurfs
des Jahresabschlusses 2022 einerseits und der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung
für das laufende Haushaltsjahr 2024 andererseits sind also zu der heutigen
Ratssitzung zwei wichtige haushaltswirtschaftliche Punkte auf die Tagesordnung
gesetzt. Der Abschlussentwurf 2022 ist dabei nicht nur der guten Ordnung halber
auf die Einladung genommen worden. Vielmehr sind dem zu verabschiedenden
Haushaltsplan 2024 bekanntlich als Anlage die Ergebnisrechnung, die
Finanzrechnung und die Bilanz des Haushaltsjahres 2022 beizufügen, um die Frist
zum kommunalaufsichtlichen Anzeigeverfahren in Gang zu setzen und den Haushalt
rechtskräftig werden lassen zu können.
Die beiden angesprochenen Punkte
auf der Tagesordnung bedeuten gleichzeitig aber auch, dass wir heute viel zu
haushaltswirtschaftlichen Themen hören werden. Ich darf – allein aus
chronologischen Gründen – nun den Anfang mit dem Jahresabschluss 2022 machen.
Ich freue mich und bin gespannt auf die Ausführungen der Fraktionsvorsitzenden
zum Haushalt 2024 unter Tagesordnungspunkt 5.
Der Abschlussentwurf 2022 wurde
Ihnen heute per E-Mail zugeleitet. Selbstverständlich stellen wir Ihnen auf
Anfrage auch wieder gerne Druckexemplare zur Verfügung, die wir dann gemäß der
Nachfrage erstellen.
Ich möchte mich heute wiederum
auf eine übersichtsweise Vorstellung des Abschlussergebnisses beschränken, also
Ihnen lediglich die wesentlichen Punkte zur Ergebnisrechnung, zur
Finanzrechnung und zur Bilanz für das Haushaltsjahr 2022 näherbringen. Im
Übrigen darf ich auf die umfassenden Unterlagen zum Jahresabschluss verweisen.
Für bestehende oder aufkommende Fragen gilt natürlich wie immer, dass Sie sich
gerne an Herrn Holtkämper und selbstverständlich auch an mich wenden können.
Die im Folgenden von mir
genannten Beträge sind überwiegend gerundet.
Zur Ergebnisrechnung 2022
Für das Haushaltsjahr 2022 war
in der Planung ein sehr hoher Jahresfehlbetrag von 4.854.110,00 € angenommen.
Ein struktureller Haushaltsausgleich ist auch im Haushaltsvollzug nicht möglich
geworden, jedoch fällt der Jahresfehlbetrag gegenüber der Planung deutlich
reduziert aus. Der Fehlbetrag beläuft sich „im Ist“ auf 2.392.709,11 €, das ist
etwas weniger als die Hälfte des Plan-Fehlbetrages.
Ausgepräge
Plan/Ist-Abweichungen sind dabei vor allem für die folgenden Positionen
gegeben:
·
Steuern und ähnliche Abgaben mit Mehrerträgen von 1.324 t€,
·
Zuwendungen und allgemeine Umlagen mit Mehrerträgen von 788 t€,
·
Sonstige ordentliche Erträge mit Mindererträgen von 724 t€,
·
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen mit Minderaufwendungen von 1.337
t€ und
·
Außerordentliche Erträge mit Mindererträgen von 596 t€.
Unter den Steuern und
ähnlichen Abgaben wurde der Haushaltsansatz für die Gewerbesteuererträge
deutlich um 1.670 t€ überschritten. Demgegenüber wurde der geplante Betrag aus
dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer um 344 t€ nicht erreicht.
Bei den Zuwendungen und
allgemeinen Umlagen wurde ungeplant eine Zuweisung des Landes zur Bewältigung
der Corona-Pandemie in Höhe von 314 t€ geleistet. Ebenfalls ungeplant sind
Zuweisungen des Bundes für die Aufwendungen im Zuge der Aufnahme von
Geflüchteten aus der Ukraine in Höhe von 207 t€ eingegangen. Weiter wurden um
394 t€ höhere Zuweisungen des Landes nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz
festgesetzt. Deutlich geringer als geplant fielen insbesondere die gebuchten
Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für Zuwendungen aus, nämlich um 131
t€ geringer. Gleiches gilt für die sonstigen Zweckzuweisungen des Landes
einschließlich konsumtiver Verwendung von Pauschalzuweisungen, hier liegt der
Minderbetrag bei 138 t€.
Hinsichtlich der sonstigen
ordentlichen Erträge ist für die Plan/Ist-Abweichung besonders relevant, dass
die in die Haushaltsplanung eingestellten Ausgleichsleistungen aus einem
Umlegungsverfahren nach dem Baugesetzbuch im Jahr 2022 noch nicht realisiert
wurden; in den Haushalt eingestellt waren Ausgleichsleistungen in Höhe von 950
t€. Mehrbeträge ergaben sich mit 157 t€ demgegenüber vor allem aus der
Auflösung von Rückstellungen und der Herabsetzung von Wertberichtigungen.
Hierfür werden Ansätze in der Regel nicht gebildet, da entsprechende
Erkenntnisse sich erst im Haushaltsvollzug bzw. bei der Abschlusserstellung
ergeben.
Bei den Aufwendungen für
Sach- und Dienstleistungen sind wesentliche Verbesserungen durch
Minderaufwendungen vor allem bei den Aufwendungen für die Unterhaltung der
Grundstücke und baulichen Anlagen, und zwar 475 t€ weniger Aufwendungen, bei
den Aufwendungen für die Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens,
hier waren es 216 t€ weniger, und bei den Aufwendungen für sonstige
Dienstleistungen, hier sind um 431 t€ weniger Mittel benötigt worden,
eingetreten.
Außerordentliche Erträge
waren nach dem Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden
Belastungen der kommunalen Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen
(NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz – NKF-CIG) zu planen. Eine Isolierung von
Haushaltsbelastungen erfolgte im Jahresabschluss 2022 nicht. Gleiches gilt für
den Bereich der finanziellen Auswirkungen aus dem Krieg gegen die Ukraine. Nach
Änderung des v. g. Gesetzes in das Gesetz zur Isolierung der aus der
COVID-19-Pandemie und dem Krieg gegen die Ukraine folgenden Belastungen der
kommunalen Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen
(NKF-COVID-19-Ukraine-Isolierungsgesetz – NKF-CUIG) war eine
haushaltsrechtliche Isolierung auch hierfür grundsätzlich ermöglicht, erstmalig
für den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2022. Im Plan/Ist-Vergleich ist
also ein Minderbetrag von 596 t€ auszuweisen. Damit entfällt aber auch eine
Vorbelastung kommender Haushalte, denn die aktivierten Beträge sind zukünftig
zu Lasten des Eigenkapitals abzuschreiben oder zu verrechnen.
Zur Finanzrechnung 2022
Nach der Haushaltsplanung war
angenommen, dass im Zuge der Haushaltsausführung 2022 im Saldo der Einzahlungen
und Auszahlungen 5.248 t€ aus dem eigenen Finanzmittelbestand abfließen
werden. Tatsächlich sind im Haushaltsvollzug liquide Mittel aus dem eigenen
Finanzmittelbestand in Höhe von 1.974 t€ abgeflossen. Das sind unter 40 % des
in der Planung angenommenen Betrages und bedeutet eine Verbesserung um 3.274
t€. Der Endbestand an liquiden Mitteln belief sich per 31.12.2022 auf den
weiterhin sehr hohen Betrag von exakt 11.028.539,62 €.
Dabei zeigen hinsichtlich
der Liquiditätsentwicklung sowohl der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit
als auch der Saldo aus Investitionstätigkeit erhebliche Verbesserungen in der
Haushaltsausführung gegenüber der Planung. Im Rahmen der laufenden
Verwaltungstätigkeit wurde verglichen mit der Planung ein um 4.255 t€ deutlich
geringerer negativer Liquiditätssaldo ausgelöst. Gleiches gilt für den
negativen Liquiditätssaldo im Rahmen der Investitionstätigkeit mit einer
Verbesserung hier um 5.781 t€. Gleichwohl blieben beide Salden auch im
Haushaltsvollzug negativ, um das noch einmal herauszustellen. Eine
Kreditaufnahme zur Finanzierung der Investitionen erfolgte im Haushaltsjahr
2022 nicht. In Folge dessen verschlechterte sich der Saldo aus
Finanzierungstätigkeit gegenüber der Planung deutlich um 6.762 t€.
Wesentliche Veränderungen im
Vergleich von Finanzplan und Finanzrechnung ergaben sich bei folgenden
Haushaltspositionen:
·
Steuern und ähnliche Abgaben: Verbesserung um 1.391 t€ durch
Mehreinzahlungen,
·
Zwendungen und allgemeine Umlagen: Verbesserung um 1.265 t€ durch
Mehreinzahlungen,
·
Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen: Verbesserung um 1.276 t€
durch Minderauszahlungen,
·
Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen: Verschlechterung um 1.407 t€
durch Mindereinzahlungen,
·
Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen: Verschlechterung um 1.313
t€ durch Mindereinzahlungen,
·
Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden: Verbesserung
um 1.569 t€ durch Minderauszahlungen,
·
Auszahlungen für Baumaßnahmen: Verbesserung um 6.324 t€ durch
Minderauszahlungen und
·
Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten für Investitionen:
Verschlechterung um 6.900 t€, hier wiederum durch Mindereinzahlungen.
Zur Bilanz zum 31.12.2022
Der Bilanzwert beträgt per
31.12.2022 in Aktiva und Passiva jeweils in Euro und Cent
114.495.238,69 €. Das sind 118 t€ weniger als zum Stichtag 31.12.2021. Auf
der Aktivseite machen die Sachanlagen mit bilanzierten 90.404 t€ weiterhin
den höchsten Anteil aus, das sind 79,0 % des Bilanzvolumens. Auf der
Passivseite entfallen die höchsten Wertanteile auf das Eigenkapital mit 46.205 t€,
das sind 40,4 % des Bilanzvolumens, und auf die Sonderposten mit
47.364 t€, das sind 41,4 % des Bilanzvolumens.
Ein erfreulicher Punkt der
Bilanz ist unter anderem, dass die Verbindlichkeiten aus Krediten für
Investitionen weiter gesenkt werden konnten. Bei Tilgungen im Haushaltsjahr
2022 in Höhe von 286 t€ sind Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen
nunmehr noch in Höhe von 2.303 t€ per 31.12.2022 bilanziert. Bemerkenswert ist
auch, dass 2022 eine deutlich positive Investitionsquote erreicht wurde, das
heißt, die Zugänge an Vermögenswerten liegen höher als der Werteverzehr und die
sonstigen Abgänge.
Sehr geehrte Damen und Herren,
damit habe ich aus meiner Sicht
die wesentlichen Punkte zu den Rechenschaftskomponenten Ergebnisrechnung, Finanzrechnung
und Bilanz angesprochen. Im weiteren Verfahren zur Feststellung des Abschlusses
steht nun die Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss an.
Für heute: Herzlichen Dank für
Ihre Aufmerksamkeit!
Zuständig für die Entscheidung
ist der Rat.