Der Quartalsbericht wird in der Sitzung näher vorgestellt und im
Bedarfsfall weiter erläutert.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Datenaufbereitung zum Ergebnisplan
keine unmittelbaren Rückschlüsse auf das mögliche Jahresabschlussergebnis 2023
zulässt. Zum einen wird im Sinne einer periodengerechten Darstellung der
Geschäftsvorfälle das Haushaltsjahr 2023 noch in Einzelfällen weiter bebucht,
zum anderen sind zu wesentlichen im Rahmen des Jahresabschlusses vorzunehmenden
Abschlussbuchungen noch keine näheren Aussagen zum Belastungs- oder
Entlastungsumfang möglich (etwa Aufwendungen aus Abschreibungen, Erträge aus
der Auflösung von Sonderposten, Zuführung zu und Inanspruchnahme von
Rückstellungen, Wertberichtigungen).
Es wird aber weiterhin davon ausgegangen, dass das Haushaltsjahr 2023
aufgrund verschiedener, teilweise erheblicher Verbesserungen bei einzelnen
Haushaltspositionen statt mit einem deutlichen Jahresfehlbetrag gemäß
Haushaltsplanung mit einem hohen Jahresüberschuss wird abgeschlossen werden
können.
Der Haupt- und Finanzausschuss erhält den Bericht zur Kenntnis.