Vorschlag der Verwaltung:
„Die Haushaltssatzung der Stadt Sassenberg für das
Haushaltsjahr 2024 wird gemäß der Anlage
zu dieser Niederschrift mit dem Haushaltsplan
und den Anlagen beschlossen.“
Die ortsübliche
Bekanntmachung des Entwurfs der Haushaltssatzung ist im weiteren Verfahren zum
Erlass der Haushaltssatzung nach den Vorschriften der Gemeindeordnung erfolgt.
Der dem Rat
zugeleitete Entwurf der Haushaltssatzung bzw. des Haushaltsplanes wurde in den
Sitzungen des Ortsausschusses Füchtorf am 29.01.2024, des Sozial-, Jugend-,
Kultur-, Sport- und Schulausschusses am 30.01.2024 und des
Infrastrukturausschusses am 01.02.2024 ausführlich beraten.
Zur
Vorbereitung der Beratung des Entwurfs der Haushaltssatzung bzw. des
Haushaltsplanes ist eine Übersicht der Produkte beigefügt, zu denen sich eine
besondere Zuständigkeit des Haupt- und Finanzausschusses ergibt. Die dort
aufgeführten Produkte sind auch in den vergangenen Jahren grundsätzlich
eingehender beraten worden. Nach § 59 Absatz 2 der Gemeindeordnung bereitet der
Finanzausschuss die Haushaltssatzung der Gemeinde vor. Insoweit ergibt sich
nach gesetzlicher Regelung eine weiterreichende Zuständigkeit.
Zuständig für
die Entscheidung ist der Rat.