Betreff
Einrichtung von öffentlichen WLAN-Hotspots
- Antrag der FDP-Fraktion im Jugendprojekt „Beweg was!“
Vorlage
10/664/2024
Aktenzeichen
10 031-07
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Die Verwaltung wird beauftragt, die Einrichtung von WLAN-Hotspots an verschiedenen Standorten im Stadtgebiet zu prüfen und festzustellen, an welchen Standorten die Einrichtung technisch möglich und wirtschaftlich darstellbar ist. Hierbei sind auch mögliche Fördermittel sowie Kooperationen mit Gewerbetreibenden und Gastronomen zu berücksichtigen.

 


Die FDP-Fraktion im Jugendprojekt „Beweg was!“ hat mit Schreiben vom 17.10.2023 die Einrichtung von WLAN-Hotspots in Sassenberg und Füchtorf beantragt.

 

Im Antrag wird ausgeführt, dass die Digitalisierung und digitale Angebote immer weiter zunehmen würden. Eine Teilnahme erfordere in der Regel ein hohes Datenvolumen, welches sich gerade jüngere oder einkommensschwache Personen nicht immer leisten könnten. Daher werde die Einrichtung von öffentlichen und kostenfreien WLAN-Hotspots in der Stadt Sassenberg beantragt.

 

Mögliche Standorte seien in Sassenberg der Straßenzug vom Rathaus bis zum K+K Klingenhagen inkl. des Stadtparks, der Brook inkl. Freibad, Schützenplatz und Sportlerheim sowie der Feldmarksee und in Füchtorf der Bereich Tie und Kirchplatz, der Schützenplatz, die Turnhalle und das Dorfgemeinschaftshaus sowie das Sportzentrum.

 

Mögliche Förderungen, aber auch Kooperationen mit Gewerbetreibenden und Gastronomen sollten in diesem Zusammenhang geprüft werden.

 

Die Einrichtung von öffentlichen WLAN-Hotspots ist maßgeblich vom Vorhandensein ausreichender Bandbreiten abhängig. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass im Bereich Sassenberg-Zentrum bislang kein Glasfasernetz vorhanden ist, der Ausbau durch die Fa. Deutsche Glasfaser aber nach erfolgreichem Abschluss der Nachfragebündelung nunmehr erfolgen wird. In diesem Zusammenhang werden auch Bereiche mit Glasfaser versorgt, die im Antrag als mögliche Standorte für WLAN-Hotspots genannt werden (z. B. Freibad).

 

Neben den angesprochenen möglichen Kooperationen sowie der Fördermittelakquise sind insbesondere erforderliche technische sowie bauliche Maßnahmen zur prüfen, um die entsprechende Infrastruktur bereitstellen zu können bzw. um festzustellen, an welchen Standorten die Einrichtung technisch möglich und wirtschaftlich darstellbar ist.

 

Der Jugendrat im Projekt „Beweg was!“ hat in seiner Sitzung am 23.10.2023, Pkt. 6 d. N., beschlossen, den Antrag zur weiteren Behandlung an den Haupt- und Finanzausschuss zu verweisen, der damit für die Entscheidung zuständig ist.