Der Themenkomplex „kommunales
Starkregenrisikomanagement“ war bereits Beratungsgegenstand in verschiedenen
Sitzungen des Betriebsausschusses für das Wasserwerk und das Abwasserwerk. In
seiner Sitzung am 03.11.2022 – Pkt. 7 d. N. – hat der Betriebsausschuss den
Beschluss gefasst, dass in einem ersten Schritt die Kanalisation der
Innenstadtflächen näher betrachtet werden sollen. Die Konzeption sah vor, für
zwei Bereiche in der Ortslage Sassenberg nördlich und südlich der Hessel ein
Strategiekonzept erarbeiten zu lassen. Die Beschränkung auf zwei
innerstädtische Bereiche ist vor dem Hintergrund vorgenommen worden, dass
zunächst die Innenstadtflächen, die aufgrund ihrer dichten Bebauung und
geringen Retentionsflächen ein erhöhtes Schadenspotential gegenüber den
Wohngebieten aufweisen, untersucht werden sollen.
Im Rahmen eines Abstimmungsgespräches bei
der Bezirksregierung Münster am 01.06.2023 ist das vom Ing.-Büro Frilling+Rolfs
erstellte Konzept zum Starkregenmanagement für die Ortslage Sassenberg erörtert
worden. Seitens der Vertreter der Bezirksregierung ist darauf verwiesen worden,
dass in der vorgesehenen Form eine Förderung nicht erfolgen kann. Für eine
Förderung muss der gesamte Siedlungsbereich der Ortslage Berücksichtigung bei
der Durchführung der Oberflächenabflussberechnung und der entsprechenden
Risikokartierung finden. Auf der anderen Seite werden insbesondere die
geplanten konzeptionellen Vorschläge für mögliche Maßnahmen des baulichen
Hochwasserschutzes als zu weitgehend betrachtet. Soweit die Konzeption in
diesem Sinne überarbeitet wird, ist seitens der Bezirksregierung eine Förderung
in Höhe von 50 % in Aussicht gestellt.
Zwischenzeitlich liegen seitens des
Ing.-Büro Frilling+Rolfs zur Orientierung zwei Honorarangebote für die
Aufstellung eines Strategiekonzeptes zum Starkregenmanagement für die Stadt
Sassenberg vor. Details der Angebote werden im nichtöffentlichen Teil der
Sitzung erläutert. Diese Angebote stellen sich im Grundsatz wie folgt dar:
ð Angebot 1
Grundlage ist die seinerzeitige
Konzeption der Erarbeitung eines Strategiekonzeptes für zwei Bereiche in der
Ortslage Sassenberg nördlich und südlich der Hessel. Details des Angebotes sind
aus der beigefügten Aufstellung zu entnehmen. Wie bereits dargelegt, ist nach
Hinweis der Bezirksregierung eine Förderung nicht zu erwarten, da die Vorgaben
der „Arbeitshilfe kommunales Starkregenrisikomanagement NRW“ nicht eingehalten
sind. Gleiches gilt auch für die Umsetzung von Maßnahmen, die sich aus den
Empfehlungen zur Umsetzung des baulichen Hochwasserschutzes ergeben.
ð Angebot 2
Das Angebot 2 gliedert sich in zwei Leistungsbilder. Leistungsbild 1
beinhaltet die Aufstellung eines Konzeptes für das gesamte Stadtgebiet jedoch
ohne weiterreichende Betrachtungen zum Schutz öffentlicher Infrastruktur und
privaten Eigentums; diese sind in Leistungsbild 2 enthalten. Zur genauen
Ausgestaltung s. beigefügte Aufstellungen. Das Honorarangebot für das
Leistungsbild 1 ist förderfähig, so dass bei einer 50 %-igen Förderung ein
entsprechender Eigenanteil für die Stadt verbleibt.
Das für das Leistungsbild 2 ausgewiesene Honorar ist nicht förderfähig,
so dass diese Kosten allein zu Lasten der Stadt gehen.
Im Hinblick auf das Vergaberecht wäre als Voraussetzung einer Vergabe
der Ingenieurleistungen ein Angebotswettbewerb (Honorarabfrage bei einigen
einschlägigen Ing.-Büros) durchzuführen.
Nach der „Förderrichtlinie
Hochwasserrisikomanagement und Wasserrahmenrichtlinie“ sind u.a. auch
wasserbauliche Maßnahmen (wasserbauliche Maßnahmen zum Hochwasserschutz,
einschließlich der jeweils erforderlichen maßnahmenbezogenen
Öffentlichkeitsarbeit) förderfähig. Förderfähig sind die genannten Leistungen
jedoch nur, wenn das in der og. Arbeitshilfe beschriebene Verfahren angewandt
wird.
Nunmehr sind folgende Handlungsalternativen
denkbar:
§
Erarbeitung
eines Strategiekonzeptes für zwei Bereiche in der Ortslage Sassenberg nördlich
und südlich der Hessel; keine Förderung;
§
Erarbeitung
eines Strategiekonzeptes für das gesamte Stadtgebiet ohne weiterreichende
Betrachtungen zum Schutz öffentlicher Infrastruktur und privaten Eigentums auf
Basis des Leistungsbildes 1 aus dem Honorarangebot 2; vorab Durchführung eines
Angebotswettbewerbs; Förderung 50 %;
§
Erarbeitung
eines Strategiekonzeptes für das gesamte Stadtgebiet, ergänzt um
weiterreichende Betrachtungen zum Schutz öffentlicher Infrastruktur und
privaten Eigentums auf Basis des Honorarangebotes 2 mit den Leistungsbildern 1
und 2; vorab Durchführung eines Angebotswettbewerbs; Förderung 50 % für
Leistungsbild 1.
Die abschließende Beratung und
Beschlussfassung ist unter Würdigung des vorliegenden Orientierungsangebotes
des Ing.-Büros Frilling+Rolfs im nichtöffentlichen Teil der Sitzung vorgesehen.
Im Entwurf des Wirtschaftsplanes 2024 des
Abwasserwerkes ist der Ansatz für Prüfungs- und Beratungskosten im Hinblick auf
die Planungsleistungen für das Starkregenmanagement um 40.000 € angehoben
worden, so dass eine Handlungsfähigkeit gegeben ist.