Betreff
Strategiekonzept zum kommunalen Starkregenrisikomanagement
Vorlage
60/843/2024
Aktenzeichen
60 865-06
Art
Berichtsvorlage öffentlich

Der Themenkomplex „kommunales Starkregenrisikomanagement“ war bereits Beratungsgegenstand in verschiedenen Sitzungen des Betriebsausschusses für das Wasserwerk und das Abwasserwerk. In seiner Sitzung am 03.11.2022 – Pkt. 7 d. N. – hat der Betriebsausschuss den Beschluss gefasst, dass in einem ersten Schritt die Kanalisation der Innenstadtflächen näher betrachtet werden sollen. Die Konzeption sah vor, für zwei Bereiche in der Ortslage Sassenberg nördlich und südlich der Hessel ein Strategiekonzept erarbeiten zu lassen. Die Beschränkung auf zwei innerstädtische Bereiche ist vor dem Hintergrund vorgenommen worden, dass zunächst die Innenstadtflächen, die aufgrund ihrer dichten Bebauung und geringen Retentionsflächen ein erhöhtes Schadenspotential gegenüber den Wohngebieten aufweisen, untersucht werden sollen.

 

Im Rahmen eines Abstimmungsgespräches bei der Bezirksregierung Münster am 01.06.2023 ist das vom Ing.-Büro Frilling+Rolfs erstellte Konzept zum Starkregenmanagement für die Ortslage Sassenberg erörtert worden. Seitens der Vertreter der Bezirksregierung ist darauf verwiesen worden, dass in der vorgesehenen Form eine Förderung nicht erfolgen kann. Für eine Förderung muss der gesamte Siedlungsbereich der Ortslage Berücksichtigung bei der Durchführung der Oberflächenabflussberechnung und der entsprechenden Risikokartierung finden. Auf der anderen Seite werden insbesondere die geplanten konzeptionellen Vorschläge für mögliche Maßnahmen des baulichen Hochwasserschutzes als zu weitgehend betrachtet. Soweit die Konzeption in diesem Sinne überarbeitet wird, ist seitens der Bezirksregierung eine Förderung in Höhe von 50 % in Aussicht gestellt.  

 

Zwischenzeitlich liegen seitens des Ing.-Büro Frilling+Rolfs zur Orientierung zwei Honorarangebote für die Aufstellung eines Strategiekonzeptes zum Starkregenmanagement für die Stadt Sassenberg vor. Details der Angebote werden im nichtöffentlichen Teil der Sitzung erläutert. Diese Angebote stellen sich im Grundsatz wie folgt dar:

 

ð  Angebot 1

Grundlage ist die seinerzeitige Konzeption der Erarbeitung eines Strategiekonzeptes für zwei Bereiche in der Ortslage Sassenberg nördlich und südlich der Hessel. Details des Angebotes sind aus der beigefügten Aufstellung zu entnehmen. Wie bereits dargelegt, ist nach Hinweis der Bezirksregierung eine Förderung nicht zu erwarten, da die Vorgaben der „Arbeitshilfe kommunales Starkregenrisikomanagement NRW“ nicht eingehalten sind. Gleiches gilt auch für die Umsetzung von Maßnahmen, die sich aus den Empfehlungen zur Umsetzung des baulichen Hochwasserschutzes ergeben.

 

ð  Angebot 2

Das Angebot 2 gliedert sich in zwei Leistungsbilder. Leistungsbild 1 beinhaltet die Aufstellung eines Konzeptes für das gesamte Stadtgebiet jedoch ohne weiterreichende Betrachtungen zum Schutz öffentlicher Infrastruktur und privaten Eigentums; diese sind in Leistungsbild 2 enthalten. Zur genauen Ausgestaltung s. beigefügte Aufstellungen. Das Honorarangebot für das Leistungsbild 1 ist förderfähig, so dass bei einer 50 %-igen Förderung ein entsprechender Eigenanteil für die Stadt verbleibt.

 

Das für das Leistungsbild 2 ausgewiesene Honorar ist nicht förderfähig, so dass diese Kosten allein zu Lasten der Stadt gehen.

 

Im Hinblick auf das Vergaberecht wäre als Voraussetzung einer Vergabe der Ingenieurleistungen ein Angebotswettbewerb (Honorarabfrage bei einigen einschlägigen Ing.-Büros) durchzuführen.

 

Nach der „Förderrichtlinie Hochwasserrisikomanagement und Wasserrahmenrichtlinie“ sind u.a. auch wasserbauliche Maßnahmen (wasserbauliche Maßnahmen zum Hochwasserschutz, einschließlich der jeweils erforderlichen maßnahmenbezogenen Öffentlichkeitsarbeit) förderfähig. Förderfähig sind die genannten Leistungen jedoch nur, wenn das in der og. Arbeitshilfe beschriebene Verfahren angewandt wird.

 

Nunmehr sind folgende Handlungsalternativen denkbar:

 

§  Erarbeitung eines Strategiekonzeptes für zwei Bereiche in der Ortslage Sassenberg nördlich und südlich der Hessel; keine Förderung;

§  Erarbeitung eines Strategiekonzeptes für das gesamte Stadtgebiet ohne weiterreichende Betrachtungen zum Schutz öffentlicher Infrastruktur und privaten Eigentums auf Basis des Leistungsbildes 1 aus dem Honorarangebot 2; vorab Durchführung eines Angebotswettbewerbs; Förderung 50 %;

§  Erarbeitung eines Strategiekonzeptes für das gesamte Stadtgebiet, ergänzt um weiterreichende Betrachtungen zum Schutz öffentlicher Infrastruktur und privaten Eigentums auf Basis des Honorarangebotes 2 mit den Leistungsbildern 1 und 2; vorab Durchführung eines Angebotswettbewerbs; Förderung 50 % für Leistungsbild 1.

 

Die abschließende Beratung und Beschlussfassung ist unter Würdigung des vorliegenden Orientierungsangebotes des Ing.-Büros Frilling+Rolfs im nichtöffentlichen Teil der Sitzung vorgesehen.

 

Im Entwurf des Wirtschaftsplanes 2024 des Abwasserwerkes ist der Ansatz für Prüfungs- und Beratungskosten im Hinblick auf die Planungsleistungen für das Starkregenmanagement um 40.000 € angehoben worden, so dass eine Handlungsfähigkeit gegeben ist.