Betreff
Zuleitung des Entwurfs der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2024 an den Rat
Vorlage
20/665/2024
Aktenzeichen
20 912-11
Art
Berichtsvorlage öffentlich

Meine sehr verehrten Damen und Herren,

 

ich freue mich, Ihnen heute den Entwurf der Haushaltsatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2024 zuleiten zu können.

 

Damit erfolgt die Einleitung des politischen Verfahrens zum Erlass der Haushaltssatzung leider erst im schon laufenden Haushaltsjahr 2024. Die Zuleitung des Haushaltsentwurfs 2024 stand bekanntlich schon auf der Tagesordnung der Ratssitzung am 21.12.2023 und wurde dann abgesetzt. Zum Hintergrund hatte ich die Fraktionen vorab informiert und auch die Öffentlichkeit ist durch Presseberichterstattung grundsätzlich in Kenntnis gesetzt worden.

 

Es ist Folgendes geschehen:

 

Nach Zusammenstellung der Mittelanmeldungen aus unseren Fachämtern, Ermittlung weiterer Zahlen durch die Kämmerei und Aufbereitung des Zahlenwerks ist sichtbar geworden, dass wir nach geltendem Haushaltsrecht mit dem seinerzeitigen, internen Haushaltsentwurf den Vorschriften der Haushaltssicherung unterfallen würden, denn dieser Entwurf sah vor, dass in zwei aufeinanderfolgenden Haushaltsjahren geplant wurde, den in der Schlussbilanz des Vorjahres auszuweisenden Ansatz der allgemeinen Rücklage jeweils um mehr als ein Zwanzigstel zu verringern. Damit war eines der gesetzlich geregelten Kriterien für den Eintritt der Haushaltssicherung nach geltendem Recht erfüllt.

 

Nun schien das initiierte und noch laufende Gesetzgebungsverfahren zum 3. NKF-Weiterentwicklungsgesetz ein HSK für uns vermeidbar zu halten, denn nach dem Referentenentwurf zu diesem Gesetz war vorgesehen, diesen Schwellenwert zu streichen. Der Gesetzentwurf, der im Dezember 2023 in den Landtag eingebracht wurde, berücksichtigte diese Streichung dann aber nicht mehr. Nicht zuletzt nach einer klarstellenden Mitteilung des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen Mitte Dezember 2023 aufgrund zahlreicher Nachfragen aus der Mitgliedschaft, dass die Streichung der 5 %-Regel im Gesetzentwurf tatsächlich zurückgenommen wurde, ließen es nicht mehr realistisch erscheinen, dass unser bis dahin erarbeiteter Haushaltsentwurf 2024 - ohne HSK-Pflicht - auf den Weg gebracht und unverändert würde verabschiedet werden können. Es war also von Dezember 2023 bis in den Januar 2024 hinein - das heißt: bis gestern - noch intensiver an dem Zahlenwerk einschließlich Vorbericht und Anlagen zu arbeiten.

 

Ich muss nicht betonen, dass ich es als äußerst unglücklich empfinde, ein umfassendes gesetzgeberisches Verfahren zum Haushaltsrecht ausgerechnet in Monaten durchzuführen, in denen viele Kommunen noch mit den Aufstellungen ihrer Haushalte befasst sind. Dieses Unglücklichkeits-Empfinden dürften auch nicht wenige Kommunen haben, die ihre Haushalte haben schon beschließen lassen. Denn laut Aussage des Ministeriums ist das geltende Haushaltsrecht nur dann noch ausschließlich anzuwenden, wenn das Verfahren zum Erlass der Haushaltssatzung einschließlich kommunalaufsichtlichem Verfahren und Vollzug der Bekanntmachung noch vor der Verkündung des 3. NKF-Weiterentwicklungsgesetz abgeschlossen wird. Die neuen Regelungen, die dann in vielen Fällen auch für diese Kommunen gelten, sind, wie man sieht, aber noch nicht verlässlich absehbar. Man darf sich auch fragen, wie die Kommunalaufsichten mit dieser Situation umgehen. Zur Anpassung der Kommunalhaushaltsverordnung ist noch nicht einmal eine Entwurfsfassung veröffentlicht.

 

Dies also einleitend zum Anlass der heutigen, zusätzlich terminierten Ratssitzung.

 

Vor diesem Hintergrund werden Sie - so vermute ich - zwei wesentliche Fragen beantwortet wissen wollen, nämlich: 1. Warum hat sich die städtische Haushaltslage so deutlich verschlechtert? und 2. Welche Änderungen im internen Etatentwurf wurden vorgenommen, um kein Haushaltssicherungskonzept aufstellen zu müssen?

 

Zu Frage 1 wird die sich nun deutlich angespannter zeigende Haushaltslage schon nachvollziehbar, wenn ich einige wesentliche Positionen, die sich besonders haushaltsverschlechternd auswirken, benenne. Bezug ist jeweils die Mittelfristplanung des Haushaltsjahres 2023 für das Haushaltsjahr 2024:

·      Die Personal- und Versorgungsaufwendungen mussten aktualisiert um 1.877.550,00 € höher veranschlagt werden. Ursächlich sind Stellenausweitungen in einzelnen Bereichen, vor allen Dingen aber die tariflichen und angenommen gesetzlichen Vergütungs- und Besoldungserhöhungen.

·      Die allgemeine Kreisumlage fällt um 446.000,00 € und die Jugendamtsumlage um 568.000,00 € höher aus, Erarbeitungsstand November 2023.

·      Die Schlüsselzuweisungen fallen aufgrund der hohen Steuerkraft in der Vergangenheit deutlich zurück, und zwar um 1.528.000,00 €.

·      Als bisheriger Sondereffekt fallen die Erträge aus der Isolierung von Finanzschäden aufgrund des Krieges gegen die Ukraine weg, da die haushaltsrechtliche Grundlage hierfür mit dem 31.12.2023 ausgelaufen ist. Das macht einen bisher planerisch einbezogenen Betragsausfall von 758.000,00 € aus. Die Finanzschäden würden nach heutiger Sicht allerdings vermutlich nicht auf einen so hohen Betrag beziffert, wobei eine Zuschreibung von Finanzschäden zum Krieg gegen die Ukraine in der Praxis - Stand heute - sehr schwer wäre.

·      Ausgleichsleistungen aus Umlegungsverfahren waren bislang für 2024 mit 2.200.000,00 € veranschlagt. Jetzt sehen wir den Abschluss der betreffenden Verfahren im laufenden Jahr nicht mehr erreichbar, sodass dieser Betrag 2024 nicht mehr erzielt werden kann.

·      Als Verbesserung im Vergleich zur Finanzplanung 2023 für 2024 war zunächst vorgesehen, den Gewerbesteueransatz um 1.500.000,00 € auf dann 8.000.000,00 € zu erhöhen. Wie wir die Gewerbesteuer tatsächlich veranschlagt haben, verrate ich später.

 

Alles in allem ergab sich durch diese Punkte im Saldo eine Verschlechterung um 6,1 Mio. € gegenüber der bisherigen mittelfristigen Finanzplanung. Das Plandefizit zum Erarbeitungsstand des Haushaltsentwurfs Ende November 2023 lag bei 7,1 Mio. €.

 

Dieses Plandefizit und auch die Plandefizite der Folgejahre galt es nun zu senken. In Anbetracht der Zeitschiene zum Haushaltserlass war quasi als „Sofortmaßnahmen“ geboten, dass wir uns auf wesentliche Punkte mit nennenswertem Verbesserungspotenzial beschränkt haben, was dann im Ergebnis auch hinreichend war, um ein HSK zu vermeiden. Das heißt natürlich überhaupt nicht, dass wir in der politischen Diskussion unterlassen dürfen, uns um Haushaltskonsolidierung zu bemühen. Dies schließt auch den gezielten Aufgriff von Positionen ein, von denen wir uns einen Konsolidierungsbeitrag erhoffen dürfen, z. B. die so genannten freiwilligen Leistungen in jeglicher Hinsicht.

 

Die angesprochenen umgesetzten „Sofortmaßnahmen“ lassen sich umreißen mit den Beschreibungen: 

·      Aktualisierte Annahmen einplanen, Reserven herausnehmen, mehr Risiken akzeptieren,

·      Maßnahmen streichen, verschieben und Budgets deckeln,

·      Haushaltskonsolidierungen einplanen.

 

Was ich damit konkret meine, stelle ich Ihnen im Folgenden dar, womit ich gleichzeitig die Frage 2 beantworte. Ich möchte aber auch hier nur auf die wesentlichen Punkte eingehen und mich dabei grundsätzlich auch nur das aktuelle Planjahr 2024 beziehen.

 

Zunächst haben wir in einigen Fällen hinterfragt, ob die Ansätze den aktuellen Erkenntnisstand wiedergeben. Beispielsweise haben wir für die allgemeine Kreisumlage unsere Planung noch an den durch den Kreistag endgültig beschlossenen Hebesatz von 32,0 v. H. angepasst, was für 2024 einen verminderten Hebesatz um 0,3 Hebesatzpunkte oder 66 t€ ausmachte. Die aktuellen Hebesätze wurden auch für die Folgejahre als beizubehalten angenommen. Damit ist zugleich die Erwartung ausgedrückt, dass der Kreis Warendorf eine etwaige Steigerung des Finanzbedarfs maximal auf den sogenannten „Mitnahmeeffekt“ begrenzt, also den Mehrbetrag bei den Umlagen, der sich über eine höhere Umlagegrundlage, also Steuerkraft und Schlüsselzuweisungen, ergibt.

 

Für die Gewerbesteuer haben wir die Ansatzbildung nach dem letzten Veranlagungslauf 2023 noch einmal aufgegriffen. Das abschließende Vorauszahlungssoll 2023 lag bei ca. 9,2 Mio. €. Unter Abwägung verschiedener Aspekte haben wir den Ansatz letztendlich auf 9,0 Mio. € angehoben, also nochmals 1,0 Mio. € mehr, als nach dem vorherigen Haushalts-Erarbeitungsstand und deutliche 2,5 Mio. € mehr als nach der mittelfristigen Finanzplanung für 2024 vorgesehen war. Damit würden wir einen Risikoabschlag zum Vorauszahlungssoll von nur 0,2 Mio. € akzeptieren, was auf den ersten Blick nicht mit den Annahmen einer sich eintrübenden Wirtschaftslage vereinbar zu sein scheint. Wir glauben und hoffen aber, dass sich aus Veranlagungen für Vorjahre im Saldo mehr Zugänge als Abgänge ergeben, so wie das in den vergangenen Jahren überwiegend der Fall war. Auf jeden Fall dürfen wir, was die Gewerbesteuererträge angeht, in diesem Jahr die Daumen bitte etwas fester drücken.

 

Für die Folgejahre haben wir den Ansatz auf jeweils 9,5 Mio. € weiter erhöht. Maßgeblich ist hier aber nicht die Annahme steigender Messbeträge in Summe, sondern die Einplanung der Anhebung des Hebesatzes von aktuell 416 v. H. auf 437 v. H. zur Umsetzung von Haushaltskonsolidierungspotenzial. Die Anhebung beläuft sich damit auf 5 % bezogen auf den 2024er Hebesatz. Entsprechend sind wir bei den Grundsteuern verfahren. Für 2025 errechnen sich die Ansätze unter Einbezug einer jeweils 5 %igen Erhöhung zu den Hebesätzen 2024, d. h. für die Grundsteuer A von 259 v. H. auf 272 v. H. und für die Grundsteuer B von 501 v. H. auf 526 v. H. Damit ist nicht nur ein Haushaltskonsolidierungspotenzial in der Mittelfristplanung umgesetzt, sondern auch eine Vorankündigung gesendet, dass voraussichtlich auch Realsteuererhöhungen in Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen einbezogen werden müssen, wenn die Haushaltslage sich nicht grundlegend ändert und andere Konsolidierungsmaßnahmen sich als nicht ausreichend erweisen. Damit der so eingerechnete positive Effekt allerdings nicht aufgezehrt wird, ist vorauszusetzen, dass auch die fiktiven Hebesätze im GFG nicht angehoben werden, andernfalls müssten wir, um das gleiche Konsolidierungspotenzial zu erreichen, entsprechend über eine 5 %ige Anhebung hinausgehen.

 

Für die Wirtschaftswegesanierung haben wir im Haushaltsentwurf die Ermächtigung für alle Haushaltsjahre einstweilen auf 140 t€ gedeckelt. Ursprünglich war vorgesehen, hier weiterhin Mittel in Höhe von 440 t€ jährlich einzustellen. Wenn Sie auch dies mit dem Haushaltsbeschluss im Februar mehrheitlich so mittragen, darf ich schon jetzt besonders den Unterausschuss des Infrastrukturausschusses bitten, zu versuchen, auch mit diesem reduzierten Budget umzugehen.

 

Bei den baulichen Unterhaltungen haben wir unter Abwägung der Haushaltslage mit der Notwendigkeit und Dringlichkeit verschiedene Maßnahmen letztendlich unberücksichtigt gelassen.

 

Die so eingeplanten Entlastungen führten nicht nur zu einer Reduzierung des Defizits im Ergebnisplan, sondern auch zu einer Schonung der Liquidität, was wiederum dazu führte, dass für einen längeren Zeitraum Zinsen für vorübergehende Geldanlagen berücksichtigt werden konnten und dass die Notwendigkeit der Aufnahme von Liquiditätskrediten sich weiter in die Zukunft verlagert hat.

 

Alles in allem konnte so eine Entlastung für das Haushaltsjahr 2024 in einer Größenordnung von 1,4 Mio. € erreicht werden, für die folgenden Haushaltsjahre 2025 bis 2027 in einer Größenordnung von 2,0 Mio. €, 1,3 Mio. € bzw.1,4 Mio. €.

 

Ungeachtet der jetzt erwähnten Änderungen ist die zeitliche Zurückstellung von Investitionen mit Vertretern der Fraktionen schon sehr frühzeitig, im November 2023, abgestimmt worden. Vor allen Dingen die Priorisierung des Straßenbauprogramms hat die Neuverschuldung entzerrt, also insbesondere 2024 deutlich gesenkt, und auch die Liquidität in den kommenden Jahren geschont.

 

Meine Damen, meine Herren,

 

damit würde ich die besonderen Erläuterungen zum aktuellen Haushaltsentwurf aus gegebenem Anlass schließen. Im Folgenden möchte ich auf die Eckwerte des Haushalts 2024 eingehen und beginne mit den vorgesehenen Festsetzungen der Haushaltssatzung. Die Beträge, die ich jetzt nenne, sind grundsätzlich gerundet, damit das Sprechen und Zuhören etwas leichter fällt. Ich möchte voranschicken, dass natürlich wie immer gilt, dass Sie sich mit Fragen zum Haushalt, auch außerhalb des politischen Beratungsgangs, an die Kolleginnen und Kollegen der Verwaltung und selbstverständlich auch an mich wenden können.

 

Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 weist Erträge in Höhe von 36,936 Mio. € und Aufwendungen in Höhe von 42,505 Mio. € aus. Damit entsteht ein erhebliches Plandefizit in Höhe von 5,569 Mio. €. Das Defizit ist mit vorhandenen Ausgleichsrücklagemitteln fiktiv auszugleichen, was in der Haushaltssatzung auch so vorgesehen ist. Wir prognostizieren den verfügbaren Ausgleichsrücklagenbestand zum 31.12.2023 auf 11,703 Mio. €. Dabei ist ein angenommener Fehlbetrag des Haushaltsjahres 2022 in Höhe von 2,500 Mio. € und ein angenommener Überschuss des Haushaltsjahres 2023 in Höhe von 4,800 Mio. € eingerechnet. 11,703 Mio. € Ausgleichsrücklage, das ist der höchste Ausgleichsrücklagenbestand, den wir seit Einführung des NKF je hatten. Gleichwohl reicht dieser Bestand nicht aus, um alle sehr großen Fehlbeträge des Finanzplanungszeitraums bis 2027 fiktiv auszugleichen. Bis zum Haushaltsjahr 2025 einschließlich ist die Ausgleichsrücklage nach unseren Ansätzen noch auskömmlich, für 2026 ist der Abbau des Restbestandes der Ausgleichsrücklage angenommen, darüber hinaus erweist sich nach der Planung eine Beanspruchung von Mitteln aus der allgemeinen Rücklage als notwendig, in einer Größenordnung von ca. 4,42 %. Der sehr hohe Fehbetrag des Haushaltsjahres 2027 muss dann vollumfänglich zu Lasten der allgemeinen Rücklage gehen, was einem Abbau um ca. 15,16 % entspräche. Einzelheiten können Sie bitte der Anlage zur voraussichtlichen Eigenkapitalentwicklung zum Haushaltsplan entnehmen.

 

Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen ist im Haushaltsjahr 2024 mit 9,000 Mio. € veranschlagt. Damit ist der eröffnete Kreditrahmen, also der Saldo aus investiven Einzahlungen und Auszahlungen, nahezu vollständig kreditfinanziert dargestellt. Anders als im Haushalt 2023 ist nicht vorgesehen, weniger Kredite als rechtlich zulässig aufzunehmen und dafür vorhandene Liquidität abzubauen. Davon haben wir deshalb Abstand nehmen müssen, weil die Liquidität aufgrund der Abwicklung der Haushalte ohnehin sukzessive und deutlich abgebaut wird, was im Haushaltsjahr 2027 schließlich zum Ausweis eines Liquiditätskreditbedarfs führt. Der Anfangsbestand an Liquidität als Startwert per 01.01.2024 ist im Haushalt mit seinerzeit noch prognostizierten 11,400 Mio. € angesetzt. Mittlerweile kennen wir den tatsächlichen Wert, der sich etwas niedriger auf 11,175 Mio. € beläuft. Zum Jahresende 2023 sind doch noch mehr Mittel abgeflossen als eingeschätzt. Durchaus eindrucksvoll und deshalb erwähnenswert ist übrigens, dass im vergangenen Haushaltsjahr 2023 der Saldo aus Investitionstätigkeit nach vorläufigen Werten 5,851 Mio. € betrug, für diesen Finanzbedarf keine Kredite aufgenommen wurden und trotz des Einsatzes, also Abbaus von Liquidität in dieser Größenordnung noch der sehr hohe Bestand von 11,175 Mio. € verblieben ist. Dazu haben neben geringeren konsumtiven Auszahlungen vor allem die erheblichen Mehreinzahlungen aus Gewerbesteuern beigetragen.

 

Verpflichtungsermächtigungen sind im Haushalt 2024 in Höhe von 900.000,00 € vorgesehen: 400.000,00 € für den Neubau der Wirtschaftsgebäude des Freibads und 500.000,00 € für den Neubau einer Mensa an der Johannesschule. Diese Maßnahme ist eingeplant, da wir an der Johannesschule dringend mehr Platz für die OGS-Mittagsverpflegung benötigen. Die Baukosten sollen zu einem wesentlichen Anteil aus dem Restkontingent nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz des Bundes finanziert werden. Die Mittel müssen für schulische Zwecke auch bis zum Jahr 2025 verplant werden.

 

Die Liquiditätskreditermächtigung soll laut Satzung unverändert zu den Vorjahren auf 5,000 Mio. € festgelegt bleiben. Dies ist eine vorsorgliche Festsetzung. Wenn wir die Liquiditätskreditermächtigung nicht beanspruchen, entstehen auch keine Zinsbelastungen.

 

Die in der Satzung deklaratorisch aufgeführten Realsteuerhebesätze sind durch den Rat in der vergangenen Sitzung per Hebesatzsatzung beschlossen worden: 259 v. H. für die Grundsteuer A, 501 v. H. für die Grundsteuer B und 416 v. H. für die Gewerbesteuer.

 

Nun - in Kürze - zu einigen Haushaltspositionen der veranschlagten Erträge und Aufwendungen.

 

Die Gewerbesteuer ist, wie schon erwähnt, mit 9,000 Mio. € veranschlagt. Wie wir zu diesem Ansatz gekommen sind, habe ich ebenfalls schon angesprochen. Das Rechnungsergebnis 2023 liegt für die Gewerbesteuer bei 12,656 Mio. €. Bei einem Haushaltsansatz von 6,500 Mio. € ist das eine Überschreitung um 6,156 Mio. € oder ca. 95 %. 56 % dieses Mehraufkommens entfallen dabei auf Veranlagungen für vorherige Jahre.

 

Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ist mit 7,802 Mio. € veranschlagt. Damit ist diese Position die zweithöchste Ertragsart im Haushalt nach der Gewerbesteuer. Gegenüber der Mittelfristplanung aus dem Haushalt 2023 wurde der Ansatz um 103 t€ angehoben. Zu Grunde gelegt wurden bei der Ansatzbildung die Orientierungsdaten des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW. Positiv wirkt sich übrigens die Neufestsetzung der Schlüsselzahlen ab dem Jahr 2024 für die Verteilung der Mittel aus. 60 t€ entfallen rechnerisch auf diesen Faktor. Wir dürfen hoffen, dass die Einschätzungen aus den Orientierungsdaten zutreffen und die Wirtschaftslage oder auch etwa steuerliche Entlastungsmaßnahmen nicht zu einem Einbruch führen. Das Rechnungsergebnis 2023 liegt beim Einkommensteueranteil bei 7,512 Mio. €, damit etwa 137 t€ über Ansatz, dies unter Einbezug eines positiven Abrechnungsbetrags für das Haushaltsjahr 2022 in Höhe von rd. 552 t€ und ohne Abrechnungsbetrag 2023, der in das Haushaltsjahr 2024 fällt und den wir noch nicht kennen.

 

Schlüsselzuweisungen sind nach der 1. Modellrechnung zum GFG mit 1,886 Mio. € veranschlagt. Aufgrund der hohen Steuerkraft in der Vergangenheit, die auf die Schlüsselzuweisungen angerechnet wird, musste der Ansatz gegenüber der mittelfristigen Finanzplanung 2023 für 2024 - wie eingangs erwähnt - deutlich angepasst, das heißt um 1,528 Mio. € reduziert werden. Für die jetzt vorliegende Haushaltsplanung einschließlich der aktualisierten und fortgeschriebenen mittelfristigen Finanzplanung gilt das auch für die Folgejahre, da insbesondere die Gewerbesteueransätze planerisch angehoben wurden, was zu einem Rückgang der Schlüsselzuweisungen führt. Ab dem GFG 2024 beginnt das Land übrigens mit Vorwegabzügen aus der Verbundmasse, die kreditierten Aufstockungen während der Corona-Pandemie abzufinanzieren, also wieder dem Landeshaushalt zuzuführen.

 

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sind 2024 mit einer Gesamtsumme von 7,891 Mio. € ermächtigt. Auf die im Produkt 01.10.04 -Unterhaltung von Gebäuden und baulichen Anlagen veranschlagten Maßnahmen entfällt regelmäßig ein wesentlicher Anteil der Aufwendungen. Für das Haushaltsjahr 2024 sind das ca. 841 t€. In der vorherigen Mittelfristplanung waren für 2024 ca. 988 t€ vorgesehen, was auch erkennen lässt, dass Maßnahmen entfallen sind oder „geschoben“ wurden.

 

Vorgesehen ist für 2024 mit einem hohen Finanzvolumen der Umbau der Kindertagesstätte „Pusteblume“ im Bestand mit einem ersten haushaltsjahrbezogenen Bauabschnitt von 300 t€. Weitere 300 t€ sind für 2025 veranschlagt. Daneben ist für das Freibad die Erneuerung von Filtertechnik etc. mit 94 t€ ermächtigt. In die bauliche Unterhaltung fällt auch die Wirtschaftswegesanierung mit der schon erwähnten Dotierung von 140 t€.

 

Für die „Pusteblume“ ist der Umbau im Bestand nur ein „Baustein“ der Weiterentwicklung der Kita. Investiv ist ferner eine bauliche Erweiterung berücksichtigt, denn die „Pusteblume“ wird nach dem Auszug der Gruppen, die der Kita „Wichtelwald“ zugeordnet sind, nur im laufenden Kita-Jahr 2023/2024 zweigruppig geführt. Ab dem Kita-Jahr 2024/2025 ist eine Drei-Gruppigkeit gegeben, für welche die räumlichen Voraussetzungen einschließlich U3-Betreuung geschaffen bzw. optimiert werden müssen. Die Nutzung der Container kann dann nach und nach aufgegeben werden.

 

Die Kreisumlagen bleiben die größten Aufwandspositionen im Haushalt. Der Hebesatz für die allgemeine Kreisumlage steigt von 30,8 v. H. der Umlagegrundlagen 2023 auf 32,0 v. H. der Umlagegrundlagen 2024. Der Hebesatz für die Jugendamtsumlage steigt von 20,0 v. H. 2023 auf 22,4 v. H.. Die allgemeine Kreisumlage ist für das Haushaltsjahr 2024 mit 7,084 Mio. € veranschlagt worden, das sind ca. 468 t€ mehr als im Haushaltsjahr 2023 festgesetzt worden sind. Die Jugendamtsumlage ist mit 4,959 Mio. € veranschlagt worden, was einem Mehrbedarf gegenüber der Festsetzung 2023 um ca. 663 t€ bedeutet. Insgesamt müssen wir also 2024 um 1,131 Mio. € mehr für Kreisumlagen aufbringen als 2023. Über das Eckdatenpapier zum Haushaltsentwurf des Kreises Warendorf aus dem September 2023 sowie über die Stellungnahme der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister hierzu aus dem Oktober 2023 habe ich Sie in Kenntnis gesetzt. Der Kreis plant weiterhin den Einsatz von Ausgleichsrücklagemitteln ein, um die Kreisumlagebelastung nicht noch höher ansteigen zu lassen. Gleichwohl muss es bei einem Appell auch an den Kreis Warendorf bleiben, dass dringend Entlastungspotenziale gesucht und umgesetzt werden, denn für die Kommunen im Kreis Warendorf stellen die Umlagen an den Kreis eine erhebliche finanzielle Belastung in den Haushalten dar, die nicht noch weiter steigen dürfen.

 

Zu der Position der Transferaufwendungen sind im Haushalt insbesondere auch die Sozialleistungen an die Flüchtlinge und Asylbewerber abzubilden. Auch hier musste der Gesamtansatz wegen des steigenden Finanzbedarfs angehoben werden, und zwar von 687 t€ auf nun 1,099 Mio. €. Wir bewegen uns mit dieser Aufgabe bekanntlich seit Jahren im Grenzbereich des Schaffbaren in verschiedener Hinsicht, das heißt personell, organisatorisch und auch räumlich, d. h. betreffend die Anforderung, die zugewiesenen Personen unterzubringen. Angesichts der faktisch zu leistenden Aufgaben fällt der finanzielle Aspekt fast in der Bedeutung zurück. Ich möchte vor dem Hintergrund des weiter gestiegenen Finanzbedarfs aber heute nochmals auf die nicht auskömmliche Finanzausstattung für diesen Bereich durch Bund und Land hinweisen und auch noch einmal deutlich sagen, dass Bund und Land dringend etwas unternehmen müssen, um die zuletzt wieder gegebene Dynamik der Zuweisungen zu bremsen, z. B. durch Unterbringung in Landeseinrichtungen. Es ist für mich zu wenig sichtbar, dass die Aufgabe der Unterbringung und Versorgung eine Gemeinschaftsaufgabe aller staatlichen Ebenen ist - die Aufgabenlast ist zu stark auf die Kommunen abgelegt.

 

Meine Damen, meine Herren,

 

nun möchte ich noch kurz die investiven Einzahlungen und Auszahlungen ansprechen, die im Haushalt ihren Niederschlag gefunden haben.

 

Bei den Einzahlungen sind verschiedene investive Zuweisungen und Zuschüsse veranschlagt, Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen sowie Beiträge für Erschließungsmaßnahmen. Insgesamt darf ich hier auf die Erläuterungen im Vorbericht zum Haushalt verweisen. Erwähnen möchte ich nur, dass unter den Einzahlungen für die Veräußerung von Sachanlagen die Veräußerungserlöse der Baugrundstücke im Herxfeld, die aus dem ehemaligen Rasensportplatz entstanden sind, berücksichtigt sind, und zwar vorsichtig geplant nur hälftig. Die weitere Hälfte der Einzahlungen ist für 2025 angesetzt. Wie Sie wissen, ist das Vergabeverfahren im November 2023 gestartet, die Bewerbungsfrist endet am 31. Januar 2024. Ich gehe davon aus, dass für mindestens 10 der 20 Grundstücke ein Verkauf dieses Jahr möglich wird, ein Verkauf aller 20 Grundstücke scheint aktuell noch nicht ganz erreichbar.

 

Die Auszahlungen für Investitionstätigkeit sind für das Haushaltsjahr 2024 mit insgesamt 14,144 Mio. € veranschlagt. Der Großteil dieses Betrages entfällt mit 10,331 Mio. € auf Auszahlungen für Baumaßnahmen. Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden sind mit 1,479 Mio. € und Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen mit 2,279 Mio. € eingeplant, weiter noch 55 t€ für den Erwerb von Finanzanlagen.

 

Als wesentliche Hochbaumaßnahmen sind folgende Vorhaben in die Haushaltsplanung 2024 einbezogen und ermächtigen zu entsprechenden Auszahlungen:

 

-   Neubau einer Kindertagesstätte im Sassenberger Norden:

     Hierfür werden im Haushalt 800 t€ für die Restmittel bereitgestellt; die Kita soll noch im Frühjahr 2024 fertig gestellt werden.

-     Neubau Wirtschaftsgebäude Freibad:

     2,200 Mio. € Baukosten sind für die im Herbst vergangenen Jahres begonnene Baumaßnahme veranschlagt. Der Restbetrag ist mit 400 t€ für 2025 eingestellt. Mit der eingangs angesprochenen Verpflichtungsermächtigung ist eine Auftragserteilung schon dieses Jahr ermöglicht.

-     Neubau zweier Mehrfamilienhäuser an den Straßen Im Herxfeld/Vennstraße:

Das Richtfest haben wir für die beiden Bauten schon feiern dürfen, nun wird eifrig weiter gebaut. 2,700 Mio. € sind für die Bauauszahlungen mit Ansätzen im Haushalt verankert.

-     Lärmschutzwand Schürenstraße/Christian-Rath-Straße:

Die Lärmschutzwand soll nun in diesem Jahr errichtet werden, die Baukosten mussten nochmals aktualisiert werden: nun sind 980 t€ für das Haushaltsjahr 2024 ermächtigt.

-     Erweiterung der Kindertagestätte „Pusteblume“:

Das Vorhaben ist mit 820 t€ Bauauszahlungen zusätzlich aufgenommen. Hierauf bin ich schon eingegangen.

-     Neubau einer Mensa an der Johannesschule:

Für diese ebenfalls neue Maßnahme sind 20 t€ Planungskosten eingestellt, die Baukosten dann für das Haushaltsjahr 2025 mit 500 t€, wie schon zu den Verpflichtungsermächtigungen angesprochen.

-     Anbau eines Geräteraums an die Schul- und Sportspielhalle Füchtorf:

Der politisch schon beschlossene Anbau ist für das Haushaltsjahr 2024 mit Planungskosten in Höhe von 20 t€ aufgegriffen, im kommenden Haushaltsjahr 2025 sind dann die Baukosten mit 100 t€ eingestellt.

-     Ausbau der St.-Nikolaus-Schule und der Wilhelm-Emanuel-von-Ketteler-Schule für den Ganztag:

Auch in diesem Haushalt bleiben die Maßnahmen abgebildet, um den zukünftig bestehenden Rechtsanspruch auf Ganztags-Beschulung für die Grundschulen erfüllen zu können. Für das laufende Haushaltsjahr 2024 sind Planungskosten in Höhe von jeweils 40 t€ eingestellt, 2025 und 2026 dann die Baukosten in Höhe von jeweils 800 t€ für die Wilhelm-Emanuel-von Ketteler-Schule und in Höhe von jeweils 1,500 Mio. € für die St.-Nikolaus-Schule. Für die St.-Nikolaus-Schule könnten diese Ansätze auch eine Einführung der Dreizügigkeit baulich abdecken.

-     Neubau einer Kindertagesstätte in der Ortslage Füchtorf:

Die Kita „Sonnenschein“, die aktuell noch in den Modulen an der von-Korff-Straße eingerichtet ist, benötigt eine endgültige Bleibe. Ein Neubau ist für das Haushaltsjahr 2026 eingestellt. Es gilt hier noch verschiedene Aspekte zu klären bzw. vorzubereiten. Dazu gehört die sehr wichtige Standortfrage zusammen mit der eigentumsrechtlichen Sicherung bzw. Verfügbarkeit eines Grundstücks.

 

Tiefbaumaßnahmen sind auch 2024 wieder zu einem großen Volumen außerhalb des Straßenbauprogramms veranschlagt. Die betragsmäßig wesentlichen Positionen sind folgende:

-     Umgestaltung Drostengarten:

Der Haushaltsansatz ist nach dem politisch abgestimmten Budget mit 475 t€ eingestellt.

-     Außenanlagen Neubau Kindertagesstätte im Sassenberger Norden:

     Die Maßnahme ist neben der Hochbaumaßnahme weiter gesondert ermächtigt, und zwar für 2024 in Höhe von 170 t€ mit dem Restmittelbedarf.

-     Neubau Außenanlagen Freibad:

Hier ist nun ebenfalls im Zuge einer Differenzierung ein gesonderter Ansatz eingestellt, hier mit 320 t€.

-     Anlegung neues Urnengrabfeld Friedhof Ravensberger Straße:

Der Haushalt sieht eine Ermächtigung von 95 t€ vor. Wir können hier sicherlich auch Ergebnisse aus den Erörterungen und Beratungen zum Urnengrabfeld auf dem Friedhof an der Friedhofstraße einbringen.

 

Das Straßenbauprogramm bildet für 2024 folgende wesentliche Vorhaben im Haushaltsplan ab:

-     Endgültiger Ausbau Stettiner Ring mit 180 t€,

-     Endgültiger Ausbau Allensteiner Straße mit 50 t€,

-     Endgültiger Ausbau Gleiwitzer Straße mit 45 t€, zu diesen drei Maßnahmen sind jeweils benötigte Restmittel neu veranschlagt worden,

-     Endgültiger Ausbau Uhlenbrink Stichstraße mit 80 t€,

-     Endgültiger Ausbau Elisabethstraße, Langefort bis Kindergarten mit 200 t€,

-     Endgültiger Ausbau Josefstraße mit 145 t€,

-     Sanierung Tondorfstraße mit 230 t€,

-     Baustraße Baugebiet „Schürenstraße/Christian-Rath-Straße“ mit 370 t€ und

-     Neubau Brücke Tatenhauser Weg Nr. 2 mit 275 t€ Auszahlungsbedarf.

 

Für die Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Vermögen darf ich auf die Erläuterungen im Vorbericht verweisen. Schwerpunkte sind unverändert insbesondere die Schulen, die Kitas, die Kinderspielplätze, die Feuerwehr und der Bauhof, letztere mit Fahrzeugbeschaffungen. Der Erwerb eines neuen Feuerwehrgroßfahrzeugs für die Freiwillige Feuerwehr, Löschzug Sassenberg, ist für das Jahr 2026 eingeplant.

 

Meine Damen, meine Herren,

 

bei veranschlagten Auszahlungen für Investitionstätigkeit in Höhe von 14,144 Mio. € und Einzahlungen aus Investitionstätigkeit in Höhe von 4,961 Mio. € ergibt sich haushaltsrechtlich ein zulässiger Rahmen für die Aufnahme von Krediten in Höhe von 9,184 Mio. €. Durch den negativen Finanzmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit im Haushaltsjahr 2024 ergibt sich keine Möglichkeit der Mitfinanzierung der anstehenden Investitionen. Den gegebenen Kreditrahmen haben wir nach der Haushaltsplanung auch nahezu vollumfänglich ausgeschöpft, indem Kreditneuaufnahmen in Höhe von 9,000 Mio. € veranschlagt sind. Damit stiege der Schuldenstand im Haushaltsjahr 2024 von 1,773 Mio. € per 01.01.2024 um 8,618 Mio. € auf 10,391 Mio. € per 31.12.2024.

 

Meine Damen, meine Herren,

 

die Haushaltslage zeigt sich gegenüber den bisherigen Annahmen äußerst angespannt. In Ansehung der erheblichen Fehlbeträge über alle Jahre des Finanzplanungszeitraums und des fortschreitenden Abbaus von Eigenkapital und Liquidität darf man umgangssprachlich sicherlich ruhig die Beschreibung einer Haushaltsnotlage wählen, auch wenn das formal nicht zutreffend ist, da ein Haushaltssicherungskonzept nicht aufzustellen ist.

 

Erleichtert bin ich also einstweilen, dass der vorliegende Haushaltsentwurf nun im „Normalverfahren“ eingebracht, beraten und hoffentlich beschlossen wird. Der Blick in die zukünftigen Haushaltsjahre muss aber Sorgen und Befürchtungen wecken. Nur die erhebliche Ausstattung von Reserven in Eigenkapital und Liquidität aus vorangegangenen Jahren erlaubt eine haushaltsrechtliche „Überbrückung“ der nächsten Jahre durch einen zumindest fiktiven Haushaltsausgleich und Abbau von vorhandenem Geldmittelbestand. Perspektivisch ist für mich allerdings zurzeit der „best case“ das Gelingen einer möglichst weiten Herauszögerung der Haushaltsicherung. Dass eine Trendumkehr zu strukturell ausgeglichenen Haushalten in absehbarer Zeit möglich werden könnte, so weit reicht mein Optimismus nicht. Sichtbar ist mit Blick auf die Finanzen in den Kommunen ganz eindeutig, dass die Städte und Gemeinden eine deutlich bessere Finanzausstattung durch Bund und Land dringend benötigen – dringender denn je. Aus eigener Kraft werden die Kommunen ausgeglichene Haushalte nicht erreichen können.

 

Nichts desto trotz werden wir weiter – jetzt verstärkt – nach Haushaltskonsolidierungspotenzialen suchen und diese auch umsetzen müssen. Ich darf damit in die politische Beratung des Haushaltsentwurfs in den Fraktionen und Fachausschüssen überleiten.

 

Danken möchte ich Ihnen, dass Sie auch in diesem Haushaltsjahr die notgedrungen verkürzte Beratungsdauer ohne Klagen hingenommen haben.

 

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!