Meine sehr verehrten Damen und Herren,
ich freue mich, Ihnen
heute den Entwurf der Haushaltsatzung und des Haushaltsplanes für das
Haushaltsjahr 2024 zuleiten zu können.
Damit erfolgt die
Einleitung des politischen Verfahrens zum Erlass der Haushaltssatzung leider
erst im schon laufenden Haushaltsjahr 2024. Die Zuleitung des Haushaltsentwurfs
2024 stand bekanntlich schon auf der Tagesordnung der Ratssitzung am 21.12.2023
und wurde dann abgesetzt. Zum Hintergrund hatte ich die Fraktionen vorab
informiert und auch die Öffentlichkeit ist durch Presseberichterstattung
grundsätzlich in Kenntnis gesetzt worden.
Es ist Folgendes
geschehen:
Nach Zusammenstellung
der Mittelanmeldungen aus unseren Fachämtern, Ermittlung weiterer Zahlen durch
die Kämmerei und Aufbereitung des Zahlenwerks ist sichtbar geworden, dass wir
nach geltendem Haushaltsrecht mit dem seinerzeitigen, internen Haushaltsentwurf
den Vorschriften der Haushaltssicherung unterfallen würden, denn dieser Entwurf
sah vor, dass in zwei aufeinanderfolgenden
Haushaltsjahren geplant wurde, den in der Schlussbilanz des Vorjahres
auszuweisenden Ansatz der allgemeinen Rücklage jeweils um mehr als ein
Zwanzigstel zu verringern. Damit war eines der gesetzlich geregelten Kriterien
für den Eintritt der Haushaltssicherung nach geltendem Recht erfüllt.
Nun schien das initiierte und noch laufende
Gesetzgebungsverfahren zum 3. NKF-Weiterentwicklungsgesetz ein HSK für uns
vermeidbar zu halten, denn nach dem Referentenentwurf zu diesem Gesetz war
vorgesehen, diesen Schwellenwert zu streichen. Der Gesetzentwurf, der im
Dezember 2023 in den Landtag eingebracht wurde, berücksichtigte diese
Streichung dann aber nicht mehr. Nicht zuletzt nach einer klarstellenden
Mitteilung des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen Mitte Dezember
2023 aufgrund zahlreicher Nachfragen aus der Mitgliedschaft, dass die
Streichung der 5 %-Regel im Gesetzentwurf tatsächlich zurückgenommen wurde,
ließen es nicht mehr realistisch erscheinen, dass unser bis dahin erarbeiteter
Haushaltsentwurf 2024 - ohne HSK-Pflicht - auf den Weg gebracht und unverändert
würde verabschiedet werden können. Es war also von Dezember 2023 bis in den
Januar 2024 hinein - das heißt: bis gestern - noch intensiver an dem Zahlenwerk
einschließlich Vorbericht und Anlagen zu arbeiten.
Ich muss nicht betonen, dass ich es als äußerst unglücklich
empfinde, ein umfassendes gesetzgeberisches Verfahren zum Haushaltsrecht
ausgerechnet in Monaten durchzuführen, in denen viele Kommunen noch mit den
Aufstellungen ihrer Haushalte befasst sind. Dieses Unglücklichkeits-Empfinden
dürften auch nicht wenige Kommunen haben, die ihre Haushalte haben schon
beschließen lassen. Denn laut Aussage des Ministeriums ist das geltende
Haushaltsrecht nur dann noch ausschließlich anzuwenden, wenn das Verfahren zum
Erlass der Haushaltssatzung einschließlich kommunalaufsichtlichem Verfahren und
Vollzug der Bekanntmachung noch vor der Verkündung des 3.
NKF-Weiterentwicklungsgesetz abgeschlossen wird. Die neuen Regelungen, die dann
in vielen Fällen auch für diese Kommunen gelten, sind, wie man sieht, aber noch
nicht verlässlich absehbar. Man darf sich auch fragen, wie die
Kommunalaufsichten mit dieser Situation umgehen. Zur Anpassung der
Kommunalhaushaltsverordnung ist noch nicht einmal eine Entwurfsfassung
veröffentlicht.
Dies also einleitend zum Anlass der heutigen, zusätzlich
terminierten Ratssitzung.
Vor diesem Hintergrund werden Sie - so vermute ich - zwei
wesentliche Fragen beantwortet wissen wollen, nämlich: 1. Warum hat sich die
städtische Haushaltslage so deutlich verschlechtert? und 2. Welche Änderungen
im internen Etatentwurf wurden vorgenommen, um kein Haushaltssicherungskonzept
aufstellen zu müssen?
Zu Frage 1 wird die sich nun deutlich angespannter zeigende
Haushaltslage schon nachvollziehbar, wenn ich einige wesentliche Positionen,
die sich besonders haushaltsverschlechternd auswirken, benenne. Bezug ist
jeweils die Mittelfristplanung des Haushaltsjahres 2023 für das Haushaltsjahr
2024:
·
Die Personal- und Versorgungsaufwendungen mussten
aktualisiert um 1.877.550,00 € höher veranschlagt werden. Ursächlich sind
Stellenausweitungen in einzelnen Bereichen, vor allen Dingen aber die
tariflichen und angenommen gesetzlichen Vergütungs- und Besoldungserhöhungen.
·
Die allgemeine Kreisumlage fällt um 446.000,00 €
und die Jugendamtsumlage um 568.000,00 € höher aus, Erarbeitungsstand November
2023.
·
Die Schlüsselzuweisungen fallen aufgrund der
hohen Steuerkraft in der Vergangenheit deutlich zurück, und zwar um
1.528.000,00 €.
·
Als bisheriger Sondereffekt fallen die Erträge
aus der Isolierung von Finanzschäden aufgrund des Krieges gegen die Ukraine
weg, da die haushaltsrechtliche Grundlage hierfür mit dem 31.12.2023
ausgelaufen ist. Das macht einen bisher planerisch einbezogenen Betragsausfall
von 758.000,00 € aus. Die Finanzschäden würden nach heutiger Sicht allerdings
vermutlich nicht auf einen so hohen Betrag beziffert, wobei eine Zuschreibung
von Finanzschäden zum Krieg gegen die Ukraine in der Praxis - Stand heute -
sehr schwer wäre.
·
Ausgleichsleistungen aus Umlegungsverfahren waren
bislang für 2024 mit 2.200.000,00 € veranschlagt. Jetzt sehen wir den Abschluss
der betreffenden Verfahren im laufenden Jahr nicht mehr erreichbar, sodass
dieser Betrag 2024 nicht mehr erzielt werden kann.
·
Als Verbesserung im Vergleich zur Finanzplanung
2023 für 2024 war zunächst vorgesehen, den Gewerbesteueransatz um 1.500.000,00
€ auf dann 8.000.000,00 € zu erhöhen. Wie wir die Gewerbesteuer tatsächlich
veranschlagt haben, verrate ich später.
Alles in allem ergab sich durch diese Punkte im Saldo eine
Verschlechterung um 6,1 Mio. € gegenüber der bisherigen mittelfristigen
Finanzplanung. Das Plandefizit zum Erarbeitungsstand des Haushaltsentwurfs Ende
November 2023 lag bei 7,1 Mio. €.
Dieses Plandefizit und auch die Plandefizite der Folgejahre
galt es nun zu senken. In Anbetracht der Zeitschiene zum Haushaltserlass war
quasi als „Sofortmaßnahmen“ geboten, dass wir uns auf wesentliche Punkte mit
nennenswertem Verbesserungspotenzial beschränkt haben, was dann im Ergebnis
auch hinreichend war, um ein HSK zu vermeiden. Das heißt natürlich überhaupt
nicht, dass wir in der politischen Diskussion unterlassen dürfen, uns um
Haushaltskonsolidierung zu bemühen. Dies schließt auch den gezielten Aufgriff
von Positionen ein, von denen wir uns einen Konsolidierungsbeitrag erhoffen
dürfen, z. B. die so genannten freiwilligen Leistungen in jeglicher Hinsicht.
Die angesprochenen umgesetzten „Sofortmaßnahmen“ lassen sich
umreißen mit den Beschreibungen:
·
Aktualisierte Annahmen einplanen, Reserven
herausnehmen, mehr Risiken akzeptieren,
·
Maßnahmen streichen, verschieben und Budgets deckeln,
·
Haushaltskonsolidierungen einplanen.
Was ich damit konkret meine, stelle ich Ihnen im Folgenden
dar, womit ich gleichzeitig die Frage 2 beantworte. Ich möchte aber auch hier
nur auf die wesentlichen Punkte eingehen und mich dabei grundsätzlich auch nur
das aktuelle Planjahr 2024 beziehen.
Zunächst haben wir in einigen Fällen hinterfragt, ob die
Ansätze den aktuellen Erkenntnisstand wiedergeben. Beispielsweise haben wir für
die allgemeine Kreisumlage unsere Planung noch an den durch den Kreistag
endgültig beschlossenen Hebesatz von 32,0 v. H. angepasst, was für 2024 einen
verminderten Hebesatz um 0,3 Hebesatzpunkte oder 66 t€ ausmachte. Die aktuellen
Hebesätze wurden auch für die Folgejahre als beizubehalten angenommen. Damit
ist zugleich die Erwartung ausgedrückt, dass der Kreis Warendorf eine etwaige
Steigerung des Finanzbedarfs maximal auf den sogenannten „Mitnahmeeffekt“
begrenzt, also den Mehrbetrag bei den Umlagen, der sich über eine höhere
Umlagegrundlage, also Steuerkraft und Schlüsselzuweisungen, ergibt.
Für die Gewerbesteuer haben wir die Ansatzbildung nach dem
letzten Veranlagungslauf 2023 noch einmal aufgegriffen. Das abschließende
Vorauszahlungssoll 2023 lag bei ca. 9,2 Mio. €. Unter Abwägung verschiedener
Aspekte haben wir den Ansatz letztendlich auf 9,0 Mio. € angehoben, also
nochmals 1,0 Mio. € mehr, als nach dem vorherigen Haushalts-Erarbeitungsstand
und deutliche 2,5 Mio. € mehr als nach der mittelfristigen Finanzplanung für
2024 vorgesehen war. Damit würden wir einen Risikoabschlag zum
Vorauszahlungssoll von nur 0,2 Mio. € akzeptieren, was auf den ersten Blick
nicht mit den Annahmen einer sich eintrübenden Wirtschaftslage vereinbar zu
sein scheint. Wir glauben und hoffen aber, dass sich aus Veranlagungen für
Vorjahre im Saldo mehr Zugänge als Abgänge ergeben, so wie das in den
vergangenen Jahren überwiegend der Fall war. Auf jeden Fall dürfen wir, was die
Gewerbesteuererträge angeht, in diesem Jahr die Daumen bitte etwas fester
drücken.
Für die Folgejahre haben wir den Ansatz auf jeweils 9,5 Mio.
€ weiter erhöht. Maßgeblich ist hier aber nicht die Annahme steigender
Messbeträge in Summe, sondern die Einplanung der Anhebung des Hebesatzes von
aktuell 416 v. H. auf 437 v. H. zur Umsetzung von
Haushaltskonsolidierungspotenzial. Die Anhebung beläuft sich damit auf 5 %
bezogen auf den 2024er Hebesatz. Entsprechend sind wir bei den Grundsteuern
verfahren. Für 2025 errechnen sich die Ansätze unter Einbezug einer jeweils 5
%igen Erhöhung zu den Hebesätzen 2024, d. h. für die Grundsteuer A von 259 v.
H. auf 272 v. H. und für die Grundsteuer B von 501 v. H. auf 526 v. H. Damit
ist nicht nur ein Haushaltskonsolidierungspotenzial in der Mittelfristplanung
umgesetzt, sondern auch eine Vorankündigung gesendet, dass voraussichtlich auch
Realsteuererhöhungen in Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen einbezogen werden
müssen, wenn die Haushaltslage sich nicht grundlegend ändert und andere
Konsolidierungsmaßnahmen sich als nicht ausreichend erweisen. Damit der so
eingerechnete positive Effekt allerdings nicht aufgezehrt wird, ist
vorauszusetzen, dass auch die fiktiven Hebesätze im GFG nicht angehoben werden,
andernfalls müssten wir, um das gleiche Konsolidierungspotenzial zu erreichen,
entsprechend über eine 5 %ige Anhebung hinausgehen.
Für die Wirtschaftswegesanierung haben wir
im Haushaltsentwurf die Ermächtigung für alle Haushaltsjahre einstweilen auf
140 t€ gedeckelt. Ursprünglich war vorgesehen, hier weiterhin Mittel in Höhe
von 440 t€ jährlich einzustellen. Wenn Sie auch dies mit dem Haushaltsbeschluss
im Februar mehrheitlich so mittragen, darf ich schon jetzt besonders den
Unterausschuss des Infrastrukturausschusses bitten, zu versuchen, auch mit
diesem reduzierten Budget umzugehen.
Bei den baulichen Unterhaltungen haben wir
unter Abwägung der Haushaltslage mit der Notwendigkeit und Dringlichkeit
verschiedene Maßnahmen letztendlich unberücksichtigt gelassen.
Die so eingeplanten Entlastungen führten
nicht nur zu einer Reduzierung des Defizits im Ergebnisplan, sondern auch zu
einer Schonung der Liquidität, was wiederum dazu führte, dass für einen
längeren Zeitraum Zinsen für vorübergehende Geldanlagen berücksichtigt werden
konnten und dass die Notwendigkeit der Aufnahme von Liquiditätskrediten sich
weiter in die Zukunft verlagert hat.
Alles in allem konnte so eine Entlastung
für das Haushaltsjahr 2024 in einer Größenordnung von 1,4 Mio. € erreicht
werden, für die folgenden Haushaltsjahre 2025 bis 2027 in einer Größenordnung
von 2,0 Mio. €, 1,3 Mio. € bzw.1,4 Mio. €.
Ungeachtet der jetzt erwähnten Änderungen
ist die zeitliche Zurückstellung von Investitionen mit Vertretern der
Fraktionen schon sehr frühzeitig, im November 2023, abgestimmt worden. Vor
allen Dingen die Priorisierung des Straßenbauprogramms hat die Neuverschuldung
entzerrt, also insbesondere 2024 deutlich gesenkt, und auch die Liquidität in
den kommenden Jahren geschont.
Meine Damen, meine Herren,
damit würde ich die besonderen Erläuterungen zum aktuellen
Haushaltsentwurf aus gegebenem Anlass schließen. Im Folgenden möchte ich auf
die Eckwerte des Haushalts 2024 eingehen und beginne mit den vorgesehenen
Festsetzungen der Haushaltssatzung. Die Beträge, die ich jetzt nenne, sind
grundsätzlich gerundet, damit das Sprechen und Zuhören etwas leichter fällt.
Ich möchte voranschicken, dass natürlich wie immer gilt, dass Sie sich mit
Fragen zum Haushalt, auch außerhalb des politischen Beratungsgangs, an die
Kolleginnen und Kollegen der Verwaltung und selbstverständlich auch an mich
wenden können.
Die Haushaltssatzung
für das Haushaltsjahr 2024 weist Erträge in Höhe von 36,936 Mio. € und Aufwendungen in Höhe
von 42,505 Mio. € aus. Damit entsteht ein erhebliches Plandefizit in Höhe von 5,569
Mio. €. Das Defizit ist mit vorhandenen Ausgleichsrücklagemitteln fiktiv
auszugleichen, was in der Haushaltssatzung auch so vorgesehen ist. Wir
prognostizieren den verfügbaren Ausgleichsrücklagenbestand zum 31.12.2023 auf
11,703 Mio. €. Dabei ist ein angenommener Fehlbetrag des Haushaltsjahres 2022 in
Höhe von 2,500 Mio. € und ein angenommener Überschuss des Haushaltsjahres 2023
in Höhe von 4,800 Mio. € eingerechnet. 11,703 Mio. € Ausgleichsrücklage, das
ist der höchste Ausgleichsrücklagenbestand, den wir seit Einführung des NKF je
hatten. Gleichwohl reicht dieser Bestand nicht aus, um alle sehr großen
Fehlbeträge des Finanzplanungszeitraums bis 2027 fiktiv auszugleichen. Bis zum
Haushaltsjahr 2025 einschließlich ist die Ausgleichsrücklage nach unseren
Ansätzen noch auskömmlich, für 2026 ist der Abbau des Restbestandes der
Ausgleichsrücklage angenommen, darüber hinaus erweist sich nach der Planung eine
Beanspruchung von Mitteln aus der allgemeinen Rücklage als notwendig, in einer
Größenordnung von ca. 4,42 %. Der sehr hohe Fehbetrag des Haushaltsjahres 2027
muss dann vollumfänglich zu Lasten der allgemeinen Rücklage gehen, was einem
Abbau um ca. 15,16 % entspräche. Einzelheiten können Sie bitte der Anlage zur
voraussichtlichen Eigenkapitalentwicklung zum Haushaltsplan entnehmen.
Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen ist im
Haushaltsjahr 2024 mit 9,000 Mio. € veranschlagt. Damit ist der eröffnete
Kreditrahmen, also der Saldo aus investiven Einzahlungen und Auszahlungen,
nahezu vollständig kreditfinanziert dargestellt. Anders als im Haushalt 2023
ist nicht vorgesehen, weniger Kredite als rechtlich zulässig aufzunehmen und
dafür vorhandene Liquidität abzubauen. Davon haben wir deshalb Abstand nehmen müssen,
weil die Liquidität aufgrund der Abwicklung der Haushalte ohnehin sukzessive
und deutlich abgebaut wird, was im Haushaltsjahr 2027 schließlich zum Ausweis
eines Liquiditätskreditbedarfs führt. Der Anfangsbestand an Liquidität als
Startwert per 01.01.2024 ist im Haushalt mit seinerzeit noch prognostizierten
11,400 Mio. € angesetzt. Mittlerweile kennen wir den tatsächlichen Wert, der
sich etwas niedriger auf 11,175 Mio. € beläuft. Zum Jahresende 2023 sind doch
noch mehr Mittel abgeflossen als eingeschätzt. Durchaus eindrucksvoll und
deshalb erwähnenswert ist übrigens, dass im vergangenen Haushaltsjahr 2023 der
Saldo aus Investitionstätigkeit nach vorläufigen Werten 5,851 Mio. € betrug, für
diesen Finanzbedarf keine Kredite aufgenommen wurden und trotz des Einsatzes,
also Abbaus von Liquidität in dieser Größenordnung noch der sehr hohe Bestand
von 11,175 Mio. € verblieben ist. Dazu haben neben geringeren konsumtiven
Auszahlungen vor allem die erheblichen Mehreinzahlungen aus Gewerbesteuern
beigetragen.
Verpflichtungsermächtigungen sind im Haushalt 2024 in Höhe
von 900.000,00 € vorgesehen: 400.000,00 € für den Neubau der Wirtschaftsgebäude
des Freibads und 500.000,00 € für den Neubau einer Mensa an der Johannesschule.
Diese Maßnahme ist eingeplant, da wir an der Johannesschule dringend mehr Platz
für die OGS-Mittagsverpflegung benötigen. Die Baukosten sollen zu einem
wesentlichen Anteil aus dem Restkontingent nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz
des Bundes finanziert werden. Die Mittel müssen für schulische Zwecke auch bis
zum Jahr 2025 verplant werden.
Die Liquiditätskreditermächtigung soll laut Satzung
unverändert zu den Vorjahren auf 5,000 Mio. € festgelegt bleiben. Dies ist eine
vorsorgliche Festsetzung. Wenn wir die Liquiditätskreditermächtigung nicht
beanspruchen, entstehen auch keine Zinsbelastungen.
Die in der Satzung deklaratorisch aufgeführten
Realsteuerhebesätze sind durch den Rat in der vergangenen Sitzung per Hebesatzsatzung
beschlossen worden: 259 v. H. für die Grundsteuer A, 501 v. H. für die
Grundsteuer B und 416 v. H. für die Gewerbesteuer.
Nun - in Kürze - zu einigen Haushaltspositionen der veranschlagten Erträge und Aufwendungen.
Die Gewerbesteuer ist, wie schon erwähnt, mit 9,000 Mio. €
veranschlagt. Wie wir zu diesem Ansatz gekommen sind, habe ich ebenfalls schon
angesprochen. Das Rechnungsergebnis 2023 liegt für die Gewerbesteuer bei 12,656
Mio. €. Bei einem Haushaltsansatz von 6,500 Mio. € ist das eine Überschreitung
um 6,156 Mio. € oder ca. 95 %. 56 % dieses Mehraufkommens entfallen dabei auf
Veranlagungen für vorherige Jahre.
Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ist mit 7,802 Mio.
€ veranschlagt. Damit ist diese Position die zweithöchste Ertragsart im
Haushalt nach der Gewerbesteuer. Gegenüber der Mittelfristplanung aus dem
Haushalt 2023 wurde der Ansatz um 103 t€ angehoben. Zu Grunde gelegt wurden bei
der Ansatzbildung die Orientierungsdaten des Ministeriums für Heimat,
Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW. Positiv wirkt sich übrigens
die Neufestsetzung der Schlüsselzahlen ab dem Jahr 2024 für die Verteilung der
Mittel aus. 60 t€ entfallen rechnerisch auf diesen Faktor. Wir dürfen hoffen,
dass die Einschätzungen aus den Orientierungsdaten zutreffen und die
Wirtschaftslage oder auch etwa steuerliche Entlastungsmaßnahmen nicht zu einem
Einbruch führen. Das Rechnungsergebnis 2023 liegt beim Einkommensteueranteil
bei 7,512 Mio. €, damit etwa 137 t€ über Ansatz, dies unter Einbezug eines positiven
Abrechnungsbetrags für das Haushaltsjahr 2022 in Höhe von rd. 552 t€ und ohne
Abrechnungsbetrag 2023, der in das Haushaltsjahr 2024 fällt und den wir noch
nicht kennen.
Schlüsselzuweisungen sind nach der 1. Modellrechnung zum GFG
mit 1,886 Mio. € veranschlagt. Aufgrund der hohen Steuerkraft in der
Vergangenheit, die auf die Schlüsselzuweisungen angerechnet wird, musste der
Ansatz gegenüber der mittelfristigen Finanzplanung 2023 für 2024 - wie eingangs
erwähnt - deutlich angepasst, das heißt um 1,528 Mio. € reduziert werden. Für
die jetzt vorliegende Haushaltsplanung einschließlich der aktualisierten und
fortgeschriebenen mittelfristigen Finanzplanung gilt das auch für die
Folgejahre, da insbesondere die Gewerbesteueransätze planerisch angehoben wurden,
was zu einem Rückgang der Schlüsselzuweisungen führt. Ab dem GFG 2024 beginnt
das Land übrigens mit Vorwegabzügen aus der Verbundmasse, die kreditierten
Aufstockungen während der Corona-Pandemie abzufinanzieren, also wieder dem
Landeshaushalt zuzuführen.
Aufwendungen
für Sach- und Dienstleistungen sind 2024 mit einer Gesamtsumme von 7,891 Mio. €
ermächtigt. Auf die im Produkt 01.10.04 -Unterhaltung von Gebäuden und
baulichen Anlagen veranschlagten Maßnahmen entfällt regelmäßig ein wesentlicher
Anteil der Aufwendungen. Für das Haushaltsjahr 2024 sind das ca. 841 t€. In der
vorherigen Mittelfristplanung waren für 2024 ca. 988 t€ vorgesehen, was auch erkennen
lässt, dass Maßnahmen entfallen sind oder „geschoben“ wurden.
Vorgesehen ist
für 2024 mit einem hohen Finanzvolumen der Umbau der Kindertagesstätte
„Pusteblume“ im Bestand mit einem ersten haushaltsjahrbezogenen Bauabschnitt
von 300 t€. Weitere 300 t€ sind für 2025 veranschlagt. Daneben ist für das
Freibad die Erneuerung von Filtertechnik etc. mit 94 t€ ermächtigt. In die
bauliche Unterhaltung fällt auch die Wirtschaftswegesanierung mit der schon
erwähnten Dotierung von 140 t€.
Für die
„Pusteblume“ ist der Umbau im Bestand nur ein „Baustein“ der Weiterentwicklung
der Kita. Investiv ist ferner eine bauliche Erweiterung berücksichtigt, denn
die „Pusteblume“ wird nach dem Auszug der Gruppen, die der Kita „Wichtelwald“
zugeordnet sind, nur im laufenden Kita-Jahr 2023/2024 zweigruppig geführt. Ab
dem Kita-Jahr 2024/2025 ist eine Drei-Gruppigkeit gegeben, für welche die
räumlichen Voraussetzungen einschließlich U3-Betreuung geschaffen bzw.
optimiert werden müssen. Die Nutzung der Container kann dann nach und nach
aufgegeben werden.
Die
Kreisumlagen bleiben die größten Aufwandspositionen im Haushalt. Der Hebesatz
für die allgemeine Kreisumlage steigt von 30,8 v. H. der Umlagegrundlagen 2023
auf 32,0 v. H. der Umlagegrundlagen 2024. Der Hebesatz für die Jugendamtsumlage
steigt von 20,0 v. H. 2023 auf 22,4 v. H.. Die allgemeine Kreisumlage ist für
das Haushaltsjahr 2024 mit 7,084 Mio. € veranschlagt worden, das sind ca. 468 t€
mehr als im Haushaltsjahr 2023 festgesetzt worden sind. Die Jugendamtsumlage
ist mit 4,959 Mio. € veranschlagt worden, was einem Mehrbedarf gegenüber der
Festsetzung 2023 um ca. 663 t€ bedeutet. Insgesamt müssen wir also 2024 um
1,131 Mio. € mehr für Kreisumlagen aufbringen als 2023. Über das Eckdatenpapier
zum Haushaltsentwurf des Kreises Warendorf aus dem September 2023 sowie über
die Stellungnahme der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister hierzu aus dem
Oktober 2023 habe ich Sie in Kenntnis gesetzt. Der Kreis plant weiterhin den
Einsatz von Ausgleichsrücklagemitteln ein, um die Kreisumlagebelastung nicht
noch höher ansteigen zu lassen. Gleichwohl muss es bei einem Appell auch an den
Kreis Warendorf bleiben, dass dringend Entlastungspotenziale gesucht und
umgesetzt werden, denn für die Kommunen im Kreis Warendorf stellen die Umlagen
an den Kreis eine erhebliche finanzielle Belastung in den Haushalten dar, die
nicht noch weiter steigen dürfen.
Zu der Position
der Transferaufwendungen sind im Haushalt insbesondere auch die
Sozialleistungen an die Flüchtlinge und Asylbewerber abzubilden. Auch hier
musste der Gesamtansatz wegen des steigenden Finanzbedarfs angehoben werden,
und zwar von 687 t€ auf nun 1,099 Mio. €. Wir bewegen uns mit dieser Aufgabe
bekanntlich seit Jahren im Grenzbereich des Schaffbaren in verschiedener
Hinsicht, das heißt personell, organisatorisch und auch räumlich, d. h.
betreffend die Anforderung, die zugewiesenen Personen unterzubringen.
Angesichts der faktisch zu leistenden Aufgaben fällt der finanzielle Aspekt
fast in der Bedeutung zurück. Ich möchte vor dem Hintergrund des weiter
gestiegenen Finanzbedarfs aber heute nochmals auf die nicht auskömmliche
Finanzausstattung für diesen Bereich durch Bund und Land hinweisen und auch
noch einmal deutlich sagen, dass Bund und Land dringend etwas unternehmen
müssen, um die zuletzt wieder gegebene Dynamik der Zuweisungen zu bremsen, z.
B. durch Unterbringung in Landeseinrichtungen. Es ist für mich zu wenig
sichtbar, dass die Aufgabe der Unterbringung und Versorgung eine
Gemeinschaftsaufgabe aller staatlichen Ebenen ist - die Aufgabenlast ist zu
stark auf die Kommunen abgelegt.
Meine Damen, meine Herren,
nun möchte ich noch kurz die investiven
Einzahlungen und Auszahlungen ansprechen, die im Haushalt ihren Niederschlag
gefunden haben.
Bei den Einzahlungen sind verschiedene investive
Zuweisungen und Zuschüsse veranschlagt, Einzahlungen aus der Veräußerung von
Sachanlagen sowie Beiträge für Erschließungsmaßnahmen. Insgesamt darf ich hier
auf die Erläuterungen im Vorbericht zum Haushalt verweisen. Erwähnen möchte ich
nur, dass unter den Einzahlungen für die Veräußerung von Sachanlagen die
Veräußerungserlöse der Baugrundstücke im Herxfeld, die aus dem ehemaligen
Rasensportplatz entstanden sind, berücksichtigt sind, und zwar vorsichtig
geplant nur hälftig. Die weitere Hälfte der Einzahlungen ist für 2025
angesetzt. Wie Sie wissen, ist das Vergabeverfahren im November 2023 gestartet,
die Bewerbungsfrist endet am 31. Januar 2024. Ich gehe davon aus, dass für
mindestens 10 der 20 Grundstücke ein Verkauf dieses Jahr möglich wird, ein
Verkauf aller 20 Grundstücke scheint aktuell noch nicht ganz erreichbar.
Die Auszahlungen für
Investitionstätigkeit sind für das Haushaltsjahr 2024 mit insgesamt 14,144 Mio.
€ veranschlagt. Der Großteil dieses Betrages entfällt mit 10,331 Mio. € auf
Auszahlungen für Baumaßnahmen. Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und
Gebäuden sind mit 1,479 Mio. € und Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem
Anlagevermögen mit 2,279 Mio. € eingeplant, weiter noch 55 t€ für den Erwerb
von Finanzanlagen.
Als wesentliche
Hochbaumaßnahmen sind folgende Vorhaben in die Haushaltsplanung 2024 einbezogen
und ermächtigen zu entsprechenden Auszahlungen:
- Neubau
einer Kindertagesstätte im Sassenberger Norden:
Hierfür
werden im Haushalt 800 t€ für die Restmittel bereitgestellt; die Kita soll noch
im Frühjahr 2024 fertig gestellt werden.
-
Neubau
Wirtschaftsgebäude Freibad:
2,200
Mio. € Baukosten sind für die im Herbst vergangenen Jahres begonnene Baumaßnahme
veranschlagt. Der Restbetrag ist mit 400 t€ für 2025 eingestellt. Mit der
eingangs angesprochenen Verpflichtungsermächtigung ist eine Auftragserteilung
schon dieses Jahr ermöglicht.
-
Neubau
zweier Mehrfamilienhäuser an den Straßen Im Herxfeld/Vennstraße:
Das
Richtfest haben wir für die beiden Bauten schon feiern dürfen, nun wird eifrig
weiter gebaut. 2,700 Mio. € sind für die Bauauszahlungen mit Ansätzen im
Haushalt verankert.
-
Lärmschutzwand
Schürenstraße/Christian-Rath-Straße:
Die
Lärmschutzwand soll nun in diesem Jahr errichtet werden, die Baukosten mussten
nochmals aktualisiert werden: nun sind 980 t€ für das Haushaltsjahr 2024
ermächtigt.
-
Erweiterung
der Kindertagestätte „Pusteblume“:
Das
Vorhaben ist mit 820 t€ Bauauszahlungen zusätzlich aufgenommen. Hierauf bin ich
schon eingegangen.
-
Neubau
einer Mensa an der Johannesschule:
Für
diese ebenfalls neue Maßnahme sind 20 t€ Planungskosten eingestellt, die
Baukosten dann für das Haushaltsjahr 2025 mit 500 t€, wie schon zu den Verpflichtungsermächtigungen
angesprochen.
-
Anbau
eines Geräteraums an die Schul- und Sportspielhalle Füchtorf:
Der
politisch schon beschlossene Anbau ist für das Haushaltsjahr 2024 mit
Planungskosten in Höhe von 20 t€ aufgegriffen, im kommenden Haushaltsjahr 2025
sind dann die Baukosten mit 100 t€ eingestellt.
-
Ausbau
der St.-Nikolaus-Schule und der Wilhelm-Emanuel-von-Ketteler-Schule für den
Ganztag:
Auch
in diesem Haushalt bleiben die Maßnahmen abgebildet, um den zukünftig
bestehenden Rechtsanspruch auf Ganztags-Beschulung für die Grundschulen
erfüllen zu können. Für das laufende Haushaltsjahr 2024 sind Planungskosten in
Höhe von jeweils 40 t€ eingestellt, 2025 und 2026 dann die Baukosten in Höhe
von jeweils 800 t€ für die Wilhelm-Emanuel-von Ketteler-Schule und in Höhe von
jeweils 1,500 Mio. € für die St.-Nikolaus-Schule. Für die St.-Nikolaus-Schule
könnten diese Ansätze auch eine Einführung der Dreizügigkeit baulich abdecken.
-
Neubau
einer Kindertagesstätte in der Ortslage Füchtorf:
Die
Kita „Sonnenschein“, die aktuell noch in den Modulen an der von-Korff-Straße
eingerichtet ist, benötigt eine endgültige Bleibe. Ein Neubau ist für das
Haushaltsjahr 2026 eingestellt. Es gilt hier noch verschiedene Aspekte zu
klären bzw. vorzubereiten. Dazu gehört die sehr wichtige Standortfrage zusammen
mit der eigentumsrechtlichen Sicherung bzw. Verfügbarkeit eines Grundstücks.
Tiefbaumaßnahmen
sind auch 2024 wieder zu einem großen Volumen außerhalb des Straßenbauprogramms
veranschlagt. Die betragsmäßig wesentlichen Positionen sind folgende:
-
Umgestaltung
Drostengarten:
Der
Haushaltsansatz ist nach dem politisch abgestimmten Budget mit 475 t€
eingestellt.
-
Außenanlagen
Neubau Kindertagesstätte im Sassenberger Norden:
Die
Maßnahme ist neben der Hochbaumaßnahme weiter gesondert ermächtigt, und zwar
für 2024 in Höhe von 170 t€ mit dem Restmittelbedarf.
-
Neubau
Außenanlagen Freibad:
Hier
ist nun ebenfalls im Zuge einer Differenzierung ein gesonderter Ansatz
eingestellt, hier mit 320 t€.
-
Anlegung
neues Urnengrabfeld Friedhof Ravensberger Straße:
Der
Haushalt sieht eine Ermächtigung von 95 t€ vor. Wir können hier sicherlich auch
Ergebnisse aus den Erörterungen und Beratungen zum Urnengrabfeld auf dem
Friedhof an der Friedhofstraße einbringen.
Das
Straßenbauprogramm bildet für 2024 folgende wesentliche Vorhaben im
Haushaltsplan ab:
-
Endgültiger
Ausbau Stettiner Ring mit 180 t€,
-
Endgültiger
Ausbau Allensteiner Straße mit 50 t€,
-
Endgültiger
Ausbau Gleiwitzer Straße mit 45 t€, zu diesen drei Maßnahmen sind jeweils
benötigte Restmittel neu veranschlagt worden,
-
Endgültiger
Ausbau Uhlenbrink Stichstraße mit 80 t€,
-
Endgültiger
Ausbau Elisabethstraße, Langefort bis Kindergarten mit 200 t€,
-
Endgültiger
Ausbau Josefstraße mit 145 t€,
-
Sanierung
Tondorfstraße mit 230 t€,
-
Baustraße
Baugebiet „Schürenstraße/Christian-Rath-Straße“ mit 370 t€ und
-
Neubau
Brücke Tatenhauser Weg Nr. 2 mit 275 t€ Auszahlungsbedarf.
Für
die Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Vermögen darf ich auf die
Erläuterungen im Vorbericht verweisen. Schwerpunkte sind unverändert
insbesondere die Schulen, die Kitas, die Kinderspielplätze, die Feuerwehr und
der Bauhof, letztere mit Fahrzeugbeschaffungen. Der Erwerb eines neuen
Feuerwehrgroßfahrzeugs für die Freiwillige Feuerwehr, Löschzug Sassenberg, ist
für das Jahr 2026 eingeplant.
Meine Damen, meine Herren,
bei veranschlagten Auszahlungen für
Investitionstätigkeit in Höhe von 14,144 Mio. € und Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit in Höhe von 4,961 Mio. € ergibt sich haushaltsrechtlich
ein zulässiger Rahmen für die Aufnahme von Krediten in Höhe von 9,184 Mio. €.
Durch den negativen Finanzmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit im
Haushaltsjahr 2024 ergibt sich keine Möglichkeit der Mitfinanzierung der
anstehenden Investitionen. Den gegebenen Kreditrahmen haben wir nach der
Haushaltsplanung auch nahezu vollumfänglich ausgeschöpft, indem
Kreditneuaufnahmen in Höhe von 9,000 Mio. € veranschlagt sind. Damit stiege der
Schuldenstand im Haushaltsjahr 2024 von 1,773 Mio. € per 01.01.2024 um 8,618
Mio. € auf 10,391 Mio. € per 31.12.2024.
Meine Damen, meine Herren,
die Haushaltslage zeigt sich gegenüber
den bisherigen Annahmen äußerst angespannt. In Ansehung der erheblichen
Fehlbeträge über alle Jahre des Finanzplanungszeitraums und des
fortschreitenden Abbaus von Eigenkapital und Liquidität darf man
umgangssprachlich sicherlich ruhig die Beschreibung einer Haushaltsnotlage
wählen, auch wenn das formal nicht zutreffend ist, da ein Haushaltssicherungskonzept
nicht aufzustellen ist.
Erleichtert bin ich also einstweilen,
dass der vorliegende Haushaltsentwurf nun im „Normalverfahren“ eingebracht,
beraten und hoffentlich beschlossen wird. Der Blick in die zukünftigen
Haushaltsjahre muss aber Sorgen und Befürchtungen wecken. Nur die erhebliche
Ausstattung von Reserven in Eigenkapital und Liquidität aus vorangegangenen
Jahren erlaubt eine haushaltsrechtliche „Überbrückung“ der nächsten Jahre durch
einen zumindest fiktiven Haushaltsausgleich und Abbau von vorhandenem
Geldmittelbestand. Perspektivisch ist für mich allerdings zurzeit der „best
case“ das Gelingen einer möglichst weiten Herauszögerung der Haushaltsicherung.
Dass eine Trendumkehr zu strukturell ausgeglichenen Haushalten in absehbarer
Zeit möglich werden könnte, so weit reicht mein Optimismus nicht. Sichtbar ist
mit Blick auf die Finanzen in den Kommunen ganz eindeutig, dass die Städte und
Gemeinden eine deutlich bessere Finanzausstattung durch Bund und Land dringend
benötigen – dringender denn je. Aus eigener Kraft werden die Kommunen
ausgeglichene Haushalte nicht erreichen können.
Nichts desto trotz werden wir weiter –
jetzt verstärkt – nach Haushaltskonsolidierungspotenzialen suchen und diese auch
umsetzen müssen. Ich darf damit in die politische Beratung des
Haushaltsentwurfs in den Fraktionen und Fachausschüssen überleiten.
Danken möchte ich Ihnen, dass Sie auch
in diesem Haushaltsjahr die notgedrungen verkürzte Beratungsdauer ohne Klagen
hingenommen haben.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!