-Antrag der SPD-Fraktion im Jugendprojekt „Beweg was!“
Vorschlag der Verwaltung:
„Der Antrag der SPD-Fraktion
im Jugendprojekt Beweg was! zur Umgestaltung des Drostengartens vom 10.10.2023 steht
in einem Widerspruch zur beschlossenen Planung gem. Durchführungsbeschluss vom
17.10.2023. Statt einer Umsetzung im Drostengarten soll der Antrag bei einer
zukünftigen Umsetzung der Projekte Bikepark oder Halfpipe mit geprüft werden.“
Im Antrag wird
ausgeführt, dass die Interessen der Jugendlichen bei den Planungen zur
Neugestaltung des Drostengartens bisher kaum berücksichtigt worden seien. Es
sei zwar für kleinere Kinder ein Spielplatz geplant, jedoch seien keine
Bereiche für Jugendliche vorgesehen, die sich keinen Barockgarten wünschen
würden, sondern ebenfalls im Stadtkern präsent sein wollten.
An der
beantragten Graffitiwand könnten Jugendliche ganz legal sprühen. Auf diesem
Wege würden evtl. auch unansehnliche und vor allem illegale Graffitis aus dem
Stadtbild verschwinden. Es biete sich dann auch die Möglichkeit, zusammen mit
dem Jugendpfleger Workshops zu verschiedenen Themen durchzuführen, deren
Ergebnisse auf der Wand für alle Einwohner*innen präsentiert werden könnten.
Auch die Durchführung von Wettbewerben sei denkbar.
Darüber hinaus
wird im Bereich des Drostengartens die Ausweisung einer Teilfläche als
Wildblumenwiese beantragt, um den Insektenschutz zu unterstützen. Dies sei
infolge der ständig steigenden Innenstadtbebauung dringend erforderlich.
Der Jugendrat
hat diesen Antrag in seiner Sitzung am 23.10.2023 (Punkt 9 der Niederschrift)
zur weiteren Beratung an den Infrastrukturausschuss verwiesen.
Zum Antrag der
Jugendlichen ist festzustellen, dass der Infrastrukturausschuss bereits am
17.10.2023 einen Durchführungsbeschluss zu der seinerzeit vorgestellten Planung
des Ingenieurbüros nts aus Münster gefasst hat. Der Antrag steht somit in einem
Widerspruch zur beschlossenen Planung.
Statt einer
Umsetzung im Drostengarten sollte der Antrag bei einer Umsetzung der Projekte
Bikepark oder Halfpipe mit geprüft werden. Für diese Projekte müssen jedoch
vorab geeignete Standorte gefunden werden.
Zuständig für
die Entscheidung ist der Infrastrukturausschuss.