-Beschluss über die 10. vereinfachte Änderung und Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung
Vorschlag der Verwaltung:
„Der rechtsverbindliche Bebauungsplan „Gewerbegebiet
Wöste“, 9. vereinfachte Änderung wird für den Bereich Gemarkung Sassenberg,
Flur 21, Flurstücke 146 und 888 geändert. Die 10. vereinfachte Änderung umfasst
die Erweiterung der überbaubaren Fläche für die beiden o.g. Flurstücke sowie
die Begrenzung der maximalen Gebäudehöhe für einen Teilbereich des Flurstücks
146. Die Verwaltung wird beauftragt,
einen entsprechenden Bebauungsplan-entwurf zu fertigen. Das Bebauungsplanänderungsverfahren
erfolgt im vereinfachten Verfahren gem. § 13 Baugesetzbuch (BauGB). Aufgrund
der Kleinräumigkeit des Änderungsbereiches wird auf die frühzeitige
Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der
Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB verzichtet. Die Verwaltung
wird beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. §
4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.“
Mit dem
Antragsteller ist gemäß § 11 BauGB ein städtebaulicher Vertrag zur Übernahme
der Planungs- und Gutachterkosten abzuschließen.
Zuständig für
die Beschlussfassung ist der Infrastrukturausschuss.