Betreff
Bebauungsplanes SBG Nr. 9 "Gewerbegebiet Wöste", 10. vereinfachte Änderung
-Beschluss über die 10. vereinfachte Änderung und Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung
Vorlage
60/833/2024
Aktenzeichen
60 622-21
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Der rechtsverbindliche Bebauungsplan „Gewerbegebiet Wöste“, 9. vereinfachte Änderung wird für den Bereich Gemarkung Sassenberg, Flur 21, Flurstücke 146 und 888 geändert. Die 10. vereinfachte Änderung umfasst die Erweiterung der überbaubaren Fläche für die beiden o.g. Flurstücke sowie die Begrenzung der maximalen Gebäudehöhe für einen Teilbereich des Flurstücks 146.  Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Bebauungsplan-entwurf zu fertigen. Das Bebauungsplanänderungsverfahren erfolgt im vereinfachten Verfahren gem. § 13 Baugesetzbuch (BauGB). Aufgrund der Kleinräumigkeit des Änderungsbereiches wird auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB verzichtet. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.“