Betreff
Antrag der katholischen Kirchengemeinde St. Marien und Johannes Sassenberg auf Finanzierung der Fehlbeträge der Tageseinrichtungen für Kinder
Vorlage
50/142/2024
Aktenzeichen
50 449-00
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Das Schreiben der Zentralrendantur im Dekanat Warendorf zur Finanzierung der Kindertagesstätten in der Trägerschaft der katholischen Kirchengemeinde St. Marien und Johannes Sassenberg vom 02.11.2023 samt vertraglicher Zusatzvereinbarung wird zur Beratung in die Fraktionen gegeben.“


Bereits in der Sitzung des Sozial-, Jugend-, Kultur-, Sport- und Schulausschusses am 30.11.2023 hatte Bürgermeister Uphoff das Schreiben der Zentralrendantur im Dekanat Warendorf für die katholische Kirchengemeinde Sassenberg verlesen.

 

In dem Schreiben wird vorgetragen, dass der Haushaltsplan für das Jahr 2024 mit einem Fehlbetrag in Höhe von rund 128.000 € abschließt. Größten Anteil an der defizitären Situation haben nach Ausführung der Zentralrendantur die beiden durch die katholische Kirchengemeinde betriebenen Kindertagesstätten. Die stetig steigenden Ausgaben für Personal- und Sachkosten würden nicht angemessen über das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) finanziert. Auch das nun durch die Landesregierung zur Verfügung gestellte Finanzpaket von 100 Mio. € zur Sicherung der Trägerpluralität in Kindertageseinrichtungen würde nicht dazu beitragen, die Kita-Finanzierung auf verlässliche Säulen zu stellen. Erste Hochrechnungen hätten ergeben, dass diese Mittel nicht ausreichend seien, um die erheblichen Fehlbeträge auszugleichen. Auch seien in der Vergangenheit erhebliche Finanzmittel in die Erweiterung und Sanierung der Kindertageseinrichtungen investiert worden. Rücklagen, mit denen man das Defizit ausgleichen könne, seien nicht mehr vorhanden.

 

Das Bistum Münster hat zwischenzeitlich mitgeteilt, dass die Kirchengemeinden mit einer finanziellen Unterstützung zur Abfederung der Defizite nicht rechnen könnten. Da sich die Kirchengemeinden eine weitere laufende Unterdeckung aus dem Betrieb der Kindertageseinrichtungen finanziell nicht mehr erlauben können, müsste ggf. in einem einzuleitenden Haushaltssicherungsverfahren auch die Anzahl der Betreuungsplätze diskutiert werden.

 

Die beiden in katholischer Trägerschaft stehenden Einrichtungen bieten im laufenden Kindergartenjahr 152 Betreuungsplätze an. Unter Berücksichtigung des sog. kirchlichen Grundbestandes (ein Platz je 60 Katholiken) ergibt sich ein kirchlicher Grundbestand von 124,68 Plätzen. Die katholische Kirchengemeinde hält somit 27,32 zusätzliche Plätze bereit.

 

In der Vergangenheit wurde für diese Zusatzplätze schon der Trägeranteil der katholischen Kirchengemeinde (10,3 %) aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung durch die Stadt Sassenberg übernommen. Die Kosten hierfür beliefen sich auf durchschnittlich 28.000 € pro Kita-Jahr.

 

Um das nunmehr entstehende Defizit abzufedern, wird seitens der Zentralrendantur vorgeschlagen, dass sich die Stadt Sassenberg auch an dem Gesamtdefizit der katholischen Einrichtungen im Verhältnis der Grundbestand-Plätze und Zusatzplätze beteiligt. Erste Berechnungen würden hier einen Betrag von rund 23.000 € zusätzlich aufrufen. Eine entsprechende vertragliche Vereinbarung hierzu ist dem Schreiben beigefügt.

 

Im Bewusstsein, dass auch die Kommunen am Rande ihrer Leistungsfähigkeit stehen (und auch nach der Finanzierungssystematik nicht die richtigen Ansprechpartner sind), wird jedoch zurzeit keine andere Möglichkeit gesehen, auf die finanzielle Unterdeckung durch das KiBiz zu reagieren. Insofern wird um Verständnis für diese Vorgehensweise gebeten.

 

Der Bürgermeister hatte in der Unterrichtung des Sozial-, Jugend-, Kultur-, Sport- und Schulausschusses bereits darauf hingewiesen, dass die finanziell prekäre Lage der Kindertageseinrichtungen nicht nur die katholischen Einrichtungen trifft, sondern auch auf die Einrichtungen zutrifft, die in freier Trägerschaft stehen und letztendlich auch auf die Einrichtungen in kommunaler Trägerschaft.

 

Diesbezüglich haben sich die Bürgermeister im Kreis Warendorf bereits über ihren Sprecher, Herrn Bürgermeister Dr. Alexander Berger, in einem Schriftstück vom 14.11.2023 an die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen, Frau Josefine Paul, gewandt. In dem Schreiben wurde nochmals eindringlich auf die finanzielle Situation hingewiesen. Ferner wurde auch der Fachkräftemangel und die zu hohen Qualitätsstandards mit Blick auf das vorzuhaltende Personal angesprochen. Gleichzeitig wurde die Ministerin eingeladen, zu einem kommunalen Workshop in den Kreis Warendorf zu kommen, um zusammen mit der Ministerin nach praxisnahen Lösungsmöglichkeiten auf diese herausfordernde Situation zu suchen. Eine Terminierung steht zurzeit noch aus.

 

Das als Anlage zu dieser Vorlage beigefügte Schriftstück der Zentralrendantur im Dekanat Warendorf ist nicht nur über die Kirchengemeinden der Stadt Sassenberg zugegangen, sondern allen Kommunen im Kreis Warendorf. In einem Gespräch zwischen der Zentralrendantur und Vertretern der Kommunen im Kreis Warendorf wurde sehr deutlich, dass die Kirche auf eine Ko-Finanzierung durch die Kommunen nicht verzichten werde. In letzter Konsequenz müsse man sich auf die kirchliche Grundversorgung zurückziehen. Dies hätte den Verlust von rund 1000 Kita-Plätzen im Kreis Warendorf zur Folge.

 

Die betroffenen Kommunen haben sich ebenfalls zwischenzeitlich in einem gemeinsamen Schreiben an Herrn Bischof Dr. Felix Genn sowie den Generalvikar Herrn Dr. Klaus Winterkamp in Münster gewandt und darauf hingewiesen, dass die finanzielle Lage der Kommunen es nicht möglich macht, die entsprechend gewünschten Vereinbarungen zu schließen. Die Bürgermeister haben den Bischof ihre Bereitschaft signalisiert, für ein entsprechendes Strategiegespräch kurzfristig zur Verfügung zu stehen. Bisher liegt eine Reaktion des Bistums Münster noch nicht vor.

 

Wie bereits oben ausgeführt, trifft die finanzielle Unterdeckung alle Kindertagesstätten, egal welchem Träger sie angehören. Es muss daher damit gerechnet werden, dass auch andere Träger sich dem Vorgehen der Zentralrendantur anschließen und die Übernahme ihrer Defizite durch die Kommunen einfordern. Die Kommunen laufen Gefahr, somit zu einer weiteren Säule im Finanzierungssystem von Kindertagesstätten zu werden. Eine Entwicklung, die durch das KiBiz so nicht vorgegeben ist.

 

Aufgrund der hohen politischen Tragweite wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, vor Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung diese in die politische Beratung zu geben.