Vorschlag der Verwaltung:
„Das
Schreiben der Zentralrendantur im Dekanat Warendorf zur Finanzierung der
Kindertagesstätten in der Trägerschaft der katholischen Kirchengemeinde St.
Marien und Johannes Sassenberg vom 02.11.2023 samt vertraglicher
Zusatzvereinbarung wird zur Beratung in die Fraktionen gegeben.“
Bereits
in der Sitzung des Sozial-, Jugend-, Kultur-, Sport- und Schulausschusses am
30.11.2023 hatte Bürgermeister Uphoff das Schreiben der Zentralrendantur im
Dekanat Warendorf für die katholische Kirchengemeinde Sassenberg verlesen.
In
dem Schreiben wird vorgetragen, dass der Haushaltsplan für das Jahr 2024 mit
einem Fehlbetrag in Höhe von rund 128.000 € abschließt. Größten Anteil an der
defizitären Situation haben nach Ausführung der Zentralrendantur die beiden
durch die katholische Kirchengemeinde betriebenen Kindertagesstätten. Die
stetig steigenden Ausgaben für Personal- und Sachkosten würden nicht angemessen
über das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) finanziert. Auch das nun durch die
Landesregierung zur Verfügung gestellte Finanzpaket von 100 Mio. € zur
Sicherung der Trägerpluralität in Kindertageseinrichtungen würde nicht dazu
beitragen, die Kita-Finanzierung auf verlässliche Säulen zu stellen. Erste
Hochrechnungen hätten ergeben, dass diese Mittel nicht ausreichend seien, um
die erheblichen Fehlbeträge auszugleichen. Auch seien in der Vergangenheit
erhebliche Finanzmittel in die Erweiterung und Sanierung der
Kindertageseinrichtungen investiert worden. Rücklagen, mit denen man das
Defizit ausgleichen könne, seien nicht mehr vorhanden.
Das
Bistum Münster hat zwischenzeitlich mitgeteilt, dass die Kirchengemeinden mit
einer finanziellen Unterstützung zur Abfederung der Defizite nicht rechnen
könnten. Da sich die Kirchengemeinden eine weitere laufende Unterdeckung aus
dem Betrieb der Kindertageseinrichtungen finanziell nicht mehr erlauben können,
müsste ggf. in einem einzuleitenden Haushaltssicherungsverfahren auch die
Anzahl der Betreuungsplätze diskutiert werden.
Die
beiden in katholischer Trägerschaft stehenden Einrichtungen bieten im laufenden
Kindergartenjahr 152 Betreuungsplätze an. Unter Berücksichtigung des sog.
kirchlichen Grundbestandes (ein Platz je 60 Katholiken) ergibt sich ein
kirchlicher Grundbestand von 124,68 Plätzen. Die katholische Kirchengemeinde
hält somit 27,32 zusätzliche Plätze bereit.
In
der Vergangenheit wurde für diese Zusatzplätze schon der Trägeranteil der katholischen
Kirchengemeinde (10,3 %) aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung durch
die Stadt Sassenberg übernommen. Die Kosten hierfür beliefen sich auf
durchschnittlich 28.000 € pro Kita-Jahr.
Um
das nunmehr entstehende Defizit abzufedern, wird seitens der Zentralrendantur
vorgeschlagen, dass sich die Stadt Sassenberg auch an dem Gesamtdefizit der
katholischen Einrichtungen im Verhältnis der Grundbestand-Plätze und
Zusatzplätze beteiligt. Erste Berechnungen würden hier einen Betrag von rund
23.000 € zusätzlich aufrufen. Eine entsprechende vertragliche Vereinbarung
hierzu ist dem Schreiben beigefügt.
Im
Bewusstsein, dass auch die Kommunen am Rande ihrer Leistungsfähigkeit stehen
(und auch nach der Finanzierungssystematik nicht die richtigen Ansprechpartner
sind), wird jedoch zurzeit keine andere Möglichkeit gesehen, auf die finanzielle
Unterdeckung durch das KiBiz zu reagieren. Insofern wird um Verständnis für
diese Vorgehensweise gebeten.
Der
Bürgermeister hatte in der Unterrichtung des Sozial-, Jugend-, Kultur-, Sport-
und Schulausschusses bereits darauf hingewiesen, dass die finanziell prekäre
Lage der Kindertageseinrichtungen nicht nur die katholischen Einrichtungen
trifft, sondern auch auf die Einrichtungen zutrifft, die in freier Trägerschaft
stehen und letztendlich auch auf die Einrichtungen in kommunaler Trägerschaft.
Diesbezüglich
haben sich die Bürgermeister im Kreis Warendorf bereits über ihren Sprecher,
Herrn Bürgermeister Dr. Alexander Berger, in einem Schriftstück vom 14.11.2023
an die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und
Integration des Landes Nordrhein-Westfalen, Frau Josefine Paul, gewandt. In dem
Schreiben wurde nochmals eindringlich auf die finanzielle Situation
hingewiesen. Ferner wurde auch der Fachkräftemangel und die zu hohen
Qualitätsstandards mit Blick auf das vorzuhaltende Personal angesprochen.
Gleichzeitig wurde die Ministerin eingeladen, zu einem kommunalen Workshop in
den Kreis Warendorf zu kommen, um zusammen mit der Ministerin nach praxisnahen
Lösungsmöglichkeiten auf diese herausfordernde Situation zu suchen. Eine Terminierung
steht zurzeit noch aus.
Das
als Anlage zu dieser Vorlage beigefügte Schriftstück der Zentralrendantur im
Dekanat Warendorf ist nicht nur über die Kirchengemeinden der Stadt Sassenberg
zugegangen, sondern allen Kommunen im Kreis Warendorf. In einem Gespräch
zwischen der Zentralrendantur und Vertretern der Kommunen im Kreis Warendorf
wurde sehr deutlich, dass die Kirche auf eine Ko-Finanzierung durch die
Kommunen nicht verzichten werde. In letzter Konsequenz müsse man sich auf die
kirchliche Grundversorgung zurückziehen. Dies hätte den Verlust von rund 1000
Kita-Plätzen im Kreis Warendorf zur Folge.
Die
betroffenen Kommunen haben sich ebenfalls zwischenzeitlich in einem gemeinsamen
Schreiben an Herrn Bischof Dr. Felix Genn sowie den Generalvikar Herrn Dr.
Klaus Winterkamp in Münster gewandt und darauf hingewiesen, dass die
finanzielle Lage der Kommunen es nicht möglich macht, die entsprechend
gewünschten Vereinbarungen zu schließen. Die Bürgermeister haben den Bischof
ihre Bereitschaft signalisiert, für ein entsprechendes Strategiegespräch
kurzfristig zur Verfügung zu stehen. Bisher liegt eine Reaktion des Bistums
Münster noch nicht vor.
Wie
bereits oben ausgeführt, trifft die finanzielle Unterdeckung alle
Kindertagesstätten, egal welchem Träger sie angehören. Es muss daher damit
gerechnet werden, dass auch andere Träger sich dem Vorgehen der
Zentralrendantur anschließen und die Übernahme ihrer Defizite durch die
Kommunen einfordern. Die Kommunen laufen Gefahr, somit zu einer weiteren Säule
im Finanzierungssystem von Kindertagesstätten zu werden. Eine Entwicklung, die
durch das KiBiz so nicht vorgegeben ist.
Aufgrund
der hohen politischen Tragweite wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, vor
Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung diese in die politische Beratung zu
geben.