-Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung und Beschluss über den Flächennutzungsplan
Vorschlag der Verwaltung:
„Über die während der Öffentlichkeitsbeteiligungen
gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB sowie § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4
Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird wie in den Anlagen dargestellt beschlossen.
Die 54. Änderung – Teil A des Flächennutzungsplanes
wird gem. §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO
NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. Seite 666/SGV.
NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.04.2022 (GV. NRW. Seite 916)
und der §§ 1 und 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017
(BGBL 1 Seite 3634) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom
20.12.2023 (BGBL 1 S. 3634) beschlossen.
Die Begründung hat an der Beschlussfassung
teilgehabt.“
Mit Blick auf die derzeitige Nachfrage nach Wohnraum und der vorhandenen
Altlastenproblematik auf der Gewerbefläche südlich der Straße „Zum Hilgenbrink“
wurde die 54. Änderung nach der frühzeitigen Beteiligung in Teil A (Rücknahme
der Gewerbefläche südlich der B 513) und Teil B (Änderung der Gewerbefläche
südlich der Straße „Zum Hilgenbrink“) sowie Teil C (Rücknahme der Wohnbaufläche
nordwestlich der Versmolder Straße“) unterteilt. Die Durchführung der 54.
Änderung des Flächennutzungsplanes – Teil B wird derzeit zurückgestellt, um die
Möglichkeit zu wahren, die Rücknahme der Wohnbaufläche an die
Nachfragesituation anzupassen sowie die Inanspruchnahme der Gewerbefläche
südlich der B 513 betrachtet. Ziel der 54. Änderung – Teil A ist es, eine
bisher als gewerbliche Baufläche dargestellte Fläche im Süden der Ortslage
Sassenberg zurückzunehmen und entsprechend der derzeitigen Nutzung als Fläche
für die Landwirtschaft darzustellen. Durch den sich daraus ergebenden
Flächentausch wird dem Ziel einer bedarfsgerechten Inanspruchnahme von Bauflächen
Rechnung getragen.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB i. V.
m. § 4 Abs. 1 BauGB hat in der Zeit vom 07.11.2022 bis einschließlich zum
07.12.2022 stattgefunden. Die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB hat in der Zeit vom 30.10.2023 bis einschließlich zum
30.11.2023 stattgefunden.
Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat.