Betreff
Flächennutzungsplan 54. Änderung – Teil A
-Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung und Beschluss über den Flächennutzungsplan
Vorlage
60/832/2024
Aktenzeichen
60 622-11
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Über die während der Öffentlichkeitsbeteiligungen gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB sowie § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird wie in den Anlagen           dargestellt beschlossen.

 

Die 54. Änderung – Teil A des Flächennutzungsplanes wird gem. §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. Seite 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.04.2022 (GV. NRW. Seite 916) und der §§ 1 und 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBL 1 Seite 3634) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBL 1 S. 3634) beschlossen.

 

Die Begründung hat an der Beschlussfassung teilgehabt.“


Der Infrastrukturausschuss des Rates der Stadt Sassenberg hat am 21.11.2019 beschlossen, den wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) für drei Bereiche (zwei Gewerbeflächen und eine Wohnbaufläche) in der Ortslage zu ändern (54. Änderung), um bauleitplanerisch gesicherte Flächenreserven, die absehbar nicht einer entsprechenden Nutzung zugeführt werden, wieder in landwirtschaftliche Fläche umzuplanen bzw. die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine wohnbauliche Entwicklung zu schaffen.

 

Mit Blick auf die derzeitige Nachfrage nach Wohnraum und der vorhandenen Altlastenproblematik auf der Gewerbefläche südlich der Straße „Zum Hilgenbrink“ wurde die 54. Änderung nach der frühzeitigen Beteiligung in Teil A (Rücknahme der Gewerbefläche südlich der B 513) und Teil B (Änderung der Gewerbefläche südlich der Straße „Zum Hilgenbrink“) sowie Teil C (Rücknahme der Wohnbaufläche nordwestlich der Versmolder Straße“) unterteilt. Die Durchführung der 54. Änderung des Flächennutzungsplanes – Teil B wird derzeit zurückgestellt, um die Möglichkeit zu wahren, die Rücknahme der Wohnbaufläche an die Nachfragesituation anzupassen sowie die Inanspruchnahme der Gewerbefläche südlich der B 513 betrachtet. Ziel der 54. Änderung – Teil A ist es, eine bisher als gewerbliche Baufläche dargestellte Fläche im Süden der Ortslage Sassenberg zurückzunehmen und entsprechend der derzeitigen Nutzung als Fläche für die Landwirtschaft darzustellen. Durch den sich daraus ergebenden Flächentausch wird dem Ziel einer bedarfsgerechten Inanspruchnahme von Bauflächen Rechnung getragen.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 1 BauGB hat in der Zeit vom 07.11.2022 bis einschließlich zum 07.12.2022 stattgefunden. Die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB hat in der Zeit vom 30.10.2023 bis einschließlich zum 30.11.2023 stattgefunden.

 

Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat.