Vorschlag der Verwaltung:
„Die Erschließungsanlage im
Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Südlich
Christian-Rath-Straße“ erhält die Straßenbezeichnung „Spoedestraße“. Die Lage der vorgenannten
Straße in der Örtlichkeit ist aus dem beiliegenden Plan zu ersehen."
Der
Bebauungsplan „Südlich Christian-Rath-Straße“ weist zwischen der Südumgehung
der B 513 und dem Bestand auf der Südseite der Christian-Rath-Straße eine
Erschließungsanlage zur Wohnbebauung aus (s. beiliegende Pläne).
Im Hinblick auf die vorgesehene
Erschließung und Bebauung ist es erforderlich, für diese Stichstraße eine
Straßenbezeichnung vorzusehen. Mit Schreiben vom 13.10. bzw. 07.12.2023 ist der
Heimatverein Sassenberg gebeten worden, hierzu einen entsprechenden Vorschlag
zu unterbreiten.
Mit E-Mail vom 14.12.2023,
die als Anlage beigefügt ist, teilt der Heimatverein Sassenberg, Herr Rolf
Hartmann, mit, dass hier im Hinblick auf den thematischen Zusammenhang mit den
Straßennamen „Ambrosiusstraße“ und „Pictoriusstraße“ die Straßenbezeichnung
nach dem Festungsbaumeister und Architekt Bernhard Spoede vergeben werden
könnte. Bernhard Spoede stand in Diensten des Fürstbischofs Christoph Bernhard
von Galen und errichtete den Bau der Pfarrkirche Johannes Ev. in den Jahren
1670-78. Er stammt aus Ahaus, wird von Galen 1651 zum Erlernen der Geometrie in
die Niederlande geschickt. 1655 ernennt Galen ihn zum Ingenieur des Bistums,
und er ist seitdem im Militärbauwesen tätig, baute aber auch Sakralbauten. Nach
Galens Tod (1678) hört auch seine Bautätigkeit auf, er ist im Jahre 1680
verstorben.
In diesem Zusammenhang ist
auf die Beschlussfassung im Sozial-, Jugend-, Kultur-, Sport- und
Schulausschuss in seiner Sitzung am 25.11.2021 – Pkt. 7 d. N. – zu verweisen.
Hiernach ist auf den Antrag der SPD-Fraktion vom 19.04.2021 festgelegt worden,
dass zukünftig bei Straßenbezeichnungen, die nach Personen vergeben werden
sollen, berücksichtigt werden soll, dass das zurzeit bestehende Ungleichgewicht
zwischen Männern und Frauen abgebaut wird. Soweit der Intention dieses
Beschlusses gefolgt werden soll, wäre ein Alternativvorschlag in Erwägung zu
ziehen.
Zuständig für die
Beschlussfassung ist der Sozial-, Jugend-, Kultur-, Sport- und Schulausschuss.