Betreff
Straßenbezeichnung im Baugebiet „Südlich Christian-Rath-Straße“
Vorlage
60/830/2024
Aktenzeichen
60 671-17
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Die Erschließungsanlage im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Südlich Christian-Rath-Straße“ erhält die Straßenbezeichnung „Spoedestraße“. Die Lage der vorgenannten Straße in der Örtlichkeit ist aus dem beiliegenden Plan zu ersehen."

 


Der Bebauungsplan „Südlich Christian-Rath-Straße“ weist zwischen der Südumgehung der B 513 und dem Bestand auf der Südseite der Christian-Rath-Straße eine Erschließungsanlage zur Wohnbebauung aus (s. beiliegende Pläne).

 

Im Hinblick auf die vorgesehene Erschließung und Bebauung ist es erforderlich, für diese Stichstraße eine Straßenbezeichnung vorzusehen. Mit Schreiben vom 13.10. bzw. 07.12.2023 ist der Heimatverein Sassenberg gebeten worden, hierzu einen entsprechenden Vorschlag zu unterbreiten.

 

Mit E-Mail vom 14.12.2023, die als Anlage beigefügt ist, teilt der Heimatverein Sassenberg, Herr Rolf Hartmann, mit, dass hier im Hinblick auf den thematischen Zusammenhang mit den Straßennamen „Ambrosiusstraße“ und „Pictoriusstraße“ die Straßenbezeichnung nach dem Festungsbaumeister und Architekt Bernhard Spoede vergeben werden könnte. Bernhard Spoede stand in Diensten des Fürstbischofs Christoph Bernhard von Galen und errichtete den Bau der Pfarrkirche Johannes Ev. in den Jahren 1670-78. Er stammt aus Ahaus, wird von Galen 1651 zum Erlernen der Geometrie in die Niederlande geschickt. 1655 ernennt Galen ihn zum Ingenieur des Bistums, und er ist seitdem im Militärbauwesen tätig, baute aber auch Sakralbauten. Nach Galens Tod (1678) hört auch seine Bautätigkeit auf, er ist im Jahre 1680 verstorben.

 

In diesem Zusammenhang ist auf die Beschlussfassung im Sozial-, Jugend-, Kultur-, Sport- und Schulausschuss in seiner Sitzung am 25.11.2021 – Pkt. 7 d. N. – zu verweisen. Hiernach ist auf den Antrag der SPD-Fraktion vom 19.04.2021 festgelegt worden, dass zukünftig bei Straßenbezeichnungen, die nach Personen vergeben werden sollen, berücksichtigt werden soll, dass das zurzeit bestehende Ungleichgewicht zwischen Männern und Frauen abgebaut wird. Soweit der Intention dieses Beschlusses gefolgt werden soll, wäre ein Alternativvorschlag in Erwägung zu ziehen.

 

Zuständig für die Beschlussfassung ist der Sozial-, Jugend-, Kultur-, Sport- und Schulausschuss.