Betreff
Schulentwicklungsplanung für den Zeitraum 2023 - 2029
Vorlage
10/663/2024
Aktenzeichen
10 221-00
Art
Berichtsvorlage öffentlich

§ 80 des Schulgesetztes NRW besagt, dass Gemeinden, die Schulträgeraufgaben nach § 78 zu erfüllen haben, verpflichtet sind, für ihren Bereich Schulentwicklungsplanung zu betreiben.

 

Da der zuletzt aufgestellte Schulentwicklungsplan aus 2017 mit dem Schuljahr 2022/23 auslief, wurde dieser nun fortgeschrieben. Nach Stand 15.11.2023 ist die Zahl der Schulneulinge perspektivisch leicht rückgängig. Dies könnte für den Grundschulbereich bedeuten, dass es zu den Schuljahren 2026/2027, 2028/2029, 2029/2030 nur sechs Eingangsklassen auf dem Gebiet der Stadt Sassenberg gibt. In den anderen Schuljahren wird es nach aktuellem Stand sieben Eingangsklassen geben können.

 

Ab dem Schuljahr 2026/2027 haben die Eltern der Schulneulinge einen Rechtsanspruch auf einen OGS-Platz. Nach Einschätzung des Schulministeriums NRW werden zu Beginn rd. 50 % der Eltern diesen Platz für ihr Kind in Anspruch nehmen. Hochgerechnet auf die vorliegenden Zahlen würde dies eine Inanspruchnahme von ca. 47 OGS-Plätzen mit Rechtsanspruch für die Ortslage Sassenberg und 22 OGS-Plätzen mit Rechtsanspruch für die Ortslage Füchtorf bedeuten.

 

Momentan würde die OGS an der Grundschule Füchtorf im Schuljahr 2026/27 mit dieser Anzahl an Kindern starten. Weiterhin soll die bereits vorhandene und etablierte Übermittagsbetreuung angeboten werden. Da auch in der Übermittagsbetreuung durchschnittlich 70 % der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler ein Mittagessen einnehmen, ist davon auszugehen, dass im Schuljahr 2026/2027 86 Kinder ein Mittagessen einnehmen werden. Die Anzahl der einzunehmenden Mittagessen wird im weiteren Verlauf der Jahre kontinuierlich steigen.

 

Für die Ortslage Sassenberg gestaltet sich die Situation etwas anders. An der Johannesschule ist die OGS bereits ein fester Bestandteil des Schulalltags. Ab dem Schuljahr 2024/2025 soll die OGS auch an der Nikolausschule sukzessive aufgebaut werden. Mit dem beginnenden Aufbau und dem Rechtsanspruch steigt auch die die Anzahl der einzunehmenden Mittagessen. Zum Schuljahr 2026/2027 werden voraussichtlich insgesamt 180 Kinder ein Mittagessen in den beiden Sassenberger Grundschulen einnehmen. Davon werden voraussichtlich 47 Kinder mit Rechtsanspruch und 133 ohne Rechtsanspruch sein.

 

Nach dem sukzessiven Aufbau besteht mit dem Schuljahr 2029/2030 für alle Grundschulkinder ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz im offenen Ganztag. Das Schulministerium NRW erwartet eine Inanspruchnahme von 80 % der Grundschulkinder. In Zahlen ausgedrückt wären dies mindestens 295 OGS-Plätze für die Ortslage Sassenberg (verteilt auf beide Grundschulen) und 134 für die Ortslage Füchtorf. Allen Kindern muss ein Mittagessen zur Verfügung gestellt werden.

 

Zur Sekundarschule bleibt festzuhalten, dass die Übergangsquote im Vergleich zum letzten Schulentwicklungsplan von 52 % auf 40 % gesunken ist. Nach den aktuell vorliegenden Zahlen wäre eine Dreizügigkeit weiterhin gesichert (60 Anmeldungen pro Schuljahr). Dabei wird unterstellt, dass pro Schuljahr 5 Anmeldungen aus Beelen erfolgen. Zudem wird weiterhin mit einer Rückläuferquote von 6 Schülerinnen und Schüler nach dem 6. Schuljahr gerechnet. Im aufgestellten Schulentwicklungsplan sind geplante Neubaugebiete und auch sonstige schwer bestimmbare Werte, wie z. B. Flüchtlingsbewegungen, nicht berücksichtigt worden. Verlässlichen Zahlen lassen sich hierzu nicht bilden.