§
80 des Schulgesetztes NRW besagt, dass Gemeinden, die Schulträgeraufgaben nach
§ 78 zu erfüllen haben, verpflichtet sind, für ihren Bereich
Schulentwicklungsplanung zu betreiben.
Da
der zuletzt aufgestellte Schulentwicklungsplan aus 2017 mit dem Schuljahr
2022/23 auslief, wurde dieser nun fortgeschrieben. Nach Stand 15.11.2023 ist
die Zahl der Schulneulinge perspektivisch leicht rückgängig. Dies könnte für
den Grundschulbereich bedeuten, dass es zu den Schuljahren 2026/2027,
2028/2029, 2029/2030 nur sechs Eingangsklassen auf dem Gebiet der Stadt
Sassenberg gibt. In den anderen Schuljahren wird es nach aktuellem Stand sieben
Eingangsklassen geben können.
Ab
dem Schuljahr 2026/2027 haben die Eltern der Schulneulinge einen Rechtsanspruch
auf einen OGS-Platz. Nach Einschätzung des Schulministeriums NRW werden zu
Beginn rd. 50 % der Eltern diesen Platz für ihr Kind in Anspruch nehmen.
Hochgerechnet auf die vorliegenden Zahlen würde dies eine Inanspruchnahme von
ca. 47 OGS-Plätzen mit Rechtsanspruch für die Ortslage Sassenberg und 22
OGS-Plätzen mit Rechtsanspruch für die Ortslage Füchtorf bedeuten.
Momentan
würde die OGS an der Grundschule Füchtorf im Schuljahr 2026/27 mit dieser
Anzahl an Kindern starten. Weiterhin soll die bereits vorhandene und etablierte
Übermittagsbetreuung angeboten werden. Da auch in der Übermittagsbetreuung
durchschnittlich 70 % der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler ein
Mittagessen einnehmen, ist davon auszugehen, dass im Schuljahr 2026/2027 86
Kinder ein Mittagessen einnehmen werden. Die Anzahl der einzunehmenden
Mittagessen wird im weiteren Verlauf der Jahre kontinuierlich steigen.
Für
die Ortslage Sassenberg gestaltet sich die Situation etwas anders. An der
Johannesschule ist die OGS bereits ein fester Bestandteil des Schulalltags. Ab
dem Schuljahr 2024/2025 soll die OGS auch an der Nikolausschule sukzessive
aufgebaut werden. Mit dem beginnenden Aufbau und dem Rechtsanspruch steigt auch
die die Anzahl der einzunehmenden Mittagessen. Zum Schuljahr 2026/2027 werden
voraussichtlich insgesamt 180 Kinder ein Mittagessen in den beiden Sassenberger
Grundschulen einnehmen. Davon werden voraussichtlich 47 Kinder mit
Rechtsanspruch und 133 ohne Rechtsanspruch sein.
Nach
dem sukzessiven Aufbau besteht mit dem Schuljahr 2029/2030 für alle
Grundschulkinder ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz im offenen
Ganztag. Das Schulministerium NRW erwartet eine Inanspruchnahme von 80 %
der Grundschulkinder. In Zahlen ausgedrückt wären dies mindestens 295
OGS-Plätze für die Ortslage Sassenberg (verteilt auf beide Grundschulen) und
134 für die Ortslage Füchtorf. Allen Kindern muss ein Mittagessen zur Verfügung
gestellt werden.
Zur
Sekundarschule bleibt festzuhalten, dass die Übergangsquote im Vergleich zum
letzten Schulentwicklungsplan von 52 % auf 40 % gesunken ist. Nach
den aktuell vorliegenden Zahlen wäre eine Dreizügigkeit weiterhin gesichert (60
Anmeldungen pro Schuljahr). Dabei wird unterstellt, dass pro Schuljahr 5
Anmeldungen aus Beelen erfolgen. Zudem wird weiterhin mit einer Rückläuferquote
von 6 Schülerinnen und Schüler nach dem 6. Schuljahr gerechnet. Im
aufgestellten Schulentwicklungsplan sind geplante Neubaugebiete und auch
sonstige schwer bestimmbare Werte, wie z. B. Flüchtlingsbewegungen, nicht
berücksichtigt worden. Verlässlichen Zahlen lassen sich hierzu nicht bilden.