Betreff
Wirtschaftsplan für das Wasserwerk der Stadt Sassenberg für das Jahr 2024
Vorlage
60/827/2023
Aktenzeichen
60 815-40
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Der Wirtschaftsplan des Wasserwerkes der Stadt Sassenberg für das Wirtschaftsjahr 2024 wird wie folgt festgestellt:

 

Einnahmen:                 416.000,00 €

 

Ausgaben:                   416.000,00 €

 

Der im Erfolgsplan des Wasserwerkes der Stadt Sassenberg für das Wirtschaftsjahr 2024 ausgewiesene Jahresüberschuss in Höhe von 119.300 € dient zur Einstellung in die Gewinnrücklage. Die preis- und steuerrechtlich höchstzulässige Konzessionsabgabe wird an den Haushalt der Stadt abgeführt.

 

Die Aufnahme von Krediten ist nicht vorgesehen.

 

Der Gesamtbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr 2024 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 50.000,00 € festgesetzt.“

 


Der Entwurf des Wirtschaftsplanes für das Wasserwerk der Stadt Sassenberg für das Jahr 2024, bestehend aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan, der Stellenübersicht und der Finanzplanung, ist in der Sitzung des Rates am 21.12.2023 eingebracht worden. Seitens des Rates ist der Entwurf zur Beratung an den Betriebsausschuss für das Wasserwerk und das Abwasserwerk verwiesen worden. Der Erfolgsplan schließt mit einem Jahresgewinn in Höhe von 119.300 € ab. Im Vermögensplan sind Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 416.000 € veranschlagt. Zur Finanzierung der Investitionen im Vermögensplan sind weiterhin Kreditaufnahmen nicht erforderlich.

 

Auf der Grundlage der Kalkulation der Wassergebühren für das Jahr 2024 vom 20.10.2023 sind Umsatzerlöse von insgesamt 1.671.000 € veranschlagt worden. Die preis- und steuerrechtlich höchstzulässige Konzessionsabgabe ist mit 100.000 € ermittelt worden und soll an den Haushalt der Stadt abgeführt werden. Ausweislich der Jahresabschlüsse der WIBERA AG konnten mit Ausnahme des Jahres 2021 in den Jahre 2018 bis 2022 die jeweiligen Soll-Konzessionsabgaben nicht vollumfänglich erwirtschaftet werden. Für die nicht erzielten Konzessionsabgaben wurden entsprechende Nachholungen vorgesehen, die über einen Zeitraum von 5 Jahren möglich sind. Nach Rücksprache mit der WIBERA AG vom 20.10.2023 ist für 2024 eine Nachholung von 55.000 € eingestellt worden, damit das Wasserwerk der Zahlung der noch offenen Konzessionsabgaben nachkommt.

 

Der Jahresüberschuss in Höhe von 119.300 € ist für die Einstellung in die Gewinnrücklage vorgesehen.

 

Im Vermögensplan sind Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 416.000 € veranschlagt. Zur Erweiterung und Erneuerung des Rohrnetzes sind Ansätze in Höhe von insgesamt 229.000 € gebildet worden. Zur Finanzierung der Investitionen des Wirtschaftsjahres 2024 ist eine Darlehensaufnahme nicht vorgesehen.

 

Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat.