Genehmigung von außerplanmäßigen Auszahlungen im Produkt 01.10.04
-Instandhaltung von Gebäuden und baulichen Anlagen- für den Einbau von Einbruchmeldeanlagen in verschiedene städtische Gebäude
Vorschlag der Verwaltung:
„Für den Einbau von Einbruchmeldeanlagen in
verschiedene städtische Gebäude werden im Produkt 01.10.04 -Instandhaltung von
Gebäuden und baulichen Anlagen- zu Ziffer 25 des Teilfinanzplans -Auszahlungen
für Baumaßnahmen- überplanmäßige Auszahlungen zu Investitionsnummer 01HOB2307 -Einbau
Einbruchmeldeanlage Bauhof- in Höhe von 14.000,00 €, zu Investitionsnummer
01HOB2308 -Einbau Einbruchmeldeanlage Feuerwehrgerätehaus Sassenberg- in Höhe
von 18.000,00 € und zu Investitionsnummer 01HOB2309 -Einbau
Einbruchmeldeanlage Feuerwehrgerätehaus Füchtorf- in Höhe von 18.000,00 €
genehmigt.
Deckung: Minderauszahlungen im Produkt 12.01.01 -Bau von
Straßen, Wegen und Plätzen- zu Ziffer 25 des Teilfinanzplans -Auszahlungen für
Baumaßnahmen- zu Investitionsnummer 12STR2302 -Neubau Brücke Tatenhauser Weg
Nr. 2- in Höhe von 50.000,00 €.“
Zur
Verbesserung des Einbruchschutzes ist für folgende städtische Gebäude der
Einbau von Einbruchmeldeanlagen vorgesehen, und zwar
-
in das Gebäude des städtischen Bauhofes,
-
in das Feuerwehrgerätehaus Sassenberg und
-
in das Feuerwehrgerätehaus Füchtorf.
Im
März dieses Jahres ist gleich zwei Mal ein Einbruchdiebstahl im Gebäude des
städtischen Bauhofes begangen worden, was jeweils zu erheblichen Schäden
geführt hat. Dies hat die Erforderlichkeit verdeutlicht, dass der vorhandene
Einbruchschutz durch zusätzliche Maßnahmen erhöht werden sollte. Weitere
Sicherungsmaßnahmen zur Reduzierung des Schadensrisikos sind auch von der
Versicherungsgesellschaft thematisiert worden.
Der
Einbau von Einbruchmeldeanlagen soll für die o. g. Gebäude wegen des
vergleichbar einzuordnenden Schadensrisikos erfolgen.
Der
Infrastrukturausschuss des Rates der Stadt Sassenberg hat in seiner Sitzung vom
30.03.2023 -Pkt. 11 d. N.- bereits über den Einbau einer Einbruchmeldeanlage in
das Feuerwehrgerätehaus Sassenberg Beschluss gefasst. Für den Einbau von
Einbruchmeldeanlagen in das Gebäude des städtischen Bauhofes und in das
Feuerwehrgerätehaus Füchtorf erfolgte eine Abstimmung in der Sitzung des
Infrastrukturausschusses vom 06.06.2023.
Bei
dem Einbau von Einbruchmeldeanlagen handelt es sich haushaltsrechtlich um
Investitionen, da zusätzliche Vermögenswerte geschaffen werden. Die
Aufwendungen sind den Gebäudewerten zuzuschreiben.
Entsprechende
Mittel sind im Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 nicht veranschlagt. Die
Ermächtigungen für diese Auszahlungen sind daher im Produkt 01.10.04
-Instandhaltung von Gebäuden und baulichen Anlagen- außerplanmäßig bereit zu
stellen, und zwar unter Ziffer 25 des Teilfinanzplans -Auszahlungen für
Baumaßnahmen-. Eine entsprechende Beschlussfassung dient auch der Wahrung des
Budgetrechts des Rates.
Folgende
Mittelbedarfe bestehen:
-
für den Einbau
einer Einbruchmeldeanlage in das Gebäude des städtischen Bauhofes:
14.000,00 € (neu angelegte Investitionsnummer: 01HOB2307 -Einbau
Einbruchmeldeanlage Bauhof-),
-
für den Einbau
einer Einbruchmeldeanlage in das Feuerwehrgerätehaus Sassenberg: 18.000,00 €
(neu angelegt Investitionsnummer: 01HOB2308 -Einbau Einbruchmeldeanlage
Feuerwehrgerätehaus Sassenberg-) und
-
für den Einbau
einer Einbruchmeldeanlage in das Feuerwehrgerätehaus Füchtorf: 18.000,00 €
(neu angelegte Investitionsnummer: 01HOB2309 -Einbau Einbruchmeldeanlage
Feuerwehrgerätehaus Füchtorf-).
Die
Deckung kann in voller Höhe erfolgen durch Minderauszahlungen im Produkt
12.01.01
-Bau von Straßen, Wegen und Plätzen- zu Ziffer 25 des Teilfinanzplans -Auszahlungen
für Baumaßnahmen- zu Investitionsnummer 12STR2302 -Neubau Brücke Tatenhauser
Weg Nr. 2-.
Zuständig
für die Entscheidung ist der Rat.