Betreff
Genehmigung und Bekanntgabe von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen
Genehmigung von außerplanmäßigen Auszahlungen im Produkt 01.10.04
-Instandhaltung von Gebäuden und baulichen Anlagen- für den Einbau von Einbruchmeldeanlagen in verschiedene städtische Gebäude
Vorlage
20/649/2023
Aktenzeichen
20 913-02
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Für den Einbau von Einbruchmeldeanlagen in verschiedene städtische Gebäude werden im Produkt 01.10.04 -Instandhaltung von Gebäuden und baulichen Anlagen- zu Ziffer 25 des Teilfinanzplans -Auszahlungen für Baumaßnahmen- überplanmäßige Auszahlungen zu Investitionsnummer 01HOB2307 -Einbau Einbruchmeldeanlage Bauhof- in Höhe von 14.000,00 €, zu Investitionsnummer 01HOB2308 -Einbau Einbruchmeldeanlage Feuerwehrgerätehaus Sassenberg- in Höhe von 18.000,00 € und zu Investitionsnummer 01HOB2309 -Einbau Einbruchmeldeanlage Feuerwehrgerätehaus Füchtorf- in Höhe von 18.000,00 € genehmigt.

 

Deckung: Minderauszahlungen im Produkt 12.01.01 -Bau von Straßen, Wegen und Plätzen- zu Ziffer 25 des Teilfinanzplans -Auszahlungen für Baumaßnahmen- zu Investitionsnummer 12STR2302 -Neubau Brücke Tatenhauser Weg Nr. 2- in Höhe von 50.000,00 €.“


Zur Verbesserung des Einbruchschutzes ist für folgende städtische Gebäude der Einbau von Einbruchmeldeanlagen vorgesehen, und zwar

- in das Gebäude des städtischen Bauhofes,

- in das Feuerwehrgerätehaus Sassenberg und

- in das Feuerwehrgerätehaus Füchtorf.

 

Im März dieses Jahres ist gleich zwei Mal ein Einbruchdiebstahl im Gebäude des städtischen Bauhofes begangen worden, was jeweils zu erheblichen Schäden geführt hat. Dies hat die Erforderlichkeit verdeutlicht, dass der vorhandene Einbruchschutz durch zusätzliche Maßnahmen erhöht werden sollte. Weitere Sicherungsmaßnahmen zur Reduzierung des Schadensrisikos sind auch von der Versicherungsgesellschaft thematisiert worden.

 

Der Einbau von Einbruchmeldeanlagen soll für die o. g. Gebäude wegen des vergleichbar einzuordnenden Schadensrisikos erfolgen.

 

Der Infrastrukturausschuss des Rates der Stadt Sassenberg hat in seiner Sitzung vom 30.03.2023 -Pkt. 11 d. N.- bereits über den Einbau einer Einbruchmeldeanlage in das Feuerwehrgerätehaus Sassenberg Beschluss gefasst. Für den Einbau von Einbruchmeldeanlagen in das Gebäude des städtischen Bauhofes und in das Feuerwehrgerätehaus Füchtorf erfolgte eine Abstimmung in der Sitzung des Infrastrukturausschusses vom 06.06.2023.

 

Bei dem Einbau von Einbruchmeldeanlagen handelt es sich haushaltsrechtlich um Investitionen, da zusätzliche Vermögenswerte geschaffen werden. Die Aufwendungen sind den Gebäudewerten zuzuschreiben.

 

Entsprechende Mittel sind im Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 nicht veranschlagt. Die Ermächtigungen für diese Auszahlungen sind daher im Produkt 01.10.04 -Instandhaltung von Gebäuden und baulichen Anlagen- außerplanmäßig bereit zu stellen, und zwar unter Ziffer 25 des Teilfinanzplans -Auszahlungen für Baumaßnahmen-. Eine entsprechende Beschlussfassung dient auch der Wahrung des Budgetrechts des Rates.

 

Folgende Mittelbedarfe bestehen:

-     für den Einbau einer Einbruchmeldeanlage in das Gebäude des städtischen Bauhofes: 14.000,00 € (neu angelegte Investitionsnummer: 01HOB2307 -Einbau Einbruchmeldeanlage Bauhof-),

-     für den Einbau einer Einbruchmeldeanlage in das Feuerwehrgerätehaus Sassenberg: 18.000,00 € (neu angelegt Investitionsnummer: 01HOB2308 -Einbau Einbruchmeldeanlage Feuerwehrgerätehaus Sassenberg-) und

-     für den Einbau einer Einbruchmeldeanlage in das Feuerwehrgerätehaus Füchtorf: 18.000,00 € (neu angelegte Investitionsnummer: 01HOB2309 -Einbau Einbruchmeldeanlage Feuerwehrgerätehaus Füchtorf-).

 

Die Deckung kann in voller Höhe erfolgen durch Minderauszahlungen im Produkt 12.01.01
-Bau von Straßen, Wegen und Plätzen- zu Ziffer 25 des Teilfinanzplans -Auszahlungen für Baumaßnahmen- zu Investitionsnummer 12STR2302 -Neubau Brücke Tatenhauser Weg Nr. 2-.

 

Zuständig für die Entscheidung ist der Rat.