Vorschlag der Verwaltung:
„Dem Gewerbeverein
Sassenberg e. V. wird zur Durchführung des Allerheiligenmarktes 2023 ein
Zuschuss in Höhe von 13.500,00 Euro gewährt. Die Mittelbereitstellung erfolgt
im Produkt 15.01.01 -Wirtschaftsförderung-.
Die Verwaltung wird beauftragt, zur Entscheidungsfindung
hinsichtlich der zukünftigen Form der Durchführung des Allerheiligenmarktes
eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung des Bürgermeisters, dem Gewerbeverein
Sassenberg e. V. und Vertretern aller Fraktionen des Rates einzuberufen.“
Der
Gewerbeverein Sassenberg e. V. verantwortet alljährlich die Organisation und
Durchführung des Allerheiligenmarktes. Nach seiner erstmaligen Durchführung
unter dem Fokus einer Leistungsschau der heimischen Wirtschaft im Jahr 1985 ist
in der jahrzehntelangen jährlichen Durchführung ein Veranstaltungskonzept gereift,
das ein großes Heimatfest für Bürgerinnen und Bürger sowie Vereine bietet,
welches Besucher aus nah und fern nach Sassenberg zieht.
Nach
einer pandemiebedingten Pause in den Jahren 2020 und 2021 konnte im vergangenen
Jahr die 35. Veranstaltung durchgeführt werden. Im Vorfeld hatte sich
allerdings gezeigt, dass der Gewerbeverein aufgrund der stetigen
Weiterentwicklung der Veranstaltung personell an seine Grenzen stößt. Aus
diesem Grund hatte der Verein deshalb erstmals eine Veranstaltungsagentur
beauftragt, die im Wesentlichen die Vergabe der Standflächen, die Erhebung der
Standgelder, die Kontrolle der Einhaltung der Marktordnung und die
Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Veranstaltungsablaufs übernommen hat. In
diesem Zusammenhang hatte der Verein die Gewährung eines Zuschusses beantragt.
Der
Haupt- und Finanzausschuss des Rates der Stadt Sassenberg hat in seiner Sitzung
am 20.09.2022 -TOP 7 d. N.- im Hinblick auf die Gewährung eines Zuschusses
folgenden Beschluss gefasst:
„Dem Gewerbeverein Sassenberg e. V. wird zur
Durchführung des Allerheiligenmarktes 2022 ein einmaliger Zuschuss in Höhe von
9.500,00 Euro gewährt. Die Mittelbereitstellung erfolgt im Produkt 15.01.01 -Wirtschaftsförderung-. Der Gewerbeverein hat der Verwaltung nach erfolgter
Durchführung eine Auflistung der mit der Veranstaltung zusammenhängenden
Einnahmen und Ausgaben vorzulegen.
Die
Verwaltung wird beauftragt, in der Haushaltsplanung ab dem Haushaltsjahr 2023
einen jährlichen Zuschuss an den Gewerbeverein Sassenberg e. V. in Höhe von
jeweils 13.500,00 Euro für die Durchführung des Allerheiligenmarktes zu
berücksichtigen.“
Der zwischenzeitlich vorgelegte Bericht des Vereins
zur Durchführung des Allerheiligenmarktes im Jahr 2022 legt dar, dass auch
unter Berücksichtigung des gewährten Zuschusses in Höhe von 9.500,00 Euro keine
Überschüsse erwirtschaftet werden konnten. In Anbetracht der aus der letzten
Veranstaltung gewonnenen Erkenntnisse und des Konzeptes für die zukünftige
Durchführung ergibt sich nach Rücksprache mit dem Verein ein erforderlicher
dauerhafter Zuschussbedarf von 13.500,00 Euro, der primär auf die notwendig
bleibende Einbindung einer Veranstaltungsagentur zurückzuführen ist.
Im
Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 sowie in der mittelfristigen
Finanzplanung bis 2026 sind im Produkt 15.01.01 -Wirtschaftsförderung-
Aufwands- bzw. Auszahlungsermächtigungen in Höhe von jeweils 13.500,00 Euro für
den vorgenannten Zweck veranschlagt.
Da
sich die Fraktionen des Rates der Stadt Sassenberg vorbehalten haben, erst
Anfang 2024 eine Entscheidung darüber zu treffen, ob ein entsprechender
Zuschuss dauerhaft gewährt werden soll oder ob die Organisation und
Durchführung in Verantwortung der Stadt Sassenberg in Erwägung gezogen werden
sollte, empfiehlt sich für das laufende Jahr 2023 abermals eine
Einmalentscheidung.
Demnach sollte
zunächst eine Zuschussgewährung in Höhe von 13.500,00 Euro für die Durchführung
des Allerheiligenmarktes 2023 erfolgen. Zur Vorbereitung der Haushaltsplanung
für die Jahre 2024 ff. sollte zeitnah eine Entscheidung im Hinblick darauf
erfolgen, unter welchen Rahmenbedingungen der Allerheiligenmarkt zukünftig
durchgeführt werden soll.
Zuständig für die Entscheidung ist grundsätzlich der
Haupt- und Finanzausschuss. Da die nächste Sitzung dieses Ausschusses jedoch
erst für den 22.08.2023 terminiert ist, sollte in diesem Fall der Rat
entscheiden.