Betreff
Gewährung eines Zuschusses an den Gewerbeverein Sassenberg e. V. zur Durchführung des Allerheiligenmarktes 2023
Vorlage
10/639/2023
Aktenzeichen
10 321-00
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Dem Gewerbeverein Sassenberg e. V. wird zur Durchführung des Allerheiligenmarktes 2023 ein Zuschuss in Höhe von 13.500,00 Euro gewährt. Die Mittelbereitstellung erfolgt im Produkt 15.01.01 -Wirtschaftsförderung-.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, zur Entscheidungsfindung hinsichtlich der zukünftigen Form der Durchführung des Allerheiligenmarktes eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung des Bürgermeisters, dem Gewerbeverein Sassenberg e. V. und Vertretern aller Fraktionen des Rates einzuberufen.


Der Gewerbeverein Sassenberg e. V. verantwortet alljährlich die Organisation und Durchführung des Allerheiligenmarktes. Nach seiner erstmaligen Durchführung unter dem Fokus einer Leistungsschau der heimischen Wirtschaft im Jahr 1985 ist in der jahrzehntelangen jährlichen Durchführung ein Veranstaltungskonzept gereift, das ein großes Heimatfest für Bürgerinnen und Bürger sowie Vereine bietet, welches Besucher aus nah und fern nach Sassenberg zieht.

 

Nach einer pandemiebedingten Pause in den Jahren 2020 und 2021 konnte im vergangenen Jahr die 35. Veranstaltung durchgeführt werden. Im Vorfeld hatte sich allerdings gezeigt, dass der Gewerbeverein aufgrund der stetigen Weiterentwicklung der Veranstaltung personell an seine Grenzen stößt. Aus diesem Grund hatte der Verein deshalb erstmals eine Veranstaltungsagentur beauftragt, die im Wesentlichen die Vergabe der Standflächen, die Erhebung der Standgelder, die Kontrolle der Einhaltung der Marktordnung und die Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Veranstaltungsablaufs übernommen hat. In diesem Zusammenhang hatte der Verein die Gewährung eines Zuschusses beantragt.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss des Rates der Stadt Sassenberg hat in seiner Sitzung am 20.09.2022 -TOP 7 d. N.- im Hinblick auf die Gewährung eines Zuschusses folgenden Beschluss gefasst:

 

„Dem Gewerbeverein Sassenberg e. V. wird zur Durchführung des Allerheiligenmarktes 2022 ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 9.500,00 Euro gewährt. Die Mittelbereitstellung erfolgt im Produkt 15.01.01 -Wirtschaftsförderung-. Der Gewerbeverein hat der Verwaltung nach erfolgter Durchführung eine Auflistung der mit der Veranstaltung zusammenhängenden Einnahmen und Ausgaben vorzulegen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, in der Haushaltsplanung ab dem Haushaltsjahr 2023 einen jährlichen Zuschuss an den Gewerbeverein Sassenberg e. V. in Höhe von jeweils 13.500,00 Euro für die Durchführung des Allerheiligenmarktes zu berücksichtigen.

 

Der zwischenzeitlich vorgelegte Bericht des Vereins zur Durchführung des Allerheiligenmarktes im Jahr 2022 legt dar, dass auch unter Berücksichtigung des gewährten Zuschusses in Höhe von 9.500,00 Euro keine Überschüsse erwirtschaftet werden konnten. In Anbetracht der aus der letzten Veranstaltung gewonnenen Erkenntnisse und des Konzeptes für die zukünftige Durchführung ergibt sich nach Rücksprache mit dem Verein ein erforderlicher dauerhafter Zuschussbedarf von 13.500,00 Euro, der primär auf die notwendig bleibende Einbindung einer Veranstaltungsagentur zurückzuführen ist.

 

Im Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 sowie in der mittelfristigen Finanzplanung bis 2026 sind im Produkt 15.01.01 -Wirtschaftsförderung- Aufwands- bzw. Auszahlungsermächtigungen in Höhe von jeweils 13.500,00 Euro für den vorgenannten Zweck veranschlagt.

 

Da sich die Fraktionen des Rates der Stadt Sassenberg vorbehalten haben, erst Anfang 2024 eine Entscheidung darüber zu treffen, ob ein entsprechender Zuschuss dauerhaft gewährt werden soll oder ob die Organisation und Durchführung in Verantwortung der Stadt Sassenberg in Erwägung gezogen werden sollte, empfiehlt sich für das laufende Jahr 2023 abermals eine Einmalentscheidung.

 

Demnach sollte zunächst eine Zuschussgewährung in Höhe von 13.500,00 Euro für die Durchführung des Allerheiligenmarktes 2023 erfolgen. Zur Vorbereitung der Haushaltsplanung für die Jahre 2024 ff. sollte zeitnah eine Entscheidung im Hinblick darauf erfolgen, unter welchen Rahmenbedingungen der Allerheiligenmarkt zukünftig durchgeführt werden soll.

 

Zuständig für die Entscheidung ist grundsätzlich der Haupt- und Finanzausschuss. Da die nächste Sitzung dieses Ausschusses jedoch erst für den 22.08.2023 terminiert ist, sollte in diesem Fall der Rat entscheiden.