Betreff
Ausschussvertretungen durch sachkundige Bürger
- Antrag der SPD-Fraktion vom 26.04.2023
Vorlage
10/637/2023
Aktenzeichen
10 022-30
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Nach § 58 Abs. 1 GO NRW regelt der Rat mit der Mehrheit der Stimmen der Ratsmitglieder die Zusammensetzung der Ausschüsse und ihre Befugnisse. Soweit der Rat stellvertretende Ausschussmitglieder bestellt, ist die Reihenfolge der Vertretung zu regeln.

 

Mit Ausnahme des Hauptausschusses können gemäß § 58 Abs. 3 GO NRW neben Ratsmitgliedern auch andere zum Rat wählbare Bürgerinnen und Bürger als sachkundige Bürgerinnen und Bürger zu Mitgliedern der Ausschüsse bestellt werden. Die Zahl der sachkundigen Bürger darf die Zahl der Ratsmitglieder in den einzelnen Ausschüssen nicht erreichen.

 

Die Wahl der Ausschussmitglieder richtet sich nach § 50 Abs. 3 GO NRW. Sofern sich die Ratsmitglieder zur Besetzung der Ausschüsse auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt haben, ist der einstimmige Beschluss der Ratsmitglieder über die Annahme dieses Wahlvorschlages ausreichend. Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zustande, so wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang abgestimmt. Dabei sind die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen des Rates entsprechend dem Verhältnis der Stimmenzahlen, die auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallen, zur Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen zu verteilen (Verfahren Hare/Niemeyer). Jedem Wahlvorschlag werden zunächst so viele Sitze zugeteilt, wie sich für ihn ganze Zahlen ergeben. Sind danach noch Sitze zu vergeben, so sind sie in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile zuzuteilen. Bei gleichen Zahlenbruchteilen entscheidet das Los.

 

Mit Schreiben vom 08.03.2022 hat die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Sassenberg mitgeteilt, dass Herr Jonas Averesch seit dem 01.01.2022 aus der Fraktion ausgeschieden sei. Nach geltender Rechtsprechung hat das Ausscheiden aus einer Fraktion keine direkten Auswirkungen auf den Sitz im Ausschuss (bzw. die Funktion als Vertreter). Herr Averesch bleibt also bis auf Weiteres vertretendes Ausschussmitglied im Infrastrukturausschuss. Mit Schreiben vom 26.04.2023 beantragt die SPD-Fraktion nunmehr, Herrn Stefan Hamsen (sachkundiger Bürger) als Vertreter für den Infrastrukturausschuss einzusetzen. In Ergänzung zum Antrag wird ausgeführt, dass Herr Hamsen an Stelle von Herrn Averesch unter lfd. Nr. 3 als Vertreter der Ausschussmitglieder eingesetzt werden soll.

 

Die GO NRW trifft keine klare Regelung zur Abberufung eines Ausschussmitgliedes. Aus der Kommentierung zur GO NRW geht hervor, dass analog zur Regelung des § 50 Abs. 3 GO NRW zu verfahren ist.

 

Zuständig für die Entscheidung ist der Rat.