-Beschluss über die während der Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
Vorschlag der Verwaltung:
„Über die während der Öffentlichkeitsbeteiligungen gem.
§ 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB sowie gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4
Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird wie in den Anlagen dargestellt beschlossen.
Die Änderung des Bebauungsplanes ‚Erholungsgebiet
Feldmark – Detailplan 4´ wird gem. §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994
(GV. NRW. Seite 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom
13.04.2022 (GV. NRW. Seite 490) und der §§ 1 und 10 BauGB in der Fassung der
Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBL 1 Seite 3634) zuletzt geändert durch
Artikel 2 des Gesetzes vom 04.01.2023 (BGBL 1 Nr. 6) als Satzung beschlossen.
Die Begründung hat an der Beschlussfassung
teilgehabt.“
Die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m § 4 Abs. 1 BauGB
erfolgte in der Zeit vom 13.02.2023 bis zum einschließlich 14.03.2023. Die
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m § 4 Abs. 2 BauGB
erfolgte in der Zeit vom 13.04.2023 bis zum 13.05.2023 (einschließlich).
Zuständig für die Beschlussfassung
über die vorgebrachten Anregungen, Bedenken und Hinweise ist der Rat.