Betreff
Bebauungsplan SBG Nr. 5 „Poggenbrook“ – 17. Änderung
-Beschluss über die während der Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
Vorlage
60/735/2023
Aktenzeichen
60 622-21
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Über die während der Öffentlichkeitsbeteiligungen gem. § 3 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 1 BauGB sowie § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird wie in den Anlagen      dargestellt beschlossen.

 

Die Änderung des Bebauungsplanes ‚Poggenbrook´ wird gem. §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. Seite 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.04.2022 (GV. NRW. Seite 490) und der §§ 1 und 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBL 1 Seite 3634) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 04.01.2023 (BGBL 1 Nr. 6) als Satzung beschlossen.

 

Die Begründung hat an der Beschlussfassung teilgehabt.“


Der Infrastrukturausschuss des Rates der Stadt Sassenberg hat in seiner Sitzung am 17.03.2022 die Änderung des Bebauungsplanes „Poggenbrook“ beschlossen. Anlass für die 17. Änderung ist es, für den derzeit leerstehenden ehemaligen Baufachmarkt eine Nachnutzung zu ermöglichen und gleichzeitig den gesamten Nahversorgungsstandort zu sichern bzw. zu stärken. Die Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Sassenberg bezeichnet den Planbereich als „Nahversorgungsstandort mit wichtiger Versorgungsfunktion für die wohnungsnahe Grundversorgung“. Das Ziel, diesen Standort zu sichern und zu stärken rechtfertigt somit das konkrete Vorhaben für den leerstehenden ehemaligen Baufachmarkt eine attraktiv ergänzende Lebensmittelversorgung anzusiedeln. Das konkrete Vorhaben sieht die Errichtung einer Nudelproduktion mit Showroom und Bistro vor. Mit der Ansiedlung des ergänzenden Lebensmittelversorgers wird daher dem Einzelhandelskonzept sowie aufgrund der Nachnutzung vorhandener Räumlichkeiten, dem Ziel des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden entsprochen.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte in der Zeit vom 07.11.2022 bis einschließlich zum 07.12.2022. Die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte in der Zeit vom 20.03.2023 bis zum 20.04.2023 (einschließlich).

 

Zuständig für die Beschlussfassung über die vorgebrachten Anregungen, Bedenken und Hinweise ist der Rat.