Betreff
Flächennutzungsplan 43. Änderung
-Aufhebung des Feststellungsbeschlusses vom 27.10.2020
Vorlage
60/733/2023
Aktenzeichen
60 622-11
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Der Feststellungsbeschluss des Rates der Stadt Sassenberg vom 27.10.2020 wird aufgehoben.“


Die 43. Änderung des Flächennutzungsplanes hat die planungsrechtliche Grundlage geschaffen, im Südosten der Ortslage von Sassenberg, die Erweiterung eines bestehenden Gewerbebetriebes zu ermöglichen. Daher wurde die Änderung von „Wald“ gem. § 5 Abs. 2 Nr. 9b BauGB und „Grünfläche“ gem. § 5 Abs. 2 Nr. 5 BauGB in „Gewerbliche Baufläche“ gem. § 1 Abs. 1 Nr. 3 BauNVO durchgeführt. Der Rat der Stadt Sassenberg hat in seiner Sitzung am 09.02.2023 den Feststellungsbeschluss über die 43. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst. Mit Schreiben der Bezirksregierung Münster vom 29.03.2023 wurde der Flächennutzungsplan genehmigt.

 

Im Zuge der Prüfung der eingereichten Unterlagen stellte sich heraus, dass der Feststellungsbeschluss vom 27.10.2020 nicht aufgehoben wurde. Dieser Beschluss wurde nach der Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB gefasst, die im Zeitraum vom 17.08.2020 bis zum 16.09.2020 durchgeführt wurde. Da diese Offenlage nachträglich als frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 1 BauGB anerkannt wurde, muss dieser Feststellungsbeschluss nachträglich aufgehoben werden.

 

Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat.