Betreff
Entlastung des Betriebsausschusses für das Wasserwerk und das Abwasserwerk
Vorlage
60/728/2023
Aktenzeichen
60 815-40/865-06
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Dem Betriebsausschuss für das Wasserwerk und das Abwasserwerk wird für das Wirtschaftsjahr 2022 Entlastung erteilt.“

 

 


Gemäß § 4 Buchstabe c) der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) hat der Rat eine Entscheidung über die Entlastung des Betriebsausschusses zu treffen.

 

Der Betriebsausschuss für das Wasserwerk und das Abwasserwerk wird in seiner Sitzung am 13.06.2023 auf der Grundlage der Berichte der WIBERA AG über die Prüfung der Jahresabschlüsse zum 31.12.2022 beraten. Für die Feststellung der jeweiligen Jahresabschlüsse des Wasserwerkes und des Abwasserwerks liegt die Zuständigkeit beim Rat. Die Feststellungen der Jahresabschlüsse stehen zur Tagesordnung für die Sitzung des Rates am 15.06.2023.

 

Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass der Betriebsausschuss für das Wasserwerk und das Abwasserwerk für seine Sitzung am 13.06.2023 eine Beschlussfassung zur Entlastung der Betriebsleitung für das Wasserwerk und für das Abwasserwerk für das Wirtschaftsjahr 2022 zur Tagesordnung stehen hat.    

 

Die Mitglieder des Betriebsausschusses für das Wasserwerk und das Abwasserwerk, die an den Sitzungen des Betriebsausschusses für das Wasserwerk und das Abwasserwerk im Wirtschaftsjahr 2022 bzw. zu den Jahresabschlüssen 2022 teilgenommen haben, sind bei der Beschlussfassung über die Entlastung gemäß § 31 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen befangen.

 

Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat.