Vorschlag der Verwaltung:
„Dem Betriebsausschuss für das Wasserwerk und das
Abwasserwerk wird für das Wirtschaftsjahr 2022 Entlastung erteilt.“
Gemäß § 4 Buchstabe c) der Eigenbetriebsverordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) hat der Rat eine Entscheidung über die
Entlastung des Betriebsausschusses zu treffen.
Der Betriebsausschuss für das Wasserwerk und das Abwasserwerk wird in
seiner Sitzung am 13.06.2023 auf der Grundlage der Berichte der WIBERA AG über
die Prüfung der Jahresabschlüsse zum 31.12.2022 beraten. Für die Feststellung
der jeweiligen Jahresabschlüsse des Wasserwerkes und des Abwasserwerks liegt
die Zuständigkeit beim Rat. Die Feststellungen der Jahresabschlüsse stehen zur
Tagesordnung für die Sitzung des Rates am 15.06.2023.
Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass der Betriebsausschuss für das
Wasserwerk und das Abwasserwerk für seine Sitzung am 13.06.2023 eine
Beschlussfassung zur Entlastung der Betriebsleitung für das Wasserwerk und für
das Abwasserwerk für das Wirtschaftsjahr 2022 zur Tagesordnung stehen hat.
Die Mitglieder des Betriebsausschusses für das Wasserwerk und das
Abwasserwerk, die an den Sitzungen des Betriebsausschusses für das Wasserwerk
und das Abwasserwerk im Wirtschaftsjahr 2022 bzw. zu den Jahresabschlüssen 2022
teilgenommen haben, sind bei der Beschlussfassung über die Entlastung gemäß §
31 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen befangen.
Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat.